Abschlussfahrt planen

  • Wer von euch hat bereits eine Abschlussfahrt geplant?


    Ich wollte das Planen ja einem Reiseanbieter überlassen aber das liest sich alles nur wie Party und weniger wie etwas anderes.


    Was gibt es zu beachten?


    Was macht beiden Parteien Spaß? Bin nicht gegen Party aber wie erklärt man das dem Kultus oder den Eltern oder ... :grimmig:

    • Offizieller Beitrag

    Wir haben Abschlussfahrten zu Studienfahrten (nach Berlin) umgewidmet, d.h. es gibt Programm, politisch und kulturell, daneben auch Freizeit. Partyfahrt käme für mich nicht in Frage, da könnte ich mir gleich selbst ins Knie schießen.


    Ansonsten habe ich bei den Planungen gute Erfahrungen mit der Bahn gemacht, weil wir einen fähigen Bahnberater am Ort haben. Dort ließen sich komplette Fahrten mit Hotel und Programm buchen, die waren flexibel, falls die Mitfahrerzahlen schwankten und man hatte alles in einer Hand.


    Ansonsten halte ich Spaß für einen dehnbaren Begriff. Bei uns wird vorher gemeckert, warum man "nur nach Berlin" fährt, aber währenddessen und danach sind die Schüler weitgehend zufrieden - so zufrieden man sich eben als Schüler äußern kann, wenn eine Schulveranstaltung vielleicht mal ganz gut gewesen ist.

  • Eine Partyfahrt würde ich NIE machen - die Reiseanbieter für Klassenfahrten haben eigentlich eine ganz ordentliche Palette im Angebot. Die Mustertagsabäufe, die sie im Angebot
    haben, kann man normalerweise komplett umstricken.


    Ich bin der Meinung, dass man auf einer Fahrt etwas machen sollte, was zuhause so nicht geht.


    Berlin kann ich ebenfalls empfehlen. Vieles kann man da kostengünstig oder sogar umsonst machen.

  • Besten Dank für die ersten Antworten und auch für die PM.


    Ich war längere Zeit krank und kann mich nun erst wieder um das Thema kümmern. Aus dem Grund bin ich auch noch nicht weiter ... .

    • Offizieller Beitrag

    In Hessen sind reine Partyfahrten meines Wissens nach sogar verboten. Habe auch gute Erfahrungen mit der Bahn gemacht.

    Alles eine Frage der pädagogischen Begründung! ;)

  • ...reine Partyfahrten...


    Nennt man das nicht Erlebnispädagogik? ;)

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

    • Offizieller Beitrag


    Nennt man das nicht Erlebnispädagogik? ;)


    Alles Quatsch. Es handelt sich, programmunabhängig, um reine Vergnügungsfahrten FÜR DIE LEHRER, weswegen ihr auch eure Reisekostenabrechnungen zu Unrecht stellt: ihr faules Pack!


    Zitat

    Das Verwaltungsgericht hat am 17. April 2015 (Az.: 6 K 3315/14.F) entschieden, dass einer Lehrkraft die Kosten einer Dienstreise allein unter Beachtung des Hessischen Reisekostengesetzes (HRKG) erstattet werden müssen, also genau so, wie einem sonstigen Beamten auf Dienstreise. Der Wandererlass könne das HRKG nicht außer Kraft setzen, sondern man müsse einer Lehrkraft die dienstlich veranlassten notwendigen Reisekosten nach § 4 Abs. 1 S. 1 HRKG erstatten. Art und Umfang bestimmt ausschließlich dieses Gesetz (§ 4 Abs. 1 S. 2 HRKG) und nicht der Erlass! Für notwendige Übernachtungen erhalten Dienstreisende gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 HRKG ein pauschales Übernachtungsgeld von 20 EURO pro Nacht. Höhere Übernachtungskosten werden erstattet, wenn sie unvermeidbar sind (§ 8 Abs. 1 S. HRKG). Dem Hessischen Kultusministerium und seinen nachgeordneten Behörden steht bezüglich dieses unbestimmten Rechtsbegriffes kein Ermessen zu, das bedeutet, wenn es keine billigere Übernachtungsmöglichkeit vor Ort gab, dem Lehrer die tatsächlichen Übernachtungskosten zustehen und zu bezahlen sind.


    Das Staatliche Schulamt Frankfurt hatte zur Begründung der Kürzungen vorgetragen, dass eine Klassenfahrt für die Lehrkräfte „zum Großteil (auch) Vergnügen“ sei und sie bei der Auswahl der Ziele und des Programms „eigene Wünsche und Vorstellungen umsetzen“ würden. Diese Argumentationen hat das Gericht ausdrücklich in Abrede gestellt und festgestellt, dass dies eine Minderung des Reisekostenanspruchs auch nicht rechtfertigen könne.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Immerhin klingt doch das eher danach, dass man eine Klassenfahrt doch (noch) gültig machen kann - sehr interessant auf jeden Fall.



    Ich weiß trotzdem nicht, was ich machen soll. So richtig blicke ich nicht mehr durch: Es gibt Abireisen/fahrten, Partyreisen, Jugendreisen - und wo ist dann da der Unterschied?

  • Immerhin klingt doch das eher danach, dass man eine Klassenfahrt doch (noch) gültig machen kann - sehr interessant auf jeden Fall.



    Ich weiß trotzdem nicht, was ich machen soll. So richtig blicke ich nicht mehr durch: Es gibt Abireisen/fahrten, Partyreisen, Jugendreisen - und wo ist dann da der Unterschied?

    Der Unterschied? Der Unterschied zwischen Abreise, Partyreise, Jugendreise vs. Abschlussfahrt ist m.E., dass die ersten drei von den Jugendlichen privat gebucht werden und nur einen Spaßfaktor haben, während die letztgenannte eine schulische Reise ist.

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