Teilzeit als Berufsanfänger

  • Als Berufsanfänger würde ich gerne zunächst in Teilzeit (14-18 Ustd) arbeiten. Soweit ich weiß, ist das möglich und muss bei den Vorstellungsgesprächen auch nicht erwähnt werden.
    Hat man diese reduzierte Stundenzahl dann für immer oder könnte z.B. nach einem Jahr auf Vollzeit (28 Ustd.) aufgestockt werden?

  • Nein, Teilzeit ist nicht für immer und kann jederzeit beantragt werden. Wenn die schulischen Belange es erfordern, d.h. wenn deine Arbeitskraft als Lehrerin dienstlich unverzichtbar ist, kann der Schulleiter die Teilzeit allerdings auch verweigern.


    Nele

  • Bei uns geht es immer nur für ein komplettes Jahr und muss zum 15.1.für ab dem neuen Schuljahr und bis 15.7. für ab 1.2.beantragt werden. Als Einsteiger haaten wir allerdings die Möglichkeit das für ein Halbjahr und später zu beantragen.

  • Zitat

    Beim Vorstellungsgespräch solltest du das schon erwähnen.
    Wie soll denn sonst dein Einsatz geplant werden?


    Das ist nichts, was beim Vorstellungsgespräch gesagt werden muss - oder gefragt werden darf.
    Der Einsatz wird ja sowieso erst nach der Einstellung geplant (bis dahin könnte es ja noch irgendein anderer Kandidat mit einer anderen fachlichen Ausrichtung werden, der irgendwie anders eingesetzt werden könnte/müsste.)


    Wenn es beim Vorstellungsgespräch gesagt wird, kann dies ja durchaus (ob bewusst oder unbewusst...) mit in die Auswahlentscheidung hineinfließen - und evtl. könnte dann ein anderer Bewerber ausgewählt werden...

  • Hm,


    mein bisheriger Infostand war bisher, dass für die Beantragung von Teilzeit ein wichtiger familiärer Grund vorliegen muss, wie die Pflege Angehöriger oder die Versorgung Minderjähriger. Da bin ich wohl auf dem Holzweg? Kann man wirklich ohne trifftigen Grund, also wenn einem einfach danach ist, zum Beispiel weil man mehr Freizeit haben möchte -warum auch immer, Hausbau etwa- auf Teilzeit gehen? Habt ihr die passende Verordnung dazu an der Hand.


    Find ich gerade spannend.... Wobei man immer im Hinterkopf haben muss, Marielle, dass Teizeit nicht gleich mit Arbeitsentlastung einher gehen muss. Meine Zwangsteilzeit als Angestellte (aus Mangel an Stunden) habe ich nicht wirklich als Entlastung empfunden, irgendwie kam ich trotzdem (mit 21 Stunden) nie früher aus der Schule, Konferenzen und Veranstaltungen (Feste, Fortbildungen) muss man trotzdem voll ableisten, manchmal muss man Freistunden überbrücken etc. Während der letzten zwei Monate ergab sich die Möglichkeit, dass ich 4 Tage arbeiten ging, Freitags durfte ich zu Hause bleiben, das war super. Aber das ist eher die Ausnahme, weil im laufenden Schulbetrieb eher unüblich, so bin ich vorher Freitag immer für 2 Stunden angefahren gekommen, hat sich benzintechnisch kaum gelohnt. Wollte ich nur mal anmerken... :traenen:


    Gruß Jenny


    Gruß Jenny

    • Offizieller Beitrag

    in NRW ist Teilzeit zu jedem Halbjahr möglich, ohne Angabe von Gründen.
    Wenn aber keine familiäre Gründe vorliegen, kann die Schulleitung aus dienstlichen Gründen ablehnen. Bei unserem 70 Personen Kollegium kann ich schon auf Anhieb mindestens 5 Menschen aufzählen, die "grundlos" reduzieren. (Also nicht die mit Kindern unter 12)
    Hatte ich auch überlegt, habe aber beim Unterschreiben spontan Vollzeit angekreuzt und danach sah ich nur, auf wieviel Geld ich verzichten müsste, um auf einen freien Tag zu kommen (700 Euro!!) und leide zwar jetzt an vielen Wochenenden, aber es ist halt so. und es bekommen nicht alle Lerngruppen in der selben Woche tolle Arbeitsblätter oder so.


