Ampelsystem&Datenschutz

  • Hallo!
    Wir diskutierten heute Morgen folgendes: Eine Kollegin hat eine Verhaltensampel in ihrer Klasse (es geht nicht um den Sinn derer). Ein Schüler war auf rot, nachmittags war das Klassenfest. Die Lehrerin hatte schlichtweg vergessen, die Klammer mit dem Namen wegzustecken.


    Die Eltern beschweren sich nun, dass es für alle ersichtlich sei, befürchten eine Stigmatisierung.
    Wie verhält es sich mit dem Datenschutz? Daten wurden ja im groben Sinn nicht weitergegeben???!!!


    Was meint ihr?

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe mal als Personalrat in einem anderem Zusammenhang die datenschutzrechtlichen Regelungen von Aushängen usw. innerhalb der Schule juristisch klären lassen. Das Ergebnis war, dass die Schule kein öffentlicher Raum sei, und von daher der Datenschutz nicht greift. Pädagogisch gesehen könnte es allerdings problematisch sein, wobei ich denke, eine einfache Entschuldigung, dass man eben einen Fehler gemacht hat, sollte da ausreichen.

  • Danke schon einmal...
    Ich kenne es vom Datenschutz auch in Verbindung mit 'richtigen' Daten/Fotos etc. Bin aber etwas unsicher.


    Ja, es geht den Eltern darum, dass JEDER (anwesende Eltern) sehen konnte, dass ihr Kind sich nicht an die Regeln hielt.

  • Eine passende Antwort wäre: Das Bundesdatenschutzgesetz trifft gar nicht zu!


    http://de.wikipedia.org/wiki/B…etz#Gesch.C3.BCtzte_Daten



    Beim Datenschutzgesetz geht es nämlich um gespeicherte Daten. Und nicht um Aushänge in einem nicht-öffentlichen Raum. Ich würde die "Beschwerde" an mir "abperlen" lassen und maximal ein oberflächliches "Tut-mir-leid" lächelnd mit auf dem Weg geben.

    • Offizieller Beitrag


    Das ist richtig, allerdings geht es beim "Datenschutz" im weiteren Sinne auch um den Schutz von Persönlichkeitsrechten, die hier betroffen sein könnten.

  • So langsam nervt dieser vorgeschobene "Datenschutz".
    Früher hätte das Kind von den eigenen Eltern einen Anpfiff bekommen, dass es auf der Ampel war und gut.


    Tut man mit solchen Aktionen seinem Kind eigentlich einen Gefallen? Oder lernt es nicht eher gleich, dass einen die Eltern (notfalls mit Rechtsschutzversicherung) aus allen Missetaten herausboxen?


    Da bin ich mal wieder froh, dass ich an einer berufsbildenden Schule bin.


    Sorry, hat jetzt nicht weitergeholfen, musste ich aber echt mal loswerden.

  • Danke!


    Ja, in der Tat ist es so, dass man die Eltern am besten vorher um Erlaubnis bitten sollte, das störende Kind zu ermahnen :engel:

  • Da bin ich zum Glück an einer Schule, in der Eltern gar nicht auf die Idee kommen könnten, dass das arme Kinderseelchen Schaden an dieser ,öffentlichen Diffamierung' nehmen könnte.


    Dann lieber Brennpunkt.


  • Und das schriftliche Festhalten von Daten wäre dann keine Speicherung im Sinne des BDSG? Stimmt so leider nicht.



    Beispiel aus der Praxis: Auf der letzten Datenschutzschulung (ich arbeite allerdings auch im Klinikbereich, da ist eh nochmal alles anders) wurden wir darauf hingewiesen, dass wir überhaupt keine Listen mit Namen mehr in Bereichen aushängen dürfen, die für Patienten allgemein zugänglich sind. Das betrifft bei uns z.B. Listen, auf denen sich die Patienten zum Wäschewaschen oder für die Bibliotheksbenutzung eintragen - hier darf jetzt nur noch mit Zimmernummern gearbeitet werden.


    Um also zum Ausgangspost zurückzukommen: Ungeachtet der Tatsache, dass sich hier wieder mal Eltern künstlich aufpissen, stellt das Aushängen der Ampel de iure einen Verstoß gegen das BDSG dar - sogar ohne die rote Markierung; die reine Namensnennung reicht. Es geht - nochmal: rein nach dem Gesetz! - auch die Eltern von Max Meier nichts an, dass Hans Müller in die Klasse ihres Sohnes geht.




