Dienstliche Beurteilung während Probezeit

  • Hallo zusammen,


    habe einen Supervertrag (Angestelltenverhältnis mit Zusage der Verbeamtung) und hatte letzte Woche zwei unangekündigte Besuche vom SL, der eine dienstl. Beurteilung erstellen muss. Bei der Nachbesprechung sagte er mir, dass er so gar nicht mit meinem Unterricht zufrieden sei. Fachlich sei ich kompetent, aber didaktisch-methodisch sei da rein gar nichts gekommen. Insgesamt seien die Stunden "nicht ausreichend" gewesen.
    Habt Ihr ähnliches schon mal erlebt? Heißt das nun, dass ich mich während der Probezeit nicht bewährt habe und nicht ins Beamtenverhältnis übernommen werde? Es war sehr widersprüchlich, er hat sehr viel an den Stunden kritisiert und meinte dann dennoch, ich bliebe ja noch länger an der Schule, der nächste UB Besuch wäre in 1 1/4 Jahren, ich solle bei älteren Kollegen mal hospitieren, etc.
    Wie würdet Ihr das deuten?

  • Ich finde es echt fies, dass er ohne Ankündigung gekommen ist!
    Normalerweise wird vorher ein Termin abgestimmt. Zumindest hab ich noch nie etwas anderes gehört.

  • Darf der SL selbstredend machen, weil er einen breiten Ermessensspielraum hat, was seine Dienstaufsicht angeht; das ist aber erstens unprofessionell und zweitens auch etwas albern - jeder im Beruf weiß, dass man mit der durchschnittlichen Unterrichtsstunde keine Leistung erbringt, die Examensanforderungen auch nur annähernd erfüllen. Was erwartet der Mann?


    Nele

  • Die Frage ist nun, was man will...


    Eigentlich wäre das meiner Meinung nach ein Fall für den Personalrat. Dann kannst du dir (wie ich aus eigener Erfahrung weiß, ist aber eine längere Geschichte) auf einiges an Arbeit und ein 'gestörtes' Verhältnis mit deinem Schulleiter einstellen. Mir war es den Stress damals wert, da ich mich einfach ungerecht behandelt fühlte.
    Am Ende stand die Verbeamtung und eine Versetzung aber es war alles gut... :)
    Die Zeit damals beinhaltete allerdings so einige schlaflose Nächte.

  • Bei uns sind alle Besuche des SL unangekündigt ... ich kenne das weder aus Referendariat, noch aus Probezeit (bzw. ich hatte auch so einen "Super"vertrag) oder auch jetzt für dienstliche Beurteilungen gar nicht anders.


    Es geht der SL nämlich nicht um examensreife Lehrprobenstunden, sondern darum, wie die jeweilige Lehrkraft das Tagesgeschäft bewältigt. Wie schaut der Unterricht an einem ganz normalen Tag aus?

  • Ob UBs angekündigt werden ist von Land zu Land unterschiedlich.In einer
    Information des Philologenverband Baden-Württemberg
    heißt es:


    Zitat

    12. Werden Unterrichtsbesuche, die der Beurteilung dienen, angekündigt?


    Nein, Unterrichtsbesuche zur Beurteilung in der Probezeit werden grundsätzlich nicht
    angekündigt.


    Ich nehme mal an, eine entsprechende Verordnung lässt sich finden.


    In Rheinland-Pfalz hingegen müssen nach der Dienstordnung für Leiter und Lehrer an öffentlichen Schulen in Rheinland-Pfalz Punkt 2.4.2 Unterrichtsbesuche

    Zitat

    in der Regel mindestens zwei Tage vorher angekündigt werden ...; wird ein Unterrichtsbesuch im Einzelfall vorher nicht angekündigt, so ist der Vorsitzende des Personalrats zu informieren;


    Die Aussage ("Darf der SL selbstredend machen") von neleabels (für NRW?) teile ich nicht.Dort heißt es in den
    Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte sowie der Leiterinnen und Leiter an öffentlichen Schulen und Studienseminaren

    Zitat

    Unterrichtsbesuche, die der Vorbereitung einer Beurteilung dienen, sind rechtzeitig, mindestens zehn Tage vorher, anzumelden (Tag, Fach, Klasse oder Lerngruppe, gewünschte Unterlagen). Auf Wunsch der Lehrerin oder des Lehrers wird einer oder einem von ihr oder ihm benannten Lehrerin oder Lehrer des Vertrauens Gelegenheit zur Teilnahme und zur Stellungnahme gegeben.


    Aus dem zweiten zitierten Absatz folgere ich, dass die Anmeldung (zumindest auch) bei der Lehrkraft erfolgen muss. Sonst hätte diese ja nicht die Möglichkeit, sich die Teilnahme einer weiteren Lehrkraft zu wünschen.


    Gruß
    Nitram

  • Danke für Eure Beiträge. Hier in BW ist es rein rechtlich tatsächlich so, dass die Besuche nicht angekündigt werden MÜSSEN! Machen zwar die meisten SL, meiner halt nicht.
    Nun steht die Aussage, dass es fachlich ok war, methodisch aber nicht das hergab, was er an seiner Schule erwartet (zuviel Frontalunterricht, etc.) und insgesamt die Stunden nicht ausreichend waren. Womit muss ich nun rechnen? Wird er nun die Nichtbewährung aussprechen oder soll ich selbst aktiv werden?

  • Hallo Daniel8877,


    du schreibst der SL habe gesagt

    Zitat

    , ich bliebe ja noch länger an der Schule, der nächste UB Besuch wäre in 1 1/4 Jahren, ich solle bei älteren Kollegen mal hospitieren, etc.