    chili

  • Zu bedenken bei reduzierter Stundenzahl ist neben dem geringeren Gehalt auch die später geringer ausfallende Pension!


    dzeneriffa

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Aus meinem Umfeld haben die wenigsten mit vollem Deputat angefangen, die meisten hatten 18-20 Stunden und haben dann erst aufgestockt.

  • Ich würde jedem davon abraten, mit Teilzeit anzufangen. Sonst arbeitet man nämlich so weiter, wie man es im Referendariat gelernt hat, als man nur 8 Stunden eigenverantwortlich unterrichten musste. Das Ergebnis ist in der Regel, dass man freiwillig auf ein Drittel seines Gehaltes verzichtet aber am Ende trotzdem "Vollzeit" arbeitet, also 45+ Stunden. Direkt mit einer vollen Stelle anzufangen, ist zwar nicht einfach, aber man wird eben auch gezwungen seine Arbeitsweise so anzupassen, dass man das schafft, also nicht mehr jede Stunde fürs Bilderbuch zu planen. Das ist auch machbar.

  • Find ich wirklich spannend,


    in Hessen scheint das aber doch etwas anders zu sein, ich kenne keinen einzigen Kollegen der ohne Grund reduzieren durfte/wollte oder sogar reduziert begonnen hat (es sei denn er bekam nicht mehr Stunden als Angestellter, wie ich eben) und gefragt wurde ich das auch noch nie. Weiß jemand wie es hier damit ist? Wäre wieder mal schön unfair, wenn wir hier in Hessen mal wieder die Extra-Negativ-Bartwurst hätten :autsch:


    In Hessen ticken die Uhren wohl anders, finde die Option nämlich wirklich spannend: Wenn man mal eine Weile eine Reduktion bräuchte und das möglich wäre, fänd ich das schon super. Es gibt ja immer Phasen im Leben, in denen es Dinge gibt, die einen anderweitig fordern.


    Gruß Jenny

  • Zitat von chilipaprika

    in NDS darf man seit neuestem (1-2 Jahren) NICHT mehr in Teilzeit gehen


    Hast du dafür einen Beleg? Ich kenne das anders (§ 61 NBG)
    Allerdings musste in den letzten Jahren (zumindest in der Vergangenheit... als es an die Rückzahlung des verpflichtenden Arbeitszeitkontos ging (was ja sehr überraschend kam, man hatte ja nur 10 Jahre Vorlauf...) & bevor die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung/die Abschaffung der Altersermäßigung eingeführt war) durch die Schulleitung intensiv geprüft werden (und vorzugsweise abschlägig entschieden werden...), ob die Teilzeit genehmigt werden könnte. Aber für die Ablehnung mussten zwingende dienstliche Verpflichtungen angeführt werden...

  • Ich schließe mich Moebius an.


    Teilzeit: Ja, aber nur, wenn es einen wichtigen objektiven Grund gibt!


    Teilzeit: Nein, wenn Du z. B. nur Angst hast, es "nicht zu schaffen" oder "schlechte Arbeit" zu machen. Wenn Du nämlich aus diesen Gründen reduzierst, arbeitest Du am Ende Vollzeit bei Teilzeit-Gehalt. Den Zeitgewinn durch weniger Stunden wird Dein Perfektionismus auffressen. Davon würde ich dringend abraten.

  • Ihr Lieben, vielen Dank für eure Einschätzung.
    Es ist schon interessant, wie unterschiedlich mit dem Thema offenbar umgegangen wird.

    • Offizieller Beitrag


    Hast du dafür einen Beleg? Ich kenne das anders (§ 61 NBG)
    Allerdings musste in den letzten Jahren (zumindest in der Vergangenheit... als es an die Rückzahlung des verpflichtenden Arbeitszeitkontos ging (was ja sehr überraschend kam, man hatte ja nur 10 Jahre Vorlauf...) & bevor die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung/die Abschaffung der Altersermäßigung eingeführt war) durch die Schulleitung intensiv geprüft werden (und vorzugsweise abschlägig entschieden werden...), ob die Teilzeit genehmigt werden könnte. Aber für die Ablehnung mussten zwingende dienstliche Verpflichtungen angeführt werden...


    Aussage der Schulleitung meiner Refschule, der Personalrätin und es stand auf einem Papier bei dem Bewerbungszeitraum Februar 2014. Da ich mich doch am Ende für NRW entschieden habe, weiß ich gar nicht, ob es nur böse Gerüchte waren, um uns zu Vollzeit zu zwingen (aber wäre komisch, vom Personalrat) oder ein Fakt.
    War wohl ziemlich neu und im Kontext der Arbeitszeitserhöhung so zu deuten: "der Job ist in Vollzeit machbar, wir wollen nicht, dass Berufsanfänger reduzieren. (sonst gibt man eben zu, dass Berufsanfänger oft den Job kaum (so wie idealtypisch gewünscht) stemmen können.)"


    Ich glaube auch in Erinnerung zu haben, dass dies für Berufsanfänger galt. (Bestandsschutz? oder eben nur für die Berufsanfangsphase? keine Ahnung)

  • Als ich damals (2010) meine Planstelle antrat, wurde ich gefragt, ob ich Teilzeit oder Vollzeit arbeiten möchte. Die Planstelle hatte ich schon sicher (Listenverfahren), daher hätte es mir unmöglich negativ ausgelegt werden können, hätte ich mit reduzierter Stelle angefangen. Einige meiner Ref-Kollegen haben ihre Planstellen reduziert angetreten und bis heute nicht aufgestockt, andere stockten nach und nach auf.
    In RLP kann man pro Halbjahr sein Deputat ändern, muss es aber ein Halbjahr früher ankündigen. Ein Neueinsteiger letztes Schuljahr fing mit 20 Stunden an und stockte in diesem Jahr auf Vollzeit auf. In RLP wohl definitiv möglich - anders als in Hessen.

    I wonder which mistake I'm going to try to learn from today.

  • Ich habe mit einer vollen Stelle angefangen und jetzt (nach zwei Jahren) ohne Angaben von Gründen auf 20 Stunden reduziert. Das war kein Problem. Ich war darauf vorbereitet, meinem Schulleiter lang und breit zu erklären, warum ich reduzieren will, aber er hat gar nicht nachgefragt. Ich glaube, nicht jeder Schulleiter so kulant. Auf halbe Stelle und weniger kann man in SH nur bei Angabe von Gründen (Kinder z.B.) gehen.
    Ich bin der Meinung, jeder muss selbst entscheiden, ob er/sie reduziert (aber die Diskussion gibt es an anderer Stelle schon). Ich würde ohne Grund aber nicht unter eine 3/4 Stelle gehen (aus den o. g. Gründen).
    LG
    Sofie


  • Bin auch aus Hessen und habe ohne Kinder zu haben oder Angehörige zu pflegen reduziert. Stelle an meiner Schule KEINE Ausnahme dar.

  • In NRW kannst du hinten im Annahmeformular deiner Stelle Teilzeit ankreuzen.
    Zu dem Zeitpunkt hast du die Stelle ja schon sicher, weil du das unterschriebene Angebot ja in der Hand hast.
    Vorher würde ich das ehrlich gesagt nicht unbedingt sagen.

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