Eure Meinung zu dieser Petition ("Keine übergriffige Sexualkunde")??

  • LESEN und DENKEN, ist das so schwer?


    Claudius hat Theologie studiert. Da ist genaues und kritisches Lesen, bzw. korrektes Nachdenken störend und wird gegebenenfalls von den Kirchen mit einem Lehrverbot sanktioniert. Religionen hassen Bildung - die Konsequenzen sind offensichtlich....


    Nele


  • Das Kondom hat laut Wikipedia einen Pearl-Index zwischen zwei und 15. Gehen wir nun mal von einer Schule mit rund 250 Schülerinnen aus. Wenn die alle vorehelichen Beischlaf haben und sich auf das Kondom verlassen, wie ihnen im Sexualkundeunterricht empfohlen wurde, hätte man an dieser Schule jedes Jahr zwischen fünf und 37 unerwünscht schwangere Schülerinnen.


    Vermutlich wieder ein Problem des fehlenden Verständnisses für andere Lebensformen.
    Also, "sich auf das Kondom verlassen" klingt so als glaubst du, es gäbe nur 2 Alternativen. Enthaltsamkeit predigen (was bei den Erdenmenschen wenig erfolgreich ist). Oder dazu aufrufen, möglichsz viel zu poppen, aber mit Gummi.
    Da hast du wohl etwas nicht richtug verstanden. Die Schüler werden umfassend aufgeklärt und lernen, dass das Kondom EIN Mittel ist, sich zu schützen. (Das mit dem Pearl-Index lernen die Schüler übrigens auch.)


    Bei deiner Rechnung hast du vieles nicht berücksichtigt:
    1. In dem relativ hohen PI des Kondoms stecken die Anwendungsfehler mit drin (inkl. des nicht benutzen Kondoms in der Schublade.) Da die aufgeklärten Schüler ja in der Lage sind, das Kondom richtig zu benutzen, sinkt der PI gewaltig.
    2. Das Kondom ist nicht immer das einzig benutze Verhütungsmittel.
    3. Nicht alle Schülerinnen können überhaupt schwanger werden. Die haben ja nicht nur Sex, wenn sie gerade ihren Eisprung haben. (Wenn sie denn schon einen haben.)


    Bevor du weiter mit diskutierst solltest du dir erstmal die grundlegenden Informationen beschaffen.


    Äh...wie bist du hier eigentlich hergekommen? Und wann wirst du wieder abgeholt?

  • Die Kirche war über viele Jahrhunderte der einzige Garant für Bildung. Nicht ohne Grund hat sie das Universitätssystem etabliert, nicht umsonst wären uns viele historische Schriften ohne die Überlieferung in den Klöstern unbekannt ...

  • Claudius macht vielleicht gerade ein Außerplanetssemester. Er studiert angewandte Dogmatik, Leseinkompetenz und Elfenbeinturmnaivität im 0815ten Semester. Ich hoffe auch, dass sein Auslandssemester bald abgeschlossen ist und er mit vielen schönen Eindrücken, die er aber nicht aufnehmen kann (das ist auf seinem Heimatplaneten so üblich), in seiner Untertasse zurückfliegt.

  • [quote]Am nächsten Tag war wieder eine Stunde Sexualunterricht: Diesmal gab die Mutter vor, mit ihrer Tochter in dieser Zeit zum Arzt zu müssen, um diesen Unterricht zu umgehen. Das war die zweite unentschuldigte Fehlstunde.

    Ist doch ganz einfach: Entweder sie waren beim Arzt, dann hat sie eine Bestätigung von der Praxis. Oder sie waren nicht beim Arzt, dann hat sie keine Entschuldigung. (unter uns: Man könnte auch geschickter entschuldigen.)


    Und wo ist jetzt das Problem, claudius?

  • Die Kirche war über viele Jahrhunderte der einzige Garant für Bildung. Nicht ohne Grund hat sie das Universitätssystem etabliert, nicht umsonst wären uns viele historische Schriften ohne die Überlieferung in den Klöstern unbekannt ...


    Bullshit.

    • Offizieller Beitrag

    In der Tat bullshit.
    Die Kirche hat über viele Jahrhunderte versucht, allgemeine Bildung zu verhindern, weil damit ihre Machtpfründe angegriffen worden wären und viele Gewinnmaximierungstaktiken am blöden Volk nicht mehr hätten durcgezogen werden können. Vom Ablasshandel bis zur Behauptung, lesende Frauen kämen in die Hölle.

  • http://www.derwesten.de/staedte/nachrich…-id8323942.html


    Da die Eltern die Zahlung des Bußgeldes aus Gewissensgründen verweigerten, wurde der Vater von der Polizei zuhause verhaftet und für einen Tag in Erzwingungshaft genommen. Die hochschwangere Mutter sollte eigentlich auch in Erziehungshaft, diese wurde aber vorübergehend ausgesetzt.


    Ach Claudius ... deine Zusammenfassung des Vorganges ist schon SEHR plakativ und verkürzt. Die Eltern wurden von der Kreisverwaltung wegen Verletzung der Schulpflicht zu einer Geldbuße verdonnert und haben die Zahlung verweigert. Dann wurden sie vom Amtsgericht zur Zahlung verurteilt - und haben die Zahlung verweigert. Das Gericht hat danach - wie es in der Rechtsprechung normal ist, das als Missachtung des Gerichtes angesehen und Erzwingungshaft angeordnet. Die Eltern haben jedoch einen Märtyrerkomplex und wollen das durchziehen.


    Die Haft gab es nicht wegen Sexualerziehung, sondern wegen der Missachtung unseres Rechtssystems.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • bis zur Behauptung, lesende Frauen kämen in die Hölle.


    Du zweifelst daran? Im "Göttlichen Boten" stand vor kurzem, dass die Hölle wegen Überfüllung derzeit geschlossen sei. Dem Bericht nach gab es wohl zu viele Käuferinnen von "Shades of Grey"

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    • Offizieller Beitrag

    Du zweifelst daran? Im "Göttlichen Boten" stand vor kurzem, dass die Hölle wegen Überfüllung derzeit geschlossen sei. Dem Bericht nach gab es wohl zu viele Käuferinnen von "Shades of Grey"


    Völlig überbewertet... :teufel:

  • Ist doch ganz einfach: Entweder sie waren beim Arzt, dann hat sie eine Bestätigung von der Praxis. Oder sie waren nicht beim Arzt, dann hat sie keine Entschuldigung. (unter uns: Man könnte auch geschickter entschuldigen.)


    Und wo ist jetzt das Problem, claudius?


    Wenn die Mutter das Kind entschuldigt, dann ist es entschuldigt. Eine Bestätigung von der Praxis braucht die Mutter meines Wissens nicht zwingend vorzulegen. Die Mutter hätte das Kind auch direkt ganz zuhause lassen und dann eine Entschuldigung schreiben können. Wie auch immer, ein Fernhalten des Kindes vom Unterricht ohne hinreichenden Grund kann man wohl kaum beweisen.


    Ein andere Frage ist die Verweigerung der Teilnahme am Unterricht durch das Kind am Vortag. Das Kind hat wohl das Gespräch mit der Klassenlehrerin geführt und wollte nicht am Sexualunterricht teilnehmen. Die Lehrerin hat das Kind dann ins Lehrerzimmer gesetzt und die Schulleitung hat direkt eine Meldung an das Schulamt wegen unentschuldigten Fehlens gemacht. Was ist denn das für ein irres Vorgehen?


    Es geht um ein 9 oder 10-jähriges Kind, welches sich spontan weigert an einem bestimmten Unterricht aus bestimmten Gründen teilzunehmen. Da wäre doch wohl der erste Weg mal der, sich die Sorgen und Ängste dieses Kindes anzuhören und darauf einzugehen, es aber nicht unter irgendeinen Druck zu setzen. Und dann sollte doch wohl ein Gespräch zwischen Klassenlehrerin und Eltern erfolgen, um die Gründe zu erörtern, weshalb das Kind sich diesem speziellen Unterricht verweigert. Das Vorgehen der Schule in diesem Fall finde ich skandalös.

  • Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass du den Fall aus der Entfernung besser beurteilen kannst als das Amtsgericht, das über den Fall zu befinden hatte.
    Das Gericht fand wohl das Vorgehen der Schule in Ordnung.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Wenn die Mutter das Kind entschuldigt, dann ist es entschuldigt. Eine Bestätigung von der Praxis braucht die Mutter meines Wissens nicht zwingend vorzulegen.


