Geschenke für Lehrer

  • Interessant ist, dass Lehrer nur Geschenke im Wert von 10,00 Euro pro Jahr angenehmen dürfen, aber Abgeordnete i.H.v. 400,00 Euro.


    "Quod licet Iovi, non licet bovi". Einige Amsträger sind eben gleicher als andere.


    Außerdem muss man die Höhe der Beträge im Zusammenhang zu den Einkünften sehen (inkl. zu erwartender zukünftiger Einkünfte). Und da sieht es bei einem kleinen Lehrerlein eben anders aus, als bei einem Politiker, der z.B. öffentliche Betriebe privatisiert und nach dem Ende seiner Amtszeit bei diesen als Vorstandsmitglied oder "Berater" einsteigt...


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Der klagende Vater kann durchaus berechtigte Gründe haben. So ein Geschenk kann auch nicht unerheblichen sozialen Druck entstehen lassen sich daran zu beteiligen, obwohl man es sich vielleicht nicht leisten kann. Schon allein das ist in meinen Augen Grund genug, Geschenke weitgehend zu verbieten.
    Von der allgemeinen Korruptionsbekämpfung mal abgesehen...

  • Es ist vollkommen gleichgültig, ob der Vater aus miesen privaten Gründen Klage erhoben hat oder nicht. Das einzige, was zählt, ist, dass die Lehrerin sich nicht rechtskonform verhalten hat. Alles andere ist irrelevant.

    • Offizieller Beitrag

    Finde ich nicht. Ich bin schlicht nicht der Meinung, dass juristische Nomen die einzigen sind, nach denen man Dinge beurteilt (was nicht heißt, dass ich irgendjemandem empfehle, sich juristisch nicht konform zu verhalten, aber diese Seite ist nur eine Facette der persönlichen Wertung).
    Klar, juristisch ist sie im Unrecht. Das ist das einzig juristisch Relevante.


    Aber in so vielen anderen Bereichen ist sie es nicht, und ich freue mich, dass die überwältigende Mehrzahl der Kommentare unter den betreffenden Artikeln das auch so sieht, und dass die Kollegin moralischen Support von diversen Menschen bekommt: http://www.rbb-online.de/panor…er-berliner-lehrerin.html

    Zitat

    Der Fall hatte Ende letzten Jahres für Schlagzeilen gesorgt: Eine Berliner Lehrerin muss 4.000 Euro Strafe zahlen, weil sie ein Geschenk ihrer Schüler in Höhe von 200 Euro angenommen hatte. rbb online sowie andere Medien berichteten damals über diesen Fall. Doch jetzt kommt aus ganz Deutschland Solidarität für die Pädagogin: Der Münchner Florian Mayer initiierte kurzerhand einen Spendenaufruf auf der Internet-Benefiz-Plattform "Indiegogo". Sein Aufruf lautet: "Geben wir der Lehrerin die 4.000 Euro zurück, die der Staat ihr völlig unnötiger Weise abverlangte".
    Mitleid mit der Lehrerin


    Diese "abstruse Geschichte" stimme ihn sehr traurig, wie er am Dienstag rbb online sagt. "Die Schüler wollten etwas Gutes tun und die Lehrerin muss jetzt dafür bluten", so Mayer. Der Münchner, der selbst kein Lehrer ist, sondern Webdesigner, hatte erst vor kurzem auf "Indiegogo" für ein anderes Projekt gespendet. Warum also nicht eine eigene Aktion starten, dachte er sich. Auf die Frage, warum seine Wahl ausgerechnet auf den Fall der Berliner Lehrerin fiel, antwortet Mayer, dass es ein "spontaner Moment" gewesen sei. "Klar, gibt es Millionen andere Dinge, die man unterstützen könnte", versucht Mayer zu erklären, aber dieser Fall bot sich gerade an.
    Auf seiner Spendenseite schreibt Mayer, er wolle ein "Zeichen gegen diese praxisferne Regelung setzen" und "der Lehrerin zeigen, dass auch in Deutschland ein Solidargefühl existiert".


