Hallo!
Jeder kennt es, alle finden es unangenehm: Eltern machen Stress wegen der Note. Ich hab das mal gegoogelt: Im Internet konnte ich keine Fälle finden, bei denen die Eltern erfolgreich geklagt hatten. Auf jeden Fall ist es aber stets sehr kräftezehrend, sich mit unangenehmen Eltern auseinanderzusetzen. Wer hat solche Erfahrungen gesammelt? Wie gut muss ich die mündliche Mitarbeit eigentlich dokumentieren, damit ich nichts zu befürchten habe? Zu diesem Thema kursieren viele Gerüchte, aber etwas Handfestes konnte ich nicht finden.
Wer wurde schon einmal wegen einer Note verklagt?
-
-
Verklagt nicht.
Eltern eines Schülers, der auch wegen meinem Fach wiederholen musste, hatten sich bei der SL beschwert und Einsicht in die mündlichen Noten verlangt.
Die konnte ich ihnen schriftlich vorlegen, mit Datum, und fertig.Ich notiere mir immer, wer wann welche mündliche Note bekommt (Fritz am 33. Febr. eine 4 in der Vokabelabfrage, Susi am 34. Febr. eine 3 in der Formenabfrage)
Bei mündlichen Noten, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken und auch die Mitarbeit enthalten, mache ich mir zwischendurch immer mal Notizen (35. Febr. Hartmut arbeitet gar nicht,/ besonders gute mündliche Beiträge von Herbert usw).
Jede Stunde aber könnte ich das nicht machen, weil die Zeit zwischen 2 Schulstunden gar nicht ausreicht. Abgesehen davon halte ich es für kontraproduktiv, Schülern nach jeder Stunde Noten zu erteilen.Ganz wichtig ist Transparenz, für die Schüler, oft auch für die Eltern.
Und ich halte es auch für wichtig,
a. mehr als nur eine mündliche Note im Halbjahr zu erteilen
b. bei allen Schülern etwa gleich viele mündliche Noten zu machen, also nicht bei X 10 mündliche, bei Y nur zwei mündliche Noten -
Gegen einzelne Noten kann man soweit ich weiß nicht klagen. Wenn überhaupt, dann nur gegen die Zeugnisnote (und nach Ansicht unseres Schulleiters auch nur, wenn wegen der Note der Schuler nicht vorrückt), denn nur das ist ein Verwaltungsakt.
-
Die Ausgangsfrage ist eigentlich sachlich falsch gestellt, da Lehrkräfte und Schulen nicht wegen einer Note verklagt werden können.
Normalerweise ist gegen einzelne (Zeugnis-)Noten ohne zugehörigen Verwaltungsakt nur eine Beschwerde bei der Schulleitung möglich. Ein weiterer Rechtsweg ist nicht vorgesehen. (vgl. hier auch eine parallele Diskussion bei recht.de)
Anders sieht es bei Zeugnissen aus, die auch einen Verwaltungsakt enthalten. Ein solcher Akt wäre eine (Nicht-)Versetzung oder -zulassung oder ein (Nicht-)Bestehen einer Abschlussprüfung wie beispielsweise dem Abitur.Gegen Verwaltungsakte kann man Widerspruch einlegen, welcher wiederum der Schulaufsicht vorgelegt werden muss, wenn die Schulleitung ihn negativ bescheidet. Sollte die Schulaufsicht den Widerspruch ebenfalls ablehnen, ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich.
Als Lehrkraft hat man rein juristisch in der Regel nichts zu befürchten, es sei denn man hat schuldhaft oder aus Fahrlässigkeit falsch gehandelt. Selbst der erfolgreiche Widerspruch von Eltern führt ja letztlich nur zur Abänderung einer Zeugnisnote bzw. des dazugehörenden Verwaltungsaktes.
-
Einmal hatten sich vehement Eltern wegen Noten in schriftlichen Leistungskontrollen beschwert. Auf Anweisung des Schulleiters hatte ich alle "schlechten" Noten zu streichen.
Dies habe ich allerdings auch so im Notenheft vermerkt: "Noten wurden auf Anweisung des SL" gestrichen.Damals hatte ich mich wahnsinnig aufgeregt und konnte einige Nächte nicht schlafen. Während des restlichen SJ hatten die Schüler nur noch gute Noten und was im nächsten SJ passierte, weis ich nicht, Es handelte sich damals um ein 3. LJ Bürokaufleute, die nur im 3. LJ in einem Prüfungsfach unterrichtet hatte. Jedoch fühlte ich mich damals von der SL und den Kollegen (inb. Fachbereichstleitung) im Stich gelassen.
