Interessant ist, dass Lehrer nur Geschenke im Wert von 10,00 Euro pro Jahr angenehmen dürfen, aber Abgeordnete i.H.v. 400,00 Euro.
"Quod licet Iovi, non licet bovi". Einige Amsträger sind eben gleicher als andere.
Außerdem muss man die Höhe der Beträge im Zusammenhang zu den Einkünften sehen (inkl. zu erwartender zukünftiger Einkünfte). Und da sieht es bei einem kleinen Lehrerlein eben anders aus, als bei einem Politiker, der z.B. öffentliche Betriebe privatisiert und nach dem Ende seiner Amtszeit bei diesen als Vorstandsmitglied oder "Berater" einsteigt...
Gruß !