Hallo liebe NRWlerInnen,
ich grüble darüber nach, wie ich nach der Elternzeit unseres ersten Kindes wieder einsteigen soll. Ich bin Grund- und Förderschullehrerin in NRW und war zuvor an einer Förderschule tätig. Ich bemühe mich aber schon einige Jahre um eine Versetzung an die Grundschule und hätte zum Rückkehrzeitpunkt die 5 Jahre-Wartefrist nach dem ersten abgelehnten Versetzungsantrag hinter mir, sodass es evtl. auch zurück an eine Grundschule gehen könnte. Völlig abgesehen von der Schulform habe ich, wenn ich das richtig verstehe, für eine künftige Teilzeitbeschäftigung zwei Möglichkeiten:
1. Option: Ein Jahr Elternzeit zu machen und danach mit halber Stundenzahl wieder einzusteigen.
2. Option: Zwei Jahre Elternzeit einzureichen und sich selbst im 2. Jahr zu vertreten. Das geht m. W. ebenfalls mit maximal halber Stundenzahl.
Aber was sind die konkreten Vor- oder auch Nachteile der beiden Varianten?
Wenn mir jemand sachdienliche Hinweise geben kann, vielen Dank! Dankbar bin ich auch für Links oder Literaturtipps!
muckele