Da ich Angestellte bin, kann ich ja auch nicht eine Anweisung der SL ignorieren. -
Einmal hatten sich vehement Eltern wegen Noten in schriftlichen Leistungskontrollen beschwert. Auf Anweisung des Schulleiters hatte ich alle "schlechten" Noten zu streichen.
Ich gehe davon aus, dass Du den Sachverhalt leicht verkürzt wiedergegeben hast. Ansonsten klingt die Geschichte - sorry - nicht sehr glaubwürdig. Im Übrigen hättest Du Dich gerade als Beamtin den Anweisungen des Schulleiters beugen müssen; als Angestellte hast Du da wesentlich mehr Möglichkeiten.
Viele Grüße
Fossi -
Im Übrigen hättest Du Dich gerade als Beamtin den Anweisungen des Schulleiters beugen müssen
Nein, die Noten vergibt die Fachlehrkraft in eigener Zuständigkeit und Verantwortung. Der SL kann eine Lehrkraft auffordern, die Bewertung noch einmal vorzunehmen, aber sie kann nicht die Note eigenmächtig ändern. Vor einiger Zeit gab es einen Skandal, der durch die Presse ging, weil ein SL die Abiturnoten in einer Klausur eigenmächtig verbessert hat (und somit den zuständigen Fachprüfungsausschuss übergangen hat). Man muss natürlich den Mut haben, einfach "Nein" zu sagen, wenn der SL eine andere Note will.Gruß !
-
Ja, ich habe die Geschichte verkürzt wiedergegeben. Der Anweisung des SL ist vorher eine Gesprächsrunde mit den Schülervertretern und den Elternvertretern vorausgegangen. Bevor es dazu kam, hatte jemand anonym an die Schule geschrieben und sich über meine schriftliche Leistungsbewertungen in Leistungskontrollen beschwert und der SL "gedroht", dass man eine "Dienstaufsichtsbeschwerde" an das Schulamt schreiben würde. Die Fachleitung hat sich komplett herausgehalten und hat mich nicht unterstützt, ob die 2 LKs zu leicht oder zu schwer wären.
Das grundsätzliche Problem war aber, dass die Klasse vorher 2 SJ bei einer anderen Lehrerin hatten und auf Grund deren Krankheit ca. 40 Stunden aus dem 2.SJ fehlten. Als ich das zu Beginn des SJ erkannte, hatte ich das Tempo der Stoffvermittlung erheblich beschleunigt, um Lücken aufzufüllen. Dies führte definitiv zu einer "Überforderung" der Schüler und den schlechten Ergebnissen in den Leistungskontrollen.In dem Gespräch hat dann der SL festgelegt, dass die Noten der schriftlichen Leistungskontrollen zu streichen sind. Die Begründung war, dass ich ein zu hohes Anforderungsniveau gewählt hatte. Nur die Noten 1 und 2 sollten stehen bleiben.
Und das habe ich auch gemacht. Dies ist übrigens nicht unüblich, dass der SL solche Entscheidungen trifft. Dies kann einzelne Schüler oder einzelne Noten betreffen. Ca. 2 Jahre später musste noch einmal eine einzelne Note bei einer Schülerin streichen, weil die Mutter sich beschwerte und tatsächlich im Schulamt angerufen hatte. Die Begründung war, dass ich die zulässige Korrekturzeit bei einer Hausarbeit überschritten hätten. Unterrichtsbegleitende Bewertungen sind zeitnah zu erfolgen und nicht erst nach 4 Wochen. Die maximale Korrekturfrist in Sachsen-Anhalt ist bei Klausuren im Abitur auf 3 Wochen festgelegt.Auch bei anderen Kollegen ist dies üblich, dass schlechten Noten zu streichen sind. Insbesondere in Klassenarbeiten oder Klausuren. Klassenarbeiten oder Klausuren mit einem schlechten Ergebnis werden hier in Sachsen-Anhalt sehr oft von der SL nicht genehmigt. Dann muss man die Klassenarbeit oder Klausur mit einem niedrigeren Anforderungsniveau noch mal schreiben.