    Allein daraus würde ich folgern, dass die jetzige Beurteilung keine sofortige Entlassung zu Folge hat. Die Beurteilung scheint mir auch noch nicht fertig zu sein. Dazu müsste ein Vordruck http://www.kultusportal-bw.de/,Lfr/776577 ausgefüllt sein, und der muss dir auch ziemlich sicher auch ausgehändigt werden (wenn das nicht auch wieder von Land zu Land verschieden ist).


    Ansonsten empfehle ich eine Rechtsberatung durch PhV, GEW, ... oder einen auf Beamtenrecht spezialisierten Anwalt.


    Gruß
    Nitram

  • Ich kenne jetzt deinen SL nicht, aber wäre es vllt ne Möglichkeit, da nochmal das Gespräch zu suchen und um einen neuen Besuch zu bitten? So nach dem Motto: ich habe lange über die anachbesprechung nachgedacht und in den und den Punkten hatten Sie Recht. Ich würde Ihnen gern zeigen, dass ich dies und das sehr viel besser kann. Und um einen neuen, angekündigten Besuch bitten? Ich weiß ja nicht, ob das geht, aber wäre vllt ne Idee?

  • Na ja, mit ihm ist es schwierig, sich gütig zu einigen. Er meinte eben, ich solle noch mal in Methodik Büchern lesen und bei älteren Kollegen ab und zu hospitieren. In 1 1/4 Jahren wäre dann der nächste UB.


    Stimmt, die Beurteilung ist noch nicht erstellt, es war nur die Nachbesprechung des UB. Ich bekomme vorab eine Kopie, bevor es sein Büro verlässt.


    Zählen denn nur die UB? Oder könnte es sein, dass ich in den Stunden durchgefallen wäre, ansonsten aber gewissenhaft war u d deshalb mich (vielleicht mit ner 4,0 oder so) bewährt habe?

  • Ich finde, es hört sich alles nicht so schlimm an, und der SL geht doch offenbar davon aus, dass sich bei Dir erst alles ein bisschen zurechtruckeln muss, ein bisschen Routine etc. Wenn er das gesagt hat, was Du schreibst, dann will er Dich ein bisschen pieksen, aber von einem positiven Ausgang geht er offenbar schon aus.


    Was mich wundert ist der Hinweis, mal bei älteren Kollegen zu hospitieren (,um Methodenvielfalt kennen zu lernen). Wenn ich das mal so platt sagen darf, bemühen sich doch tenziell eher die jüngeren Kollegen um Methodenvielfalt, oder? Natürlich gibt es auch ältere, die dadrin fit sind, aber die werden dann namentlich genannt und empfohlen. Nicht so pauschal "die älteren".


    Was genau hat er denn methodich kritisiert? Einfach nur zu viel Frontalunterricht und Eintönigkeit? Fehlt ihm die Kür, die 'schönen Methoden'? Oder hat er auch methodische Fehler entdeckt, dass also z.B eine Sozialform nicht passt, dass Deine Zeitplanung nicht passt, ...? Das solltest Du nochmal genauer überdenken und evtl bei Kollegen mal hospitieren, aber ganz gezielt. Nicht einfach bei irgendwelchen. Kannst ja mal die Schüler fragen, welche Lehrkraft sie besonders mögen, welche abwechslungsreichen Unterricht macht etc. Die haben ja da mehr Einblicke als wir, die wir uns nur aus dem Lehrerzimmer kennen.


    Bei meiner oben signalisierten Zuversicht möchte ich aber noch unterstreichen, dass ich nicht einfach das Problem absitzen würde, sondern schon irgendwie aktiv werden. Sommerblütes Idee finde ich ganz gut, und frag mal Kollegen, wie sie das und das machen. Ist ja auch ganz interessant, neu dazuzulernen, auch wenn dieser Dein Anlass nicht so angenehm und ungezwungen ist.



    Zum Personalratwürde ich (erstmal) nicht gehen, so schlimm erscheint mir das nicht. Ich habe den Eindruck, dass Schulleiter sich in solchen Fällen schnell auf den Schlips getreten fühlen. Wenn aber es so sein sollte, dass der Direx Dich in die Defensive drücken möchte, musst Du natürlich entsprechend selbstbewusst und offensiv auftreten.


    Hamilkar

  • Hallo Daniel,


    Du hast Dich offensichtlich noch gar nicht mit dem Thema "dienstliche Beurteilung" auseinandergesetzt, seit Du den Dienst im September angetreten hast. Das solltest Du schnellstens nachholen.


    Lies zuerst die Verwaltungsvorschrift "Beratungsgespräch und dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen". Du findest sie sowohl im PhV-Handbuch "Schul- und Beamtenrecht" als auch im entsprechenden Handbuch der GEW. Wenn diese Handbücher nicht im Lehrerzimmer stehen, sprich den PhV-Schulvertreter oder die GEW-Vertrauensperson an. (Noch besser: Werde Mitglied in dem Dir besser geeignet scheinenden Berufsverband, dann bekommst Du jeweils die neueste Ausgabe dieser Handbücher!)


    Lies danach eingehend das Formular der dienstlichen Beurteilung. Nitram hat weiter oben (Beitrag Nr. 9) den Link gepostet. Dann weißt Du, welche Leistungsmerkmale in der Beurteilung beschrieben werden müssen. Die Ankreuzliste auf Seite 4 ("Befähigungsbeurteilung") wird bei der Probezeitbeurteilung nicht ausgefüllt.


    Wenn Dein Schulleiter die Beurteilung fertiggestellt hat, muss er sie Dir zur Kenntnisnahme vorlegen. