Elternzeit ohne Elterngeld. Was ist mit der PKV?

  • Hallo :gruss:
    Ich bin Beamtin in NRW und im Mai 2015 endet mein Elterngeld. Meine Elternzeit geht bis August 2015 (unter anderem aus Betreuungsgründen). Das bedeutet, dass ich drei Monate kein Geld habe. Die PKV und die Rentenversicherung muss ich aber trotzdem zahlen. Wie habt ihr das gemacht?
    Laut meiner PKV könnte ich zwar die Versicherung beitragsfrei stellen, aber das geht nicht, weil man nicht ohne Krankenversicherung sein darf....


    Über eure Erfahrungen freue ich mich sehr!

  • PKV musst du weiter bezahlen.. egal wie du das machst.. du bekommst (zumindestens in nrw) 31€ zuschuss pro monat zur pkv während der elternzeit.
    Welche Rentenversicherung? Beamte zahlen doch gar nicht in die Rente ein.. wenn du eine Zusatzrente hast dann musst du gucken wie du das machst.
    Das ist ja bei allen Versicherungen der Fall.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    die Antwort ist im Grunde ganz einfach - weiterzahlen. Die Beiträge zur PKV sind ja nicht einkommensabhängig.
    Wie Coco schon sagte, musst Du alle Versicherungen regulär weiter bezahlen. Wie Du Deine individuelle Elternzeit oder das Elterngeld eingerichtet hast, interessiert die Versicherungen nicht, da dies mit Sicherheit auch nicht Gegenstand des Versicherungsvertrags ist.


    Drei Monate auf dem Trockenen ist aber schon hart - da müssen dann ggf. die Ersparnisse herhalten. Das ist ja letztlich auch so, wenn Du Elterngeld beziehst und beispielsweise als A13er oder A14er deutlich über dem Maximalbetrag von 1800 Euro liegst. Da zahlst Du auch kräftig drauf.


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Danke Coco für deine Antwort.


    Ja, die private Rente.


    Schade.... Ich dachte, vielleicht könnte ich für die Elternzeit bei meinem Mann mit versichert werden...dann würde ich mir sogar überlegen, noch länger mit der Kleinen Zuhause zu bleiben.

  • Ganz übersehen :rotwerd:... Danke Bolzbold für die Antwort. Das habe ich in der Elternzeit auch. Habe zwar den Höchstbetrag an Elterngeld bekommen, trotzdem ist das eine gaaaanze Menge weniger. Außerdem gehen vom Elterngeld ja auch die PKV (und die private Rente) ab, was bei einem Angestellten nicht so ist. (Da ist man ja in der Elternzeit von der Krankenversicherung und der ges. Rentenversicherung befreit)....

  • Frag mal bei der GKV deines Mannes nach, das müsste nämlich gehen mit der Familienversicherung, wäre evtl. sogar während des Elterngeldes gegangen.
    So wäre ich nach dem Ref ohne Stelle nämlich auch aus der PKV gekommen!


    Oder ist er auch in der PKV? Dann geht das natürlich nicht!

  • Außerdem gehen vom Elterngeld ja auch die PKV (und die private Rente) ab, was bei einem Angestellten nicht so ist. (Da ist man ja in der Elternzeit von der Krankenversicherung und der ges. Rentenversicherung befreit)....


    Das ist ein Irrtum, das ist man nur, wenn man pflichtversichert war oder einen Mann in der GKV hat, sonst muss man auch die GKV mit ca. 160 Euro in der Elternzeit selber zahlen!

  • Danke Susannea für die Antworten. Da werden wir im kommenden Jahr mal bei der GKV meines Mannes nachfragen.


    Zum Thema Befreiung:
    Das habe ich von den beiden angestellten Mamis an meiner Schule (beide gesetzlich versichert). Von den Ehemännern weiß ich die Versicherung nicht. Wird dann aber so Wein, wie du schriebst.

  • Man kann sich nicht über die Familienversicherung des Mannes mitversichern lassen. Ich weiß jetzt nicht mehr die Gründe (oh Mann, was ne große Hilfe.. :)), die habe ich vergessen, weil es zu lang her ist. Aber ich habe das bei beiden Elternzeiten versucht und es ging nicht. Habe aktuell auch kein Elterngeld mehr und zahle meine PKV ganz normal weiter.