    Achja: hierkann man sich beteiligen. Offensichtlich haben das schon genügend Menschen getan - der Zähler ist bei über 4000 Euro... ;)


    Die Tatsache, dass dieser missgünstige und kleingeistige Vater extrem negatives Feedback bekommt - von vielen, vielen Menschen, die selbst nicht Lehrer sind, sich aber erinnrn, wie wichtig es ihnen war, beim Abschied dem einen oder anderen Kollegen ihre anerkennung zu bezeugen - zeigt auch, dass es noch andere Kategorien und Maßstäbe als nur die juristische gibt, zum Glück. Vielleicht leitet das ja einen Lernprozess ein. Er mag juristisch gewonnen haben, aber öffentlichkeitswirksam.... eher nicht.

  • Es ist vollkommen gleichgültig, ob der Vater aus miesen privaten Gründen Klage erhoben hat oder nicht. Das einzige, was zählt, ist, dass die Lehrerin sich nicht rechtskonform verhalten hat. Alles andere ist irrelevant.


    Was war denn daran nicht rechtskonform? Nach der AV war es rechtskonform, es war nämlich nicht verboten bzw. so schwammig formuliert, dass sie damit nicht dagegen gehandelt hat.


    Zählen AVs gar nichts mehr?!?
    Schnell gabs nun eine neue mit konkreteren Angaben, finde ich schon sehr merkwürdig, da muss doch dann jemandem aufgefallen sein, dass die Kollegin nämlich doch danach richtig gehandelt hat oder so handeln konnte ;)


    Aber gut, in Deutschland sind Recht haben und Recht bekommen schon immer zwei Paar Schuhe und moralisch ist diese Urteil eh unter aller Kanone!

  • Blöde Frage, aber ist in diesem Zusammenhang der Spendenaufruf nicht kontraproduktiv? Darf die Lehrerin die Spende überhaupt annehmen?


    À+


    Da das ja überhaut nichts dann mit ihrer Arbeit zu tun hat, sollte das nicht das Problem sein, aber dann kommen steuerliche Dinge dazu usw. also das wird mehr Ärger machen als helfen, da hast du Recht!

    • Offizieller Beitrag

    Das ist noch nicht klar, aber darum geht's ja auch nicht, wie der Medienmensch schrieb, der das veranlasste - wenn sie es nicht nimmt, kommt es einem gemeinnützigen Zweck zugute. Es geht hier, denke ich, um das Zeichen. Und das dürfte sehr willkommen sein - und setzt vor allem auch ein Zeichen gegen die "ich verklag jeden gegen alles, weil ich es KANN"-Mentalität, die ja nicht nur uns Lehrer, sondern auch Nachbarn, Kollegen, Ärzte und sonstwen nervt: das Verhandeln, das Reden mit, das sich konstruktiv Streiten ist ja aus der Mode: jetzt verklagt man unablässig. Dann bekommt einer Recht, der andere nicht - aber es kommt selten/ nie zu einem Verständnis für die andere Seite oder gar einem Kompromiss. Ich find's relativ widerlich, so als Grundhaltung. Wenn ich auch im täglichen Personalratstun streng auf Kenntnis und Einhaltung der rechtlichen Grundlagen achte - aber die lieber Variante allen Tuns ist mir immer noch die gütliche Einigung. Die leider irgendwie aus der Mode gekommen ist.

    Wobei der Veranlassser wohl auch hofft, dass er einen rechtlich einwandfreien Weg findet, der Lehrerin das Geld tatsächlich zu übergeben. Wär doch schön :)

  • Nur aus rein akademischen Interesse:


    gelten bei Angestellten Lehrern die selben Regeln? Die Kollegin war ja offenbar verbeamtet. Jüngere Kollegen in Berlin können aber seit einigen Jahren prinzipiell nicht mehr verbeamtet werden. Entfällt damit etwa auch die besondere Loyalitätspflicht? Und muss man damit nicht den bloßen Anschein vermeiden beeinflußbar zu sein? Zumindest laut der -pedia sind offenbar Beamte immer Amtsträger, Angestellte dagegen nur in einigen besonderen Funktionen.

  • Rein in Bezug auf die strafrechtlichen Aspekte verhält es sich offenbar so:



    nach TVL - und im Unterschied zum BAT - kann es im Fall der Vorteilsnahme arbeitsrechtliche Konsequenzen geben, die den dienstrechtlichen Konsequenzen der Beamten in Nichts nachstehen (vielleicht wird man sogar schneller gekündigt). Es gibt aber anders als bei Beamten keine zusätzlichen strafrechtlichen Konsequenzen. Außerdem verliert ein Angestellter nicht automatisch seinen Job, falls er zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wird (praktisch nur relevant, sofern er nicht tatsächlich in Haft kommt).


