Hallo,
ich war als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule beschäftigt. Es handelte sich hierbei um eine E13-Stelle, wo ich zum Ende meiner Vertragslaufzeit die Erfahrungsstufe 3 erreicht hatte.
Nun werde ich als Seiteneinsteiger in das Berufsschullehramt (Theorielehrkraft) wechseln. Laut Arbeitsvertrag geschieht die Einstufung in die Entgeltgruppe E12 - zumindest so lange noch kein Zweitfach aus meinem Studium abgeleitet wurde. Ist diese Vorgehensweise üblich?
Noch mehr bin ich darüber verwundert, dass ich wieder bei der Erfahrungsstufe 0 beginnen muss. Ist die Lehre keine gleichwertige Tätigkeit zur Forschung?
Der Sprung von E13 Stufe 3 auf E12 Stufe 0 ist ja schon beachtlich!