Klingt nach Dienstgeschäften. Dann sind das Dienstfahrten. Dann solltest du die auch entsprechend abrechnen. Da hat das Finanzamt wenig mit zu tun. In welcher Form du das nachweisen musst, hat dein freundlicher Dienstherr in seinem Reisekostengesetz/seiner Reisekostenverordnung geregelt.
JaT
Genau genommen nehme ich an den Sitzungen eines Netzwerkes meines "Sonderbereichs" in der Schule teile oder hospitiere. Daran MUSS ich nicht teilnehmen, aber es ist gewünscht.
Diese Fahrten sind auch nicht am Anfang des Schuljahres absehbar, wenn alle Fahrten genehmigt werden. Ich mache mich dann aber noch mal in der Schule schlau.