Bundeslandwechsel nach Ref oder mittels Länderaustausch ohne 1. Staatsexamen möglich?

  • Hallo zusammen,


    ich mache gerade mein Referendariat als Seiteneinsteiger und werde dieses Schuljahr das Ref mit dem 2.Staatsexamen für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen abschließen. Nun würde ich gern nach dem Ref, oder später, das Bundesland wechseln (nach BY, weil ich da herkomme und dort meine ganze Familie ist). Allerdings gibts in BY mit meinen Fächern zur Zeit kein Seiteneinsteigerprogramm. Das 2. Staatsexamen wird aber anerkannt.


    Kann man mir den Wechsel nach dem Ref in ein anderes Bundesland allein wegen dem fehlenden 1. Staatsexamen verweigern?


    Kann man mir den Wechsel im Rahmen des Länderaustauschverfahrens als Beamter allein wegen fehlendem 1. Staatsexamen verweigern?


    Grüße und Danke für die Antworten

  • Dei Fall ist so speziell, das wird dir am besten die zuständige Stelle für Anerkennung externen Abschlüsse sagen können. http://www.km.bayern.de/lehrer…ramtsqualifikationen.html


    Als kleiner Mutmacher: zumindest von Hessen nach NRW klappt es (sogar ziemlich schnell).


    Auf der HP steht zwar: "Voraussetzung für die Einstellung in den öffentlichen Schuldienst Bayerns ist grundsätzlich das Bestehen der Ersten Lehramtsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen bzw. der Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen. Die Ausbildung muss in einer beruflichen Fachrichtung und einem Unterrichtsfach erfolgt sein (Ausnahme: Studium der Wirtschaftspädagogik, Studienrichtung I). "


    Aber!: Das kann einfach eine Standardfloskel sein. Nachfragen!

    Quiet brain, or I'll stab you with a Q-Tip!

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