Panik! Was bedeutet die Klausel im Vertretungslehrervertrag?

  • Hallo,


    ich bin gerade etwas verzweifelt.
    Ende letzten Monats hat mich meine alte Schule (Privatschule, befristeter Teilzeitvertrag) in der Probezeit gekündigt, weil ich mich auf eine Planstelle beworben habe. In der Kündigung steht keine Begründung.
    Heute habe ich einen Anruf von einer Schulleiterin bekommen und ein Jobangebot an einer staatlichen Schule für ein halbes Jahr bekommen.
    Natürlich bin ich sofort hin und habe auch sofort unterschrieben... ohne richtig hin zu gucken.


    Jetzt habe ich eben gesehen, was in dem Text über meiner Unterschrift steht und mir ist heiß und kalt geworden.


    Dort steht, dass ich versichere, dass ich nicht bereits aus einem Beschäftigungsverhältnis als Lehrkraft wegen Nichtbewährung entlassen oder gekündigt worden bin.


    Heißt das jetzt, dass ich die Stelle nicht bekomme? Bzw. nie wieder eine Stelle bekomme?
    Und: habe ich mich durch meine Dummheit auch noch strafbar gemacht?


    Bitte, könnt ihr mir weiterhelfen?


    Liebe Grüße,
    Lena

  • Nein, wie gesagt, auf der Kündigung steht kein Grund.


    Und: was meint Nichtbewährung eigentlich? Ich habe schon den ganzen Abend gegooglet und bin mir nicht sicher, ob ich den Begriff richtig einordne. Ich lese immer etwas von Gutachten der Schulleiter und Unterrichtsbesuchen wie im Ref. Sowas hat es bei mir nicht gegeben.

  • An einer staatlichen Schule mußt du in NRW während deiner 3-jährigen Probezeit zwei Revisionen machen. Da kann im schlimmsten Fall deine Probezeit auf maximal 5 Jahre verlängert werden bzw. deine Nichtbewährung festgestellt werden. Ich kenne keinen dem letzteres passiert ist, aber die theoretische Möglichkeit gibt es. Bei einer abschließenden Nichtbewährung würde man aus dem Dienst entlassen. Ggf. ist wohl auch eine Einstufung in eine niedrige Laufbahn möglich.

  • Danke für die Antwort.
    Das beruhigt mich jetzt erst einmal.
    In so einem Probezeitverhältnis bin ich ja eigentlich nicht gewesen.

  • Ich kann dich da auch ganz beruhigen. Die Nichtbewährung kann nur während der Probezeit an einer staatlichen Schule festgestellt werden. Wie schon geschrieben wurde, besucht dich dein Chef/deine Chefin angekündigt zu Revisionsstunden. Natürlich wird darüber hinaus geschaut, wie du dich im Allgemeinen so anstellst. Dann wird ein Gutachten verfasst, dass mit verschiedenen "Noten" wie "bewährt", "Bewährung muss noch festgestellt werden" (Probezeit verlängert) oder "nicht bewährt" enden kann. Da du diesen ganzen Prozess nicht durchlaufen hast, brauchst du dir gar keine Sorgen zu machen.

  • Vielen Dank für die weitere Beruhigung.
    Ich habe jetzt auch mit einem Anwalt der GEW sprechen können, der mir dies ebenfalls bestätigt hat.

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