Berücksichtigung von Kosten durch einen Wandertag bei der Steuererklärung?

  • Ich habe heute einen Wandertag mit meiner Klasse veranstaltet, dabei sind für mich Kosten angefallen:
    - Parkgebühr am Bahnhof
    - Bahntickets
    - Leihgebühr von Schlittschuhen


    Kann ich davon etwas bei der Steuer geltend machen, sprich lohnt es sich, Belege davon aufzubewahren?

  • Ich habe heute einen Wandertag mit meiner Klasse veranstaltet, dabei sind für mich Kosten angefallen:
    - Parkgebühr am Bahnhof
    - Bahntickets
    - Leihgebühr von Schlittschuhen


    Kann ich davon etwas bei der Steuer geltend machen, sprich lohnt es sich, Belege davon aufzubewahren?

    Nein, bei der Steuer kannst Du das selbstverständlich nicht mehr geltend machen, nachdem Du die Beträge vom Dienstherrn ersetzt bekommen hast. Dafür wirst Du die Belege aber brauchen.




    Viele Grüße
    Fossi

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Mein Finanzamt wollte schon die letzten beiden Male gar keine Belege mehr haben. Ich schreibe auf, was ich wofür ausgegeben habe und schicke das Ding per Elster online ab.

  • Mein Finanzamt wollte schon die letzten beiden Male gar keine Belege mehr haben. Ich schreibe auf, was ich wofür ausgegeben habe und schicke das Ding per Elster online ab.


    DAs ist ja auch so die Vorschrift bei Elster, dass du ohne Belege einreichst und sie im Ausnahmefall welche anfordern ;)

  • Aber logo.
    Hast du auch an die Vorbereitung des Ausfluges gedacht? Als verantwortungsbewusster Lehrer hast du sicher zuvor das Terrain erkundet und die Wege persönlich abgecheckt.
    Aufschreiben. Fahrtkosten pro gefahrenen Kilometer x 0,30€. Parkhaus. Oder Bahnticket. Eintritt bezahlt. Landkarte gekauft. Telefoniert. Werbungskosten!

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Wir kriegen das nicht vom Dienstherren ersetzt.

    Kann man das Geld dann nicht aus der Klassenkasse nehmen und so auf die SuS umlegen? Kann doch nicht sein, dass Du für einen Wandertag auch noch draufzahlst.

  • Hallöle,


    auch wenn ich hier neu bin, muss ich mich gerade mal einmischen.

    Kann man das Geld dann nicht aus der Klassenkasse nehmen und so auf die SuS umlegen?

    Nope. Auf keinen Fall. Dann sind wir ganz schnell wieder bei der Vorteilsannahme, die ja wohl gerade bezüglich des Berliner Falls diskutiert wird. So eine Umlage ist nach der NRW-Erlasslage etwas anderes als die "Frei"plätze von Reiseanbietern, die NRW-Lehrer in Anspruch nehmen dürfen.


    Kann doch nicht sein, dass Du für einen Wandertag auch noch draufzahlst.

    Eben. Deshalb beantragt man vorher zusammen mit dem Wandertag auch eine Dienstreise. Da führt man schon mal einen nicht zu knappen Schätzbetrag für solche Nebenkosten auf. Der SL darf die Fahrt nur genehmigen, wenn Geld da ist.


    Just another Teacher.

  • Wer als Lehrer immer noch auf die Reisekostenrückerstattung vom Dienstherren verzichtet, ist selbst dran schuld, wenn er fährt!


    http://www.aachener-zeitung.de…den-neu-geregelt-1.646253


    Allerdings sollte man nicht vergessen, diese Fahrten langfristig zu planen und zu kalkulieren und sie dann von der Gesamtkonferenz genehmigen zu lassen. Wenn man das bei uns in Sachsen-Anhalt verpasst, der hat eben Pech. Aber als gut-organisierter Lehrer und Schule sollte man die Schulfahrten auch langfristig planen können.

  • In den letzten Jahren habe ich erfolgreich die Reisekosten für Bus oder Bahn bzw. Eintrittskarten als Dienstreise erstattet bekommen.
    Bei Wandertagen zu Fuß habe ich pro gelaufenem Kilometer 30 Cent Entfernungspauschale abgesetzt.