Und als Angestellte halte ich mich nun an diese Dienstanweisungen der Schulleitung. Es hat mir einmal gereicht, von der SL vor den Schülern und den Lehrern durch den Kakao gezogen zu werden. Das mache ich nicht noch einmal mit.
Übrigens, die Klasse Bürokaufleute im 3. LJ hat dann damals recht schlecht in der IHK-Prüfung abgeschnitten. Aber mir wurde eben gesagt, dass es nicht die Aufgabe der Berufsschule ist, auf die IHK-Prüfung vorzubereiten. Vielmehr sollten wir aufpassen, dass wir alle Themen im Klassenbuch stehen haben, damit man als Schule beweisen könnte, dass man alles behandelt hat. Und man sollte mit schlechten Noten nicht die Chancen der Azubis versauen, mit einem guten Zeugnis abzuschließen.
-
Wir haben diese "Einmischung" der Schulleitung auch schon mehrfach im Klassenzimmer diskutiert und sind sehr unzufrieden damit und wir haben den Eindruck, dass das Schulamt Klagen von Eltern vermeiden möchte und daher auf die SL einwirken, den Beschwerden von Eltern nachzugeben.
-
Hier in Österreich kommt es beim Jahreszeugnis immer wieder zu Einsprüchen der Eltern. Der Lehrer muss die Notenhebung dann schriftlich rechtfertigen und dem Einspruch der Eltern wird stattgegeben, womit die Note zu Gunsten des Schülers abgeändert wird.
-
Die beschriebenen Situationen, in denen die Noten "gestrichen" wurden, sind aus meiner Sicht Ausnahmefälle, bei denen vorher schon etwas schief gelaufen war und die Noten aufgrund dessen formal angreifbar waren.
Im Normalfall, d.h. bei durchgehendem, regelmäßigem Unterricht, formal und inhaltlich korrekt gestellten Klausuren und deren Korrekturen kann die Schulleitung nicht ohne Weiteres die Streichung einer Note verfügen oder die Note anheben. Die pädagogische Freiheit der Lehrkräfte wird nur dann dem Veto der Schulleitung unterworfen, wenn die Notengebung nachweislich nicht korrekt erfolgt ist. Und selbst dann kann der Schulleiter nicht einfach so per Selbsteintrittsrecht die Note ändern. Das lässt sich z.B. in NRW in der ADO nachlesen - §5 (3), sowie §21 (2) und (4).
Sollte es hier jedoch wiederholt zu Beanstandungen kommen, muss die Lehrkraft mit häufigeren "Kontrollen" gemäß §21 (Schulleiter als Vorgesetzter) und §22 (1) Satz 6 und (2) rechnen.In den meisten Fällen, in denen Noten abgeändert wurden, dürften aber Fachvorsitz und Schulleitung hinreichend Druck auf die Lehrkraft ausgeübt haben, dass diese sich womöglich dann gebeugt hat und so der Beschwerde oder dem Widerspruch stattgegeben wurde.
Wenn wir fachlich und formal korrekt arbeiten und die Schulleitung einem nicht gerade in den Rücken fällt, sind wir in unserer Notengebung eigentlich nicht angreifbar.
Gruß
Bolzbold -
Vor einiger Zeit gab es einen Skandal, der durch die Presse ging, weil ein SL die Abiturnoten in einer Klausur eigenmächtig verbessert hat (und somit den zuständigen Fachprüfungsausschuss übergangen hat).
Was den SL zunächst 60 Tagessätze kostete (Amtsgericht), dann 90 (Landgericht) und demnächst mit einiger Wahrscheinlichkeit den Job (Oberlandesgericht). Und das - wohlgemerkt - in Bayern.Viele Grüße
Fossi -
Auch bei anderen Kollegen ist dies üblich, dass schlechten Noten zu streichen sind. Insbesondere in Klassenarbeiten oder Klausuren. Klassenarbeiten oder Klausuren mit einem schlechten Ergebnis werden hier in Sachsen-Anhalt sehr oft von der SL nicht genehmigt. Dann muss man die Klassenarbeit oder Klausur mit einem niedrigeren Anforderungsniveau noch mal schreiben.
