Der "Mindeststandard" bei der Dokumentationlässt sich vielleicht aus vergangenen Gerichtsurteilen ablesen. Aus der Erinnerung heraus: Ein Gericht sah es (in den Hauptfächern) auch als ausreichend an, wenn sich die Lehrkraft gar keine Aufzeichnungen zur Mitarbeit/mündlichen Note macht. Begründung: Man ist mit so vielen Stunden in der Klasse, dass man sich das auch so merken kann.
Hoffentlich geht das betreffende Gericht bei länger dauernden Prozessen nicht genau so vor.
Viele Grüße
Fossi (der sich früher oft nicht hätte merken können, was er in der letzten Stunde gemacht hat)