Hallo zusammen,
ich bin Grundschullehrerin in Niedersachsen. Ich habe hier in alten Beiträgen gelesen, dass an ein und derselben Schule verschiedene Fibeln zum Einsatz kommen. Dazu müsste es dann ja im Zeitalter der Lehrmittelausleihe eine rechtliche Grundlage geben. Im Schulgesetz habe ich nichts dazu gefunden. Wisst ihr, wo so etwas schriftlich festgehalten ist?