    Ein Angestellter hätte also arbeitsrechtlich Probleme bekommen können, aber keine 4000 Euro Strafe im Rahmen eines Gerichtsverfahrens zahlen müssen.

  • Wie steht es eigentlich mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers? Insbesondere würde mich mal interessieren, ob nicht der Schulleiter hätte eingreifen müssen? Wahrscheinlich war doch der Schulleiter bei der Veranstaltung anwesend und hat auch gesehen, welches Geschenk die Kollegin angenommen hat.
    Hätte er sich nicht darauf aufmerksam machen müssen, dass das Geschenk zu teuer ist? Vielleicht hätte sie ja das Geschenk dann mit der Schule "teilen" können und es damit allen Kollegen zur Verfügung stellen können?
    Z.B. als dekoratives Element im Schulhaus oder im Lehrerzimmer?


    Ich hatte mal vor 3 Jahren von einer Klasse einen Präsentkorb mit Inhalt angenommen und ihn dann ins Sekretariat geschafft und ihn mit der SL und den Kollegen geteilt. Keiner von der SL hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass der Wert vielleicht zu hoch war. Aber der Direktorin hat der Inhalt des Pralinenkastens geschmeckt. Aber vielleicht geht die Rechnung in Fall so: Wert Präsenkorb 30 Euro, 40 Kollegen = 0,75 Euro pro Kollege??

  • Bei mir gibt es folgende Fragen:
    1. Ich sage meinen Klassen immer mehrfach, dass ich kein Geschenk will (bisher konnte ich mit den Geschenken eh nix anfangen...). Auf der Abschlussfeier allerdings wurde ich dann immer aufgerufen, mein Geschenk abzuholen. Soll heißen, ich geh dann hoch und nehme es nicht an??? Das würde bei uns (weder Schüler noch Eltern an einer Werkrealschule) verstehen. Die würden denken, dass ich spinne. Wie macht ihr das?


    2. Wie sieht es aus mit Spenden an eine wohltätige Organisation. Geht das in Ordnung? 'Wünsche' ich mir jedes Jahr von meinen Schülern, klappt aber nie. Es läuft immer so wie bei 1. :(

  • Jetzt wird es wirklich abstruser. Wahrscheinlich darf man als Lehrer in Zukunft überhaupt keine Geschenke mehr annehmen, oder?


    Ich bin seit mehr als 25 Jahren mit einer ehemaligen Klassenkameradin befreundet und stellt euch mal vor: ich nehme Geschenke von ihr an! Obwohl ich seit diesem Schuljahr im Rahmen einer Abordnung eine ihrer Töchter in Englisch und Geographie unterrichte.
    Darf ich jetzt keine Geschenke mehr von Freunden annehmen, weil man mal zufällig ihre Kinder unterrichten könnte? Darf ich sie und ihre Kinder überhaupt noch zu meinem Geburtstag einladen und ein teueres Geschenk zu meinem 40. Geburtstag annehmen?
    Ich wette, wenn das so weiter geht, werden wir dahin kommen.


    P.S. Ich bin keine Beamtin. Damit darf ich sicherlich in meiner Freizeit zu meinem Geburtstag einladen, wen ich will.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    „Auch meine Frau und ich haben, ebenso wie alle anderen insgesamt rund 50 Elternteile, ein Ermittlungsverfahren wegen Vorteilsgewährung bekommen“, sagt Michael Mann. (...)
    „Mir ist völlig klar, dass man konsequent gegen Korruption vorgehen, muss, aber dieser Fall ist ein klassisches Beispiel, wie mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird. Da passen die Maßstäbe doch nicht mehr richtig“, sagte Michael Mann dem Tagesspiegel. Er habe sich einen Rechtsanwalt genommen, der auch noch einen gut dreistelligen Betrag gekostet habe. „Meine Kosten erhalte ich natürlich nicht von der Justiz erstattet“, ärgert er sich. Die Lehrerin, begründet er die Idee für das Geschenk, habe viel für die Klasse und den Sohn getan.