    Viele Grüße

  • Was mir noch zur privaten Rentenversicherung einfällt: Ich habe eine BU/DU, bei der ich einen Antrag auf Aussetzen gestellt habe, sodass ich wenigstens diese jetzt für ein halbes Jahr nicht zahlen muss. Bin aber trotzdem ohne Risiken weiter versichert. Vielleicht geht das bei deiner Rente ja auch?

  • Man kann sich nicht über die Familienversicherung des Mannes mitversichern lassen. Ich weiß jetzt nicht mehr die Gründe (oh Mann, was ne große Hilfe.. :)), die habe ich vergessen, weil es zu lang her ist. Aber ich habe das bei beiden Elternzeiten versucht und es ging nicht. Habe aktuell auch kein Elterngeld mehr und zahle meine PKV ganz normal weiter.


    Viele Grüße


    Die Begründung wäre aber interessant, denn die Bedingungen für die Familienversicherung erfüllst du eigentlich, weil du kein Einkommen hast.

  • OK, ich habe nun noch einen Passus gefunden, der zeigt, warum es mal geht und mal nicht ;)
    Beamten in Elternzeit können sich nicht familienversichern, Beamten die ohne Bezüge beurlaubt zur Betreuung ihrer Kinder sind, können dies.


    Letztendlich kommt es also vermutlich darauf an, was der Bearbeiter der GKV einträgt ;)

  • Danke euch!
    Katrin, das klingt interessant....du hast die DU beitragsfrei gelegt und bist trotzdem risikolos versichert?


    Wir haben nun mit der gesetzlichen Versicherung meines Mannes gesprochen. Alles kein Problem, WENN
    -ich kein Elterngeld mehr bekomme (klar!)
    -ich unter 53 bin (danach kann man wohl nicht mehr bzw sehr schwer in die gesetzliche wechseln)
    -ich monatlich nicht mehr als 405€ verdiene
    -wir verheiratet sind.


    Der Antrag wird uns zugeschickt. Ich soll mich halt noch bei der Beihilfe melden (in meinem Fall die Rheinischen Versorgungskassen) und dort Bescheid geben (warum auch immer), denn theoretisch bin ich ja dann doppelt versichert. Unsere Tochter kann entweder privat bleiben oder auch mit in die Familienversicherung. Am Beitrag für meinen Mann ändert sich nichts, da er sowieso schon den Höchstbeitrag zahlt. Sobald ich wieder Bezüge habe, wird alles rückabgewickelt.

  • Warum sollst du dich bei der Beihilfe melden?!?
    Jeder Angestellte im öffentlichen Dienst z.B. ist mehr oder weniger doppelt abgesichert, aber die GKV ist vorrangig. Beihilfe Ansprüche hast du aber trotzdem für den Fall, dass die GKV es nicht übernimmt, z.B. bei Zahnersatz.
    Genauso wie freiwillig versicherte Beamten, die sind ja auch "doppelt" versichert.
    Aber gut, bei uns musst du die Versicherung eh bei jedem Beihilfeantrag mit angeben, da muss ich nichts zwischendurch melden.


    Aber schön, dass das klappt, das spart sicher einiges an Geld bei euch!

  • GoetheFaust Willkommen im Forum erstmal und direkt ein Hinweis: Zabku war seit 2016 hier nicht mehr online und dieser Thread ist von 2015. Die Chancen auf eine Antwort dürften gegen Null gehen.


    Und nur zur Sicherheit: Solltest du planen, hier mittwochs oder sonstwann Werbung für eine bestimmte PKV zu machen, bist du schneller wieder raus, als du "das also ist des Pudels Kern" sagen kannst. Dies aber nur für den Fall, dass... falls nicht, dann wie gesagt, herzlich willkommen.

  • Ich finde es nicht besonders freundlich, einem neuen Mitglied, das einfach nur eine Frage gestellt hat, unmittelbar mit Rauswurf zu drohen - ohne dass die Formulierung der Frage einen Anlass für die Vermutung gibt, dass hier beabsichtigt ist, Forenregeln zu missachten.

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