Sich selbst in der Elternzeit vertreten oder in Teilzeit wieder einsteigen? (NRW)

  • Hallo liebe NRWlerInnen,


    ich grüble darüber nach, wie ich nach der Elternzeit unseres ersten Kindes wieder einsteigen soll. Ich bin Grund- und Förderschullehrerin in NRW und war zuvor an einer Förderschule tätig. Ich bemühe mich aber schon einige Jahre um eine Versetzung an die Grundschule und hätte zum Rückkehrzeitpunkt die 5 Jahre-Wartefrist nach dem ersten abgelehnten Versetzungsantrag hinter mir, sodass es evtl. auch zurück an eine Grundschule gehen könnte. Völlig abgesehen von der Schulform habe ich, wenn ich das richtig verstehe, für eine künftige Teilzeitbeschäftigung zwei Möglichkeiten:
    1. Option: Ein Jahr Elternzeit zu machen und danach mit halber Stundenzahl wieder einzusteigen.
    2. Option: Zwei Jahre Elternzeit einzureichen und sich selbst im 2. Jahr zu vertreten. Das geht m. W. ebenfalls mit maximal halber Stundenzahl.
    Aber was sind die konkreten Vor- oder auch Nachteile der beiden Varianten?


    Wenn mir jemand sachdienliche Hinweise geben kann, vielen Dank! Dankbar bin ich auch für Links oder Literaturtipps!


    muckele

  • naja, wenn du 1 jahr elternzeit nimmst und dann wiederkommst kannst du dir doch die stundenzahl aussuchen. da kannst du mehr als 50% machen oder weniger.. das sei dir freigestellt.
    wenn du in elternzeit bleiben möchtest und dich selbst vertreten möchtest kannst du mein ich maximal 30 wochenstunden arbeiten. das entspräche an einer grundschule in nrw mein ich 21h die woche evtl.20.
    vorteil wäre in elternzeit, dass du noch 31€ zuschuss zur privaten krankenkasse erhälst. und ich meine wenn du in elternzeit dich selst vertrittst gibt er vorteile bei der anrechnung für die pension ( ich meine sowas hätte mir unser lehrerrat gesagt. muss gestehen, dass ich das nicht genau verfolgt habe, da ich nach der elternzeit von einem jahr eh wieder voll eingestiegen bin, sorry)

  • Hallo,
    meines Wissens nach ist ein großer Vorteil davon, sich in Elternzeit selbst zu vertreten, dass man relativ flexibel bleibt und auch recht kurzfristig im Bedarfsfall, die Stundenanzahl verringern kann (falls es Betreuungsprobleme gibt o.ä.). Außerdem ist es vorteilhaft für die Pension (es zählt dann so als hättest du in der Zeit Vollzeit gearbeitet, weil dir durch die Elternzeit kein Nachteil entstehen soll).
    Nachteil ist, dass du nach neuer Regel in NRW nach mehr als einem Jahr Elternzeit neu an eine andere Schule verteilt werden kannst. Also man darf max. ein Jahr Elternzeit nehmen, um sicher an seiner Schule bleiben zu können.
    (falls jemand zu dieser neuen Regel schon genaueres weiß, also ob sie auch greift, wenn man nach einem Jahr Elternzeit sich selbst in der Elternzeit vertritt, bin ich froh um Hinweise, weil es mich auch gerade betrifft).


    VG

  • Ich habe diese Regelung so verstanden, dass Kolleginnen in Elternzeit nur noch für ein Jahr vertreten werden. So in etwa hat mir das mein Schulleiter auch erklärt, ich vertrete auch in dieser Situation. Wie es danach weiter gehen soll, weiß er auch noch nicht. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, wie der Bedarf denn dann gedeckt werden soll.
    Aber ich kann mir auch vorstellen, dass man das dann als Kollegium abfangen soll, bei dem, was bei uns gerade abgeht, kann ich mir das vorstellen :sauer:

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

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