    Sarek

  • Die Regelung in NRW ist doch klar - die Reisekosten müssen vom Dienstherren getragen werden. Dazu gehört natürlich, dass man solche Kosten wie die Schlittschuhkosten oder Parkkarten etc. in den Antrag einfügt. Dann wird das auch bezahlt (oder eben nicht genehmigt.)


    Nele

  • Die Regelung in NRW ist doch klar - die Reisekosten müssen vom Dienstherren getragen werden. Dazu gehört natürlich, dass man solche Kosten wie die Schlittschuhkosten oder Parkkarten etc. in den Eintrag einfügt. Dann wird das auch bezahlt (oder eben nicht genehmigt.)


    Nele


    Dann machen wir es alle falsch - wir füllen ein Karte aus, DASS wir weg sind, mit wem und wohin und dann gibt es die Genehmigung. Dann muss ich das mal thematisieren, dass auch bei Wandertagen die Reisekosten getragen werden müssen.

  • Dann machen wir es alle falsch - wir füllen ein Karte aus, DASS wir weg sind, mit wem und wohin und dann gibt es die Genehmigung.

    So etwas machen wir bei Unterrichtsgängen, also wenn man in einer Doppelstunde mit den Schülern wohin geht. Dafür reicht ein Eintrag in die Liste, das wird dann entsprechend beiläufig vom SL genehmigt. Ganztägige Ausflüge beantragen wir im allem Brimborium genauso wie mehrtägige Studienfahrten ins Ausland. Das ist das gleiche Formular. Und da ist dann auch gleich der Dienstreisegenehmigungsantrag mit drauf.


    Ich wollte keinen Unfall auf einem Wandertag haben, den ich mir nicht habe genehmigen lassen. Geschweige denn, dass ich wollte, dass ein Schüler einen hat.



    Auch hier gibt es allerdings Kollegen, die meinen, dem Dienstherren die Reisekosten schenken zu müssen. Können Sie machen, ist ja ihr Geld. Nur wenn ich dann frage, ob sie mir nicht auch mal 50 Euro oder so schenken können, winken sie immer ab. Offensichtlich haben sie mich nicht so lieb wie das Land.


    Und dann gibt es da noch die Fraktion, die die Lüge mit den "Frei"plätzen mitträgt. Auf die Frage, wie sie bei dieser Umlage der Transport- und Unterbringungskosten auf die Schüler denn ihre Pauschale für den erweiterten Verpflegungsaufwand erstattet bekämen, schauen die mich dann an, wie ein Auto oder erklären mir, dass das ja nicht so wichtig sei blabla. Ich frage dann auch nach meinem Geschenk und bekomme, mal wieder, nichts.


    Just another Teacher

    Einmal editiert, zuletzt von JaT () aus folgendem Grund: Kleine Ergänzung.

  • Dann muss ich das mal thematisieren, dass auch bei Wandertagen die Reisekosten getragen werden müssen.


    "Hallo liebes Forum! Ich bin Museumswärter. Um an meinen Arbeitsplatz zu gelangen, muss ich Eintritt zahlen. Kann ich das von der Steuer absetzen? Und brauche ich dafür Belege?"




    Viele Grüße
    Fossi

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Danke für die vielen Antworten.


    Ich habe noch eine ähnliche Frage, für die ich keinen neuen Thread aufmachen will. Ich musste und muss öfters Fahrten in eine andere Stadt machen für die Teilnahme an Konferenzen, für Hospitationen o.ä.
    Reicht es da als Nachweis für das Finanzamt, wenn ich diese Fahrten mit Ziel, Anlass und Datum in einer Liste zusammenfasse und vorlege?

  • Ich habe noch eine ähnliche Frage, für die ich keinen neuen Thread aufmachen will. Ich musste und muss öfters Fahrten in eine andere Stadt machen für die Teilnahme an Konferenzen, für Hospitationen o.ä.
    Reicht es da als Nachweis für das Finanzamt, wenn ich diese Fahrten mit Ziel, Anlass und Datum in einer Liste zusammenfasse und vorlege?


    Klingt nach Dienstgeschäften. Dann sind das Dienstfahrten. Dann solltest du die auch entsprechend abrechnen. Da hat das Finanzamt wenig mit zu tun. In welcher Form du das nachweisen musst, hat dein freundlicher Dienstherr in seinem Reisekostengesetz/seiner Reisekostenverordnung geregelt.


    JaT

Werbung