Ich habe mal - flüchtig - nach den entsprechenden Erlassen gegoogelt. Nach dem, was man auf dem Landesbildungsserver Sachsen-Anhalt so findet, scheint das ja bei Euch wirklich die offizielle Linie zu sein. Das ist ja furchtbar... so kann man doch nicht arbeiten. Ich glaube, ich würde dann auf Krampf versuchen, das Niveau zu niedrig anzusetzen und dann zu testen, ob ich damit wieder anecke. Schreib doch mal einen Vokabeltest in Englisch als Oberstufenklausur (oder lass die Schüler gleich ein Mandala malen)!Viele Grüße
Fossiedit: Gerade an einem gestern verfassten Beitrag gesehen, dass die "Bearbeiten"-Funktion jetzt anscheinend doch zeitlich begrenzt wurde. Gut so!
-
Was den SL zunächst 60 Tagessätze kostete (Amtsgericht), dann 90 (Landgericht) und demnächst mit einiger Wahrscheinlichkeit den Job (Oberlandesgericht). Und das - wohlgemerkt - in Bayern.
Selbstzitat, weil die Editierfunktion für den Beitrag abgelaufen ist: Interessant bei den Urteilen übrigens die Tagessatzhöhe, die für den Schulleiter (OStD, A 16) auf 100 Euro festgesetzt wurde. Der Mann muss entweder einen Stall voll Kinder haben, oder A 16 ist nicht halb so attraktiv, wie ich bisher dachte.
Viele Grüße
Fossi -
Ich habe mal - flüchtig - nach den entsprechenden Erlassen gegoogelt. Nach dem, was man auf dem Landesbildungsserver Sachsen-Anhalt so findet, scheint das ja bei Euch wirklich die offizielle Linie zu sein. Das ist ja furchtbar... so kann man doch nicht arbeiten. Ich glaube, ich würde dann auf Krampf versuchen, das Niveau zu niedrig anzusetzen und dann zu testen, ob ich damit wieder anecke. Schreib doch mal einen Vokabeltest in Englisch als Oberstufenklausur (oder lass die Schüler gleich ein Mandala malen)!
Ja, das alles steht in dem Leistungsbewertungserlass von Sachsen-Anhalt. Und tatsächlich wird dann in den Klausuren/ Klassenarbeiten oft das Niveau heruntergesetzt, damit man dann die Klassenarbeit nicht noch einmal schreiben muss. Am schlimmsten sind jedoch die landesweiten vergleichenden Klassenarbeiten. Da ist das Niveau ganz weit unten.
-
Ja, das alles steht in dem Leistungsbewertungserlass von Sachsen-Anhalt. Und tatsächlich wird dann in den Klausuren/ Klassenarbeiten oft das Niveau heruntergesetzt, damit man dann die Klassenarbeit nicht noch einmal schreiben muss. Am schlimmsten sind jedoch die landesweiten vergleichenden Klassenarbeiten. Da ist das Niveau ganz weit unten.
Nimm am besten ein geometrisches Mandala, nicht so eins mit vielen Schnörkeln... :weinen:
Viele Grüße
Fossi -
Ich notiere mir immer, wer wann welche mündliche Note bekommt (Fritz am 33. Febr. eine 4 in der Vokabelabfrage, Susi am 34. Febr. eine 3 in der Formenabfrage)
Genau darauf bezog sich meine Frage. Ich dokumentiere natürlich auch sorgfältig einzelne Stunden. Da ich nirgendwo (auch nicht bei recht.de) finden konnte, in welcher Form das als Mindeststandard geschehen muss, gehe ich mal davon aus, dass dies meiner Gestaltungsfreiheit unterliegt. Ich interpretiere dies somit als Geschenk, dass mir da keine Eltern reinquatschen können! -
du hast ja keine Kamera während deines Unterrichts laufen, um alles in der Zeitlupe noch mal anzuschauen
Ich weiß allerdings nicht, inwieweit sich die BL bei dem Thema mündliche Noten unterscheiden.
-
Der "Mindeststandard" bei der Dokumentationlässt sich vielleicht aus vergangenen Gerichtsurteilen ablesen. Aus der Erinnerung heraus: Ein Gericht sah es (in den Hauptfächern) auch als ausreichend an, wenn sich die Lehrkraft gar keine Aufzeichnungen zur Mitarbeit/mündlichen Note macht. Begründung: Man ist mit so vielen Stunden in der Klasse, dass man sich das auch so merken kann.
-
Tant mieux!
Nele
Werbung