Hallo ihr,
ich bin Grundschullehrerin in BW und befinde mich momentan in Elternzeit, die ich für zwei Jahre beantragt habe. Meine Tochter ist im Juli 2014 geboren. Zuerst wollte ich die zwei Jahre zuhause bleiben. Nun besteht jedoch eventuell die Möglichkeit, meine ehemalige erste Klasse als Drittklässler im Schuljahr 2015/2016 zu übernehmen. Jetzt habe ich mir überlegt in Teilzeit einzusteigen. Nun zu meinen Fragen:
1.) Wie lange vor dem Schuljahr muss die Teilzeit beantragt werden?
2.) Gibt es aufgrund des Geburtstermin meiner Tochter im Juli etwas zu beachten?
3.) Würde Teilzeit in Elternzeit auf eine eventuell nächste Elternzeit (Elterngeld!) angerechnet?
Liebe Grüße
Mayine