NRW: Veränderte Bewertung der Darstellungsleistung in Deutsch-Klausuren zurückgenommen

  • Guten Abend allerseits,


    das kompetente Personal in Düsseldorf hat die kürzlich veröffentlichte Änderung der Bewertung der Darstellungsleistung und der Punkteverteilung für Deutschklausuren nach Zentralabitur-Format mit heutigem Datum wieder zurückgenommen (vgl. HP der Standardsicherung im Fach Deutsch).


    Juhu! Gerade hatte ich alle Erwartungshorizonte geändert, die Schüler informiert, morgen gebe ich eine Klausur nach "neuem" Bewertungsschema zurück... Glauben die eigentlich, wir hätten nichts Besseres zu tun?


    Mal davon abgesehen, dass ich die Änderung kurz vor dem Abitur 2015 schon fragwürdig fand, finde ich die Rücknahme der Änderung jetzt... mir fehlen die Worte.



    In diesem Sinne noch einen schönen Abend im Bildungs-Zirkus NRW!


    Sabine



    Bearbeitet: Typo entfernt

  • Aber das Dokument vom 10.12. enthält nur den Anhang für das Fach Deutsch. Was gilt denn nun für Geschichte??

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Da dieses Dokument auch bei den Fremdsprachen und bei z.B. Geschichte zu finden ist und da das steht:


    "2)Dieab2014 inKraftgetretenenKernlehrplänefürdiegymnasialeOberstufeverweiseninallen Fächern in Kapitel 3 „Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung“ auf § 13 Abs.2 APO-GOST. In diesem Zusammenhang heißt es: „Da in Klausuren neben der Verdeutlichung des fachlichen Verständnisses auch die Darstellung bedeutsam ist, muss diesem Sachverhalt bei der Leistungsbewertung hinreichend Rechnung getragen werden. Gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit führen zu einer Absenkung der Note gemäß APO-GOSt. Abzüge für Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit sollen nicht erfolgen, wenn diese bereits bei der Darstellungsleistung fachspezifisch berücksichtigt wurden.“"


    vermute ich, dass die Änderungen, die in den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern in Bezug auf die Sprache vorgenommen wurden, auch wieder rückgängig gemacht wurden. Aber vielleicht muss man noch mal nachfragen ....

    • Offizieller Beitrag

    Im Bereich Geschichte ist unter "fachliche Hinweise und sonstige Materialien" doch alles gesagt.


    Zitat


    Die angemessene Beurteilung der sprachlichen Richtigkeit im Rahmen der Darstellungsleistung ist in verschiedenen Fächern des Zentralabiturs wiederholt diskutiert worden. Vor dem Hintergrund der 2014 in Kraft getretenen Kernlehrpläne sind für diesen Teilbereich der Darstellungsleistung Modifikationen entwickelt und veröffentlicht worden. Sie haben zu verstärkten Nachfragen geführt, so dass die vorgenommenen Anpassungen erneut beraten werden sollen.
    Die hier zum Download angebotenen Klarstellungen zur sprachlichen Richtigkeit im Rahmen der Darstellungsleistung (pdf, 10.12.2014) schaffen bis auf weiteres eine verlässliche Grundlage.


    Damit bewerten wir nach dem alten Muster, wobei die Änderungen ohnehin für die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer eher marginal waren.


    Gruß
    Bolzbold

  • Rückgabe der ersten Klausur in Q1: "Und an diese 100 Punkte könnt ihr euch schon mal gewöhnen, ladet euch das bei lo-net runter, das wird in jeder Klausur so sein und ich beantworte nicht jedes Mal die Frage, ab wann es die 2- gibt."
    Kurz vor der zweiten Klausur: "Ihr erinnert euch daran, dass ich ausfürlich zu den 100 Punkten gesprochen hatte? Vergesst es, es gab Änderungen, nicht dramatisch, schaut euch das mal an, ab jetzt 120 Punkte."
    Letzte Woche, Rückgabe der zweiten Klausur: "Ich habe euch die Punkte-Notenrealtion auf einem extra Zettel dazu gelegt, heftet euch das ab."


    Ich hasse es inkompetent zu wirken, noch schlimmer ist es allerdings inkompetent zu sein. Gruß nach Düsseldorf!

    There is a difference between knowing the path and walking the path. (Matrix)

  • Also ich bin jetzt völlig verwirrt, was nun gilt :weinen:


    Bei den Abiklausuren 2015-2016: alles beim Alten
    bei den zentralen Klausuren der EPh: neue Regelung mit neuem Raster


    Das wird dann ausgewertet und dann entscheiden sie sich, ob im Abi 2017 dann das neue Raster, das vor ein paar Wochen veröffentlicht wurde gilt (oder vielleicht ja noch ein anderes ...)

  • Bedeutet dieses "alles beim Alten" auch, dass der Satz aus den Kernlehrplänen hinfällig ist, dass man zusätzlich zu den popeligen 3 Punkten in der Darstellungsleistung nichts abziehen darf, aber auf der anderen Seite bis um eine Note
    absenken kann ? Das ist ja widersprüchlich in sich.
    Konkret: Schüler X macht drölftausend Fehler; wie nun "korrekt" (was mir mittlerweile fast egal ist) bewerten ?

  • Alles wie vorher, in Deutsch als 3 P. für "schreibt sprachlich richtig" usw., insgesamt 28 P. Darstellungsleistung und wenn zu viele sprachliche Verstöße sind, darf abschließend abgesenkt werden (so wie in den letzten Jahren). Für das kommende Abi und das danach ist alles so, als wäre nie was gewesen.

  • Ich finde es ja gut, dass man oben auf Nachfragen/Feedback reagiert. Aber den vorherigen - sehr unbefriedigenden - Zustand wiederherzustellen, ist ein Armutszeugnis.
    Egal: Ich sage den Schülern wie bisher, dass sie einfach richtig schreiben sollen ;)

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