Nach 19 Vertretungsverträgen Entfristungsklage gewonnen :-D :-D :-D

  • Super, herzlichen Glückwunsch. Unser Arbeitgeber verhält sich in manchen Teilen noch schlimmer als die sogenannten Heuschrecken aus dem Großkapitalismus.

  • :top: :top: :top:

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • :prost: Euch allen vielen Dank! Ich kann nur allen in einer ähnlichen Situation dringend empfehlen, es wenigstens zu versuchen. Die Arbeitsgerichte reagieren auf fragwürdige Befristungsketten im öffentlichen Dienst inzwischen zunehmend allergisch. Endlich und: zu Recht!

  • Herzlichen Glückwunsch!


    Darf ich fragen, welcher Art deine Vertretungsverträge waren? Ist eine Klage bei Vertretungen mit Sachgrund nicht aussichtslos?!

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • ... wird seit dem Bundesgerichtsurteil von Nov. 2012 endlich (auch im öffentlichen Dienst) kritischst unter die Lupe genommen. Zuvor lief es tatsächlich so: War ein Sachgrund wie z.B. Elternzeitvertretung angegeben, konnte dich die BR beliebig lange auf den Vertretungsstrich schicken ( :sterne:  Trantor) bzw. sie tat es einfach und gut war bzw. niemand hinterfragte es oder wagte eine Klage. Diese Sachgründe waren schon zuvor mehr oder weniger unabhängig davon, ob bzw. wie sachgemäß dieser Sachgrund dann tatsächlich in die Praxis umgesetzt wurde. Kurz zu meinen persönlichen Fall, Trantor: Ich hätte als Nichterfüllerin (kein 2. Stx) und ohne reelle Aussicht auf OBAS (Erstfach Deutsch) bis zum St. Nimmerleinstag keine Aussicht auf Festanstellung im NRW-Lehramt gehabt und habe diese Entfristung (6er im Lotto!!!) tatsächlich zwei kombinierten Faktoren zu verdanken: dass 1. das Bundesarbeitsgericht eben vor zwei Jahren dieses Grundsatzurteil sprach und dass 2. in meinem konkreten Fall die zuständige BR über ihre eigenen Vertretungsfallstricke gestolpert ist. Der letzte Vertrag - man lese und staune - begann am 1. Ferientag und endete am letzten. Und für einen Vertretungssachgrund ausschließlich in den Ferien forderte die kernige Arbeitsrichterin vom Land eine schlüssige Erklärung. Kinder, das war so lustig, die reinste Posse.... :rofl: in der Begründung der Gegenseite stand dann als Sachbegründung z. B. Stühlehochstellen und Unterricht vorbereiten - vorbereiten ist gut, wenn man am 1. Schultag schon wieder rausgeflogen ist...


    Zur Erklärung, wieso diese Feriengroteske der entscheidende Fallstrick wurde: Entfristungsklagen beziehen sich immer auf den LETZTEN geschlossenen Vertrag. Das muss man vor Klageerhebung unbedingt beachten.
    Wen Details interessieren (auch zu Klagemodalitäten) - gern per pn. Bin ja jetzt Fachkraft für Sachgrundbefristungen... 8)

  • Wahnsinn.
    Hätte nie gedacht, dass so was im Öffentlich Dienst möglich wäre.
    19 befristete Arbeitsverträge hintereinander.
    Ich bin sprachlos!


    Aber Glückwunsch zum gewonnenen Gerichtsverfahren!

  • Hätte nie gedacht, dass so was im Öffentlich Dienst möglich wäre.

    Tja, da staunt man, was im Öffentlichen Dienst so alles möglich ist, wie schon meine Vorredner sagten, tw. inhumaner als in der Wirtschaft

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Tja, da staunt man, was im Öffentlichen Dienst so alles möglich ist, wie schon meine Vorredner sagten, tw. inhumaner als in der Wirtschaft

    Teilweise? Ich habe es noch nicht erlebt, dass man mit halber Stelle eine komplette Woche 12-Stunden Schichten + 12 Std. Bereitschaft ohne Ausgleich leisten muss. Beamte mit halber Stelle müssen bei uns an der Schule ohne Zeitausgleich oder Vollzeitbezahlung (für diese Woche) Klassenfahrten durchführen, obwohl sie eigentlich nur wenige Stunden pro Woche unterrichten. Im Endeffekt also das leisten, was ein Vollzeitbeamter bei vollen Bezügen leistet. Das gibt es nur im Lehrerberuf! Unsere Schulleitung ist da aber auch extrem, da ist alles Dienstverpflichtung und Teilzeit bezieht sich komplett nur auf die Unterrichtsstunden.
    Nächstes Jahr bin ich bei der Klassenfahrt einfach krank, das frustriert mich echt dermaßen.

  • Da ist es Aufgabe der LK ein Teilzeitkonzept zu erarbeiten.



    Dass aber eine Teilzeitkraft eine volle Klassenfahrt mitmacht, halte ich aber auch für sinnvoll. Auch ohne Ausgleich. Aber dann wird halt bei einer 50%-Stelle eben nur z.B. jede zweite Klassenfahrt mitgemacht.

  • Nächstes Jahr bin ich bei der Klassenfahrt einfach krank, das frustriert mich echt dermaßen.

    Das ist ja nun der falsche Weg, da diese Aufgabe dann auf einen anderen Kollegen fällt, der durch die Kurzfristigkeit noch stärker belastet ist.
    Besser wäre es, ähnlich wie Karl-Dieter das andeutet, den Weg über Personal-/Lehrerrat zu gehen. Also Personalversammlung zur Vorbereitung eines entsprechenden Antrags/Konzepts an die Lehrerkonferenz, dann Abstimmung darüber in der Lehrerkonferenz. Da muss sich halt das Kollegium wehren, wenn der Chef alles als Dienstverpflichtung erklärt.
    Mit Blaumachen wirst du an den Strukturen nichts ändern und dich in den nächsten Jahren noch weiterärgern. Wenn du auch in der Woche selbst natürlich erstmal entlastet bist.

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