    Deines Wissens, aber schauen wir vielleicht mal ins Gesetz (okay, zugegebenermaßen nicht Gottes Gesetz, sondern nur das Schulgesetz von NRW):


    Zitat

    (2) Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen.


    kl. gr. frosch

  • Und wer bestimmt, ob da nun "begründete Zweifel" bestehen? Oder kann das willkürlich bestimmt werden?


    Es kommt doch durchaus öfter vor, dass Schüler morgens eine schriftliche Entschuldigung der Eltern abgeben, weil sie nach der 3. Stunde einen Arzttermin haben und deshalb abgeholt werden. Sowas akzeptiere ich natürlich als ordentliche Entschuldigung der Eltern. Ich würde nicht auf die Idee kommen die Familie dann zu drangsalieren und irgendwelche Belege zu fordern, dass das Kind wirklich beim Arzt war.


    Wenn die Eltern mir mtiteilen, dass ihr Kind zum Arzt muss, dann akzeptiere ich das. Begründete Zweifel daran, dass ein Kind dem Unterricht aus gesundheitlichen Gründen fernbleibt, bestehen vielleicht bei extrem häufigem Fehlen. Aber selbst da würde man wohl erstmal die Eltern anrufen und sich aus Sorge um das Kind erkundingen und nicht dem Schulamt irgendein angeblich unentschuldigtes Fehlen melden.


    Es kommt auch immer wieder vor, dass Schüler ohne Wissen der Eltern tage- oder wochenlang die Schule schwänzen. Da hat hier bisher auch noch nie jemand das Schulamt informiert um den Eltern ein saftiges Bußgeld aufzubrummen, sondern es werden Gespräche mit Eltern und Schüler geführt, um die Gründe für das Schwänzen zu erörtern und aus der Welt zu schaffen, z.B. Schulangst auf Grund von Mobbing.


    Was würdet ihr eigentlich machen, wenn ihr Sexualkunde unterrichten wollt und eine Schülerin kommt vor dem Unterricht zu euch und sagt, dass sie an diesem Unterricht nicht teilnehmen möchte, weil sie das sehr unangenehm findet, weil sie sich schämt und ggf. weil das gegen ihre Religion verstösst?


    Da ich überwiegend Fächer unterrichte, die von meinen Schülern freiwillig gewählt werden, bin ich mit dem Problem bisher noch nie konfrontiert worden.

  • Bei uns bestimmt das die SL. Begründete Zweifel an einer Krankheitsentschuldigung liegen bei uns dann vor, wenn der Anschein gegeben ist, die Krankheit wurde nur vorgeschoben. Hier z.b., wenn bestimmter Fachunterricht gezielt versäumt werden soll, oder wenn das Kind augenscheinlich gesund ist, z.B. spielend auf der Straße gesehen wurde.


    Es kommt bei uns nicht vor, dass Schüler ohne Wissen der Eltern tage- oder wochenlang die Schule schwänzen. Ehrlich, ich habe Zweifel, ob du jemals eine Anwesenheitskontrolle durchgeführt hast. Bist du überhaupt Lehrer? Selbst stundenweises Schwänzen ist SuS ohne Mithilfe Dritter erst ab dem Zeitpunkt möglich, ab dem sie ihre Entschuldigungen selbst verfassen dürfen.


    Das werte Befinden einer Schülerin den Unterricht betreffend ist unerheblich für ihre Teilnahmeverpflichtung. Vielleicht soll ich die SuS auch noch fragen, ob es ihnen angenehm ist, einmal eine HA-Überprüfung ansetzen zu dürfen. Soweit kommts noch.

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

    • Offizieller Beitrag

    Wenn das Kind am Tag 1 nicht zum Sexualkunde-Unterricht will und am Tag 2 (bei der 2. Sexualkunde-Unterrichts-Stunde zufällig fehlt, können begründete Zweifel bestehen.


    kl. gr. frosch

  • Bei uns bestimmt das die SL. Begründete Zweifel an einer Krankheitsentschuldigung liegen bei uns dann vor, wenn der Anschein gegeben ist, die Krankheit wurde nur vorgeschoben. Hier z.b., wenn bestimmter Fachunterricht gezielt versäumt werden soll, oder wenn das Kind augenscheinlich gesund ist, z.B. spielend auf der Straße gesehen wurde.


