Unterbrechung Elterngeld während der Sommerferien

  • Moin moin aus dem Bundesland Bremen.


    Ich habe da mal eine Frage, die vielleicht zunächst etwas dreist erscheint. Hat jemand Erfahrungen mit einer UNTERBRECHUNG DER ELTERNZEIT/ELTERNGELD WÄHREND DER SOMMERFERIEN?


    Ich plane 12 Monate Elternzeit und stelle mir gerade die Frage, ob es möglich ist, einen Bezugsmonat während der Sommerferien wieder zu arbeiten. Also würde ich vor und nach diesem Sommerferienmonat Elterngeld beantragen.
    In anderen Themen und Foren habe ich bereits gelesen, dass die Bundesländer unterschiedlich entscheiden. Ich bin in Bremen als Beamter eingesetzt. Der Einstieg und das Ende des Elterngeldes soll ja wohl nicht innerhalb 6 Wochen vor und nach den Ferien liegen (gilt nicht für Geburt und das Ende der maximalen Bezugszeit von 14 Monaten). Aber wie ist es eben mit einer Unterbrechung (bzw. würde dann meine Frau den August Elterngeld beantragen).


    Mir ist klar, dass die Behörde das nicht zahlen möchte und mir ist auch klar, dass ich in dem Monat nicht von morgens bis abends am Schreibtisch sitzen werde. Die Frage ist eben nur, ob dies rechtlich möglich wäre?


    Da ich in der Elternzeit eine Fortbildung machen will (DaF), kann ich die Arbeit in dem Monat neben der üblichen Unterrichtsplanung und Vorbereitung weiter begründen.


    Wer hat in diesem Bereich Erfahrungen gesammelt?

  • Ich beantworte mal eben selber:
    Ist nicht durchgegangen. Eine Aufnahme der Tätigkeit während der Ferien geht nicht (es sei denn, es ist das Ende des Elternzeitraums von 14 Monaten). Gibt es auch wohl eine gesetzliche Grundlage dazu in Bremen.

  • Ich beantworte mal eben selber:
    Ist nicht durchgegangen. Eine Aufnahme der Tätigkeit während der Ferien geht nicht (es sei denn, es ist das Ende des Elternzeitraums von 14 Monaten). Gibt es auch wohl eine gesetzliche Grundlage dazu in Bremen.


    Ja, das hängt vom Bundesland ab, NRW wäre es auch abgelehnt worden, Berlin, Brandenburg und einige andere hätten sich das wohl gefallen lassen :sterne:

  • Da kommen Elterngeld und Beamtenbesoldung zusammen, es liegt also auch daran ob man Angestellter oder Beamter ist. Bei ersterem ging es bei einem Kollegen nämlich auch durch ...

  • Dazu habe ich auch noch direkt eine Frage. Ich plane nämlich 12 Monate Elternzeit zu nehmen (länger bekomme ich ja kein Elterngeld) und dann wird meine Elternzeit (falls der errechnete Geburtstermin halbwegs stimmt) ziemlich genau kurz vor oder nach dem Anfang der Sommerferien liegen.
    Geht das dann oder nicht?
    Bei meinem letzten Kind war das ähnlich, da war ich allerdings noch nicht verbeamtet und da ging es problemlos durch.


    Ich sehe in meinem Fall auch keine wirklich gute Alternative zu den 12 Monaten. Wenn ich nämlich mehr als 12 Monate Elternzeit nehme, werde ich nach neuer Regelung in NRW auf eine Leerstelle gebucht und einer neuen Schule zugeteilt (was ich auf gar keinen Fall möchte). Kürzer geht auch nicht, da ich dann ja noch keine Betreuung hätte.

  • Da kommen Elterngeld und Beamtenbesoldung zusammen, es liegt also auch daran ob man Angestellter oder Beamter ist. Bei ersterem ging es bei einem Kollegen nämlich auch durch ...


    Nein, da macht NRW keinen Unterschied, nur wie und ob dann die Elternzeit weitergeht.


    Mara: Ja, das geht Problem, wenn deine Elternzeit eben nach den 12 Monaten wirklich endet und mit den Hinweis auf das Elterngeldende. Bleibst du danach allerdings in Elternzeit und arbeitest nur Teilzeit, wird es schwieirig.

  • Mara: Du bist doch auch in NRW: Ich denke, das geht.


    Ich kann ja mal von meinem Fall berichten:


    Geburt: 20.12. => 1 Jahr Elternzeit mit Elterngeldbezug => ab 1. Geburtstag der Kinder Teilzeit in Elternzeit mit 8 Stunden, Beginn am 1. Tag der Weihnachtsferien


    Also bei mir ging das problemlos.


    Welche Gründe könnten sie haben, das abzulehnen? Sie können dir nicht verbieten, das Elterngeld voll auszuschöpfen und mit 6 Wochen Abstand zu den Ferien (also vorher) anzufangen. Du hast ja gesetzlichen Anspruch darauf.


    Sie können dich aber auch nicht zwingen, länger als 1 Jahr ohne Stunden in Elternzeit zu bleiben eben wegen dem Ende des Elterngeldbezuges. Du darfst als Beamter ja keinen Nachteil haben.


    Wichtig ist, dass du das direkt im Elternzeitantrag angibst: 1 Jahr Elternzeit ohne Stunden, dann 1 (oder 2) Jahr(e) mit xyz Stunden. Du darfst in Elternzeit ja auch unterhälftig arbeiten. Also direkt nach der Geburt angeben, mit wieviel Stunden du im 2. Lebensjahr deines Kindes arbeiten möchtest. Und ja, das 2. Lebensjahr fängt eben am 1. Geburtstag an und nicht 6 Wochen früher oder später! Und wenn sie sich auf den Kopf stellen.

  • Anna Lisa, doch das können sie, dazu hat NRW eine Vorschrift erlassen, dass eben entweder der Elterngeldbezug gleich mit dem Ende der Elternzeit sein muss oder aber der Abstand 6 Wochen sein muss.
    Dies ist wohl auch durchgegangen, auch wenn ich es bedenklich finde, dass damit eben doch die Wahl weiter eingeschränkt wird als bei anderen.
    Aber bisher hängt das wohl sehr vom Bearbeiter ab, wie streng er die UND-Vorschrift auslegt oder ob er sie als ODER ansieht ;)


    2012 aber z.B. galt dies angeblich nur für Beamten, obwohl 2006 höchstrichterlich festgelegt wurde, dass diese Regelung für Beamten und Tarifbeschäftigte gilt und verfassungsgemäß ist!

  • Das mit dem in der Elternzeit sich mit weniger Stunden selbst vertreten geht auch nicht mehr so problemlos. Das ist leider Teil der neuen Regelung. Also es geht natürlich schon, bedeutet aber, dass man nicht sicher an seiner bisherigen Schule bleiben kann (und da mir das sehr wichtig ist möchte ich das nicht riskieren).
    D.h. anders als beim letzten Mal werde ich vermutlich keine 24 Monate Elternzeit nehmen und mich nach 12 Monaten mit x Stunden selbst vertreten sondern meine Elternzeit wirklich nach den 12 Monaten beenden und für die Zeit danach einen regulären Teilzeitantrag stellen. Wie das damit läuft ist mir auch nicht ganz klar. Den müsste ich vermutlich am besten auch direkt mit dem Elternzeitantrag mit stellen damit ich die Frist dafür nicht versäume.

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