    Doch den anderen Vater, der schließlich Anzeige gegen die Pädagogin wegen der Loriotfiguren als Geschenks erstattet hat, konnte niemand von seinem Vorgehen abbringen. Nach Tagesspiegel-Informationen soll es sich bei dem im Schuldienst beschäftigten Mann um einen Schulleiter handeln.


    Ich weiß ja, dass man das Wort Arschloch in einem Forum nicht benutzen soll... aber irgendwie ist es das einzige Wort, das mir gerade zur Verfügung steht... für alle anderen Vokabeln fehlt die Relevanz.

  • Verstehe ich nicht - wenn ein Lehrer Geschenke bis 10 Euro annehmen darf; und jede Familie hat 8 Euro beigesteuert; hat sich dann zumindest nicht jeder einzelne Spender an die Regeln gehalten? Oder hatte die Oberstaatsanwaltschaft den Anfangsverdacht, dass es sich um die Bildung einer terroristischen Vereinigung zur kollektiven Bestechung gehandelt hat?



    Lösung in Zukunft: jeder schenkt individuell und im Rahmen von max. 10 Euro, sofern sie das unbedingt möchten.

  • Wahrscheinlich darf man als Lehrer in Zukunft überhaupt keine Geschenke mehr annehmen, oder?


    Bis 10 Euro. Ist das so schwer zu verstehen? Es darf kein Verdacht der Bestechlichkeit aufkommen. Was ist daran im Grundsatz falsch?

  • Bis 10 Euro. Ist das so schwer zu verstehen? Es darf kein Verdacht der Bestechlichkeit aufkommen. Was ist daran im Grundsatz falsch?


    Wenn mir "meine Elternschaft" als "Dankeschön" am Jahresende etwas schenkt, das mehr wert ist als 10€ (Büchergutschein etc.), verbunden mit einer liebevollen, selbstgebastelten Karte, auf der alle unterschrieben haben?!
    Gute und meist einzige Gelegenheit für die Lehrkraft, um der 'allgegenwärtigen Gratifikationskrise' entgegen zu wirken!


    Vor allem bei uns in der Grundschule zeigen Eltern - noch - ihre Dankbarkeit, indem sie sich zum Jahresende "etwas einfallen lassen" für die gemeine Lehrkraft.
    Das "passiert" dann in der Regel inmitten der Vollversammlung der alljährlichen Weihnachtsfeier, gerne auch mit einer entsprechenden Ansprache seitens der/des Pflegschaftsvorsitzenden.


    Niemand - weder Eltern noch ich - haben dabei im Sinn, dass die Klasse doch im nächsten Jahr etwas besser bewertet werden könnte... - Denen würde ich was pfeifen! - Nein, die Eltern wollen einfach auf ihre Weise ihre Wertschätzung und Dankbarkeit ausdrücken.


    Tscha. Und nu?
    "Danke, liebe Eltern, aber um uns allen die Unannehmlichkeit einer potentiellen Anzeige zu ersparen, weise ich Ihr Präsent höflichst zurück. Danke für Ihre Mühe und Ihre Wertschätzung mir gegenüber."


    Super! :daumenrunter:


    Die einzige Möglichkeit einer Vermeidung von Unannehmlichkeiten im Vorfeld besteht darin, innerhalb eines allgemeinen, von Seiten der Schulleitung verfassten Schreibens, die Eltern im Vorfeld zu bitten, von Geschenken abzusehen. Das Ganze müsste dann rechtlich erläutert und wahlweise mit einem Fallbeispiel belegt werden.
    Mit Sicherheit werden sich viele Eltern brüskiert fühlen.


    Einfach nur schade für alle Beteiligten!

    Carpe noctem!

    2 Mal editiert, zuletzt von Lea ()

  • Bis 10 Euro. Ist das so schwer zu verstehen? Es darf kein Verdacht der Bestechlichkeit aufkommen. Was ist daran im Grundsatz falsch?


    Sorry, aber das ist doch mehr als albern, wo ist denn ein Lehrer bestechlich, wenn er von einer ganzen Klasse etwas annimmt? Die ganze Klasse wird doch wohl deswegen keine besseren Noten erhalten, einzelne auch nicht.

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