    Viele Grüße
    Fossi

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

    • Offizieller Beitrag

    OT aber trotzdem theoretische Nachfrage:


    Ich (als Schülerin) habe meinen Eltern jeden Abend weit und breit erzählt, wer was gemacht hat in der Klasse. Sowohl die Grammatik- oder Geschichtsstunde, als auch dass Peter sein Gedicht nicht aufsagen konnte und Markus schon wieder genervt hat.
    War das eigentlich ein Verstoß gegen den Datenschutz?


    Erzählen denn die Schüler heutzutage nichts ihren Eltern?


    chili


    PS: ich weiß, es ist ein Unterschied zwischen SuS und Lehrern, deswegen nur die theoretische Nachfrage.


  • Da trifft Lebenspraxis auf Rechtswissenschaft - eine gelegentlich (aber seltener, als der Laie denkt!) eher unangenehme Paarung. Strenggenommen dürften die Schüler wohl tatsächlich zu Hause nichts erzählen (zumindest fällt mir auf die Schnelle kein Grund ein, warum sie es dürften) und müssten schulischerseits auf Verschwiegenheit verpflichtet werden.



    Viele Grüße
    Fossi

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

    • Offizieller Beitrag

    wow, 15 Jahre (Vorschule inklusive) lang jeden Abend Geheimnisse erzählt :(
    Hätte ich die Erlebnisse der (echten!) Ganztagsschule weggelassen, hätten meine Eltern echt wenig zu hören bekommen. Aber zu meiner Grundschul- und Mittelstufenzeit wurden die Zeugnisse vom Klassenbesten bis "Klassenschwächsten" (oder umgekehrt) ausgeteilt, so dass wir alle unsere Rangnummer ziemlich gut wussten und weitererzählt haben :D


    chili


  • Früher hätte das Kind von den eigenen Eltern einen Anpfiff bekommen, dass es auf der Ampel war und gut.

    Ich kann mich an meine Grundschulzeit erinnern, dort hatten wir auch so eine Ampel. Allerdings war unser Klassenzimmer ebenerdig und meine Mutter ist öfters vorbeigekommen, hat durch das Fenster gespickt und geschaut ob ich auf der Ampel bin. Falls ja, war mittags ganz schön was los. ;(

    »...Aus Mettwurst machste kein Marzipan! «
    Bernd Stromberg

  • Wir hatten in unserer Grundschule jeder eine Art Baum mit eigenem Foto. An diesen Baum wurden rote, gelbe und schwarze Klebepunkte als Früchte gehängt. Die roten waren für gute Leistungen, glaube ich, die schwarzen waren z.B. für's Schwätzen. Ich hatte rote, gelbe und auch ein paar schwarze Klebepunkte. Das Bild klebt in meinem Kinderalbum und war damals im Klassenzimmer für jeden einsehbar.
    Ich überlege gerade, ob ich hiervon einen Schaden davongetragen habe.

    Lehrer klagen, ohne zu leiden. :D

    Einmal editiert, zuletzt von Super-Lion ()


  • Da bin ich zum Glück an einer Schule, in der Eltern gar nicht auf die Idee kommen könnten, dass das arme Kinderseelchen Schaden an dieser ,öffentlichen Diffamierung' nehmen könnte.
    Dann lieber Brennpunkt.


    Das dachte ich mir auch gerade. Wuerde unseren ja nun wirklich nicht einfallen, sich darueber zu beschweren. Ist schwierig genug einige Eltern davon zu ueberzeugen, dass ihre Kinder sich generell gut benehmen. Wenn sie dann von mir ne Strafe bekommen, gibt's normalerweise daheim noch eins drauf. Da muss ich gelentlich noch klar machen, dass kind in dem Fall unschuldig ist und wirklich daheim keinen Anschiss oder irgendwelche Konsequenzen braucht. :rotwerd:

  • zumindest fällt mir auf die Schnelle kein Grund ein, warum sie es dürften


    Weil sie keine als Schüler keine Beamte oder Angestellten im öffentlichen Dienst sind und deshalb nicht zur dienstlichen Verschwiegenheit verpflichtet sind. Als Bürger Nele Abels kann ich auch jedem erzählen, dass ich Oma Kruse in Handschellen auf der Polizeiwache gesehen habe - Wachtmeister Dimpfelmoser kann das dagegen ganz und gar nicht so rumerzählen, wie er will.


    Nele

    2 Mal editiert, zuletzt von neleabels ()


  • Etwas polemisch, aber vielleicht sollten Schüler Matrikelnummern bekommen, mit denen wir sie dann ansprechen (wenn es denn dann gar nicht mehr anders geht).

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