    Und dieser Anschein ist gegeben, wenn ein Kind an einem einzigen Tag zum Arzt muss? Die Forderung nach einer ärztlichen Bescheinigung ist ja im Prinzip eine offene Unterstellung gegenüber den Eltern. Ich kann mir kaum vorstellen, dass man damit so einfach durchkommt. Da müssten wohl schon richtige Härtefälle vorliegen, um Zweifel an der Begründung der Eltern vernünftig zu begründen, z.B. wenn das Kind über einen längeren Zeitraum jeden zweiten Tag angeblich zum Arzt muss.


    Es kommt bei uns nicht vor, dass Schüler ohne Wissen der Eltern tage- oder wochenlang die Schule schwänzen. Ehrlich, ich habe Zweifel, ob du jemals eine Anwesenheitskontrolle durchgeführt hast. Bist du überhaupt Lehrer? Selbst stundenweises Schwänzen ist SuS ohne Mithilfe Dritter erst ab dem Zeitpunkt möglich, ab dem sie ihre Entschuldigungen selbst verfassen dürfen.


    Selbstverständlich führe ich eine Anwesenheitskontrolle durch. Und wenn ein Schüler fehlt, gehe ich von krankheitsbedingtem Fehlen aus. Wenn der Schüler länger fehlt und die Eltern sich nicht telefonisch gemeldet haben, setze ich mich mit den Eltern in Verbindung. Oder der Schüler ist nach ein paar Tagen wieder da und kann keine Entschuldigung der Eltern vorlegen. Natürlich fliegen diese Schüler in der Sek I dann immer auf, aber eine Meldung ans Schulamt ist deswegen noch nie erfolgt. Vielmehr werden Anstrengungen unternommen die Gründe für das Schulschwänzen zu erfahren und zu beseitigen. Die Eltern sind da oft selbst hilflos und wissen auch nicht, was mit ihrem Kind los ist. Einfach eine Meldung beim Schulamt zu machen und den Eltern damit ein dickes Bußgeld zu becheren ist so ziemlich das dümmste, was man da machen könnte. Habe ich auch noch nie erlebt.



    Das werte Befinden einer Schülerin den Unterricht betreffend ist unerheblich für ihre Teilnahmeverpflichtung.


    Das mag sein, aber wie würdest Du das Problem dann lösen?

  • Die Forderung nach einer ärztlichen Bescheinigung ist ja im Prinzip eine offene Unterstellung gegenüber den Eltern. Ich kann mir kaum vorstellen, dass man damit so einfach durchkommt.


    Doch.


    Du verlangst ja kein Attest (das würde sogar Geld kosten) sondern nur einen Zettel mit Stempel, auf dem steht "XY war am ... in unserer Praxis"


    Begründete Zweifel bestehen IMMER an Tagen vor oder nach längeren Ferienabschnitten. Das kann für die Eltern dann RICHTIG teuer werden:
    http://www.focus.de/familie/bi…er-werden_id_3754406.html


    Am Flughafen Nürnberg hatte die Polizei Familien kontrolliert und allen den Abflug verweigert, die keine Ausnahmegenehmigung vorweisen konnten.
    Bei einer 5-köpfigen Familie kostet das dann wirklich. Und die Reisekostenrücktrittsversicherung akzeptiert die nachgereichte Krankmeldung sicher nicht.


    Zu deiner Frage, wer das entscheidet, ob eine Krankheit vorlag oder nicht:
    Im Zweifel das Gericht. Und zwar endgültig. Ohne Wenn und Aber oder Herauswinderei.


    edit: Ist wohl eine urban legend (http://www.focus.de/reisen/ser…kontrolle_aid_788007.html)

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    2 Mal editiert, zuletzt von alias ()

  • Und dieser Anschein ist gegeben, wenn ein Kind an einem einzigen Tag zum Arzt muss?


    siehe oben.


    Selbstverständlich führe ich eine Anwesenheitskontrolle durch. Und wenn ein Schüler fehlt, gehe ich von krankheitsbedingtem Fehlen aus.


    Deine Leichtgläubigkeit ist die deine. Ich gehe davon aus, dass ich den Grund der Abwesenheit noch nicht kenne und recherchieren muss.


    Das mag sein, aber wie würdest Du das Problem dann lösen?


    Welches Problem?

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • Einfach eine Meldung beim Schulamt zu machen und den Eltern damit ein dickes Bußgeld zu becheren ist so ziemlich das dümmste, was man da machen könnte.


    Es ist nicht dumm, sondern zumindest hier bei uns Vorschrift.

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