Muss diese Klausur gewertet werden?

  • Hallo


    ich bin kein Lehrer, brauche aber dringend ihren Rat.


    Ich habe vor 1 1/2 Wochen eine Klausur geschrieben.


    Ich hatte sehr starke Rückenschmerzen, Arzt meinte später es war ein Hexenschuss, ich habe es der Lehrerin gesagt und die Arbeit angefangen zu schreiben.


    Nach 15min waren die Schmerzen so groß das ich nicht mehr schreiben konnte und dann einer anderen Lehrerin diktieren sollte was ich schreiben möchte, damit sie für mich schreibt.


    Natürlich konnte ich nicht alles so formulieren wie ich wollte, das geht beim Diktieren nicht so einfach und auch meine Konzentration war weg.




    Ich habe 4 Punkte geschrieben und die Lehrerin möchte keine weitere Schriftliche Note von mir haben, da es ja unfair für die anderen Schüler wäre, also irgendeine Schriftliche Ausarbeitung fällt weg.


    Die mündliche Note ist so gut, dass eine mündliche Abfrage wenig bringen würde.




    Meine Frage: Kann ich irgendetwas machen dass ich die Klausur wiederholen kann oder das sie wenigstens nicht oder nur wenig in meine Gesamtnote zählt?


    lg

  • Auch wenn dieser Beitrag hier eigentlich nicht hingehört:


    Merke:
    1. Wer krank ist, bleibt daheim!
    2. Wer vor der Arbeit merkt, dass er eig. nicht in der Lage ist zu schreiben, geht heim und schreibt nicht!
    3. Nicht umsonst wird beim Abitur vorher schriftlich bestätigt, dass man sich zur Prüfung in der Lage sieht.


    Nebenbei kommt mir diese "einer anderen Lehrerin diktieren" Nummer recht seltsam vor. Bei uns wären da nicht spontan Lehrkräfte greifbar, die eben mal ein Klausurdiktat aufnehmen könnten.


    Grüße Eugenia

  • Das ist klar, aber ich dachte ich halte das die 2 Stunden aus.



    Und das mit dem diktieren, wir haben im Chemiesaal geschrieben und die Kollegin war im Chemielehrer Raum nebenan.


    Also Sie meinen dass die Note steht und ich keine Chance auf eine Verbesserung habe?

  • Lieber Schüler123,


    die Rechtslage zu diesem Fall in NRW (und wahrscheinlich auch in anderen Bundesländern) ist so, dass man bei gesundheitlichen Problemen vor einer Klausur entscheiden muss, ob man antritt oder nicht. Wenn man sich nicht klausurfähig fühlt, heißt es ab zum Arzt und sich die Prüfungsunfähigkeit attestieren zu lassen. Entscheidet man sich trotz Unwohlseins zur Teilnahme, erklärt man damit, dass man prüfungsfähig ist und die Arbeit zählt voll.


    Über Veränderungen in der Note und Möglichkeiten, diese verhauene Arbeit durch andere Leistungen auszugleichen, musst du mit der Lehrerin sprechen.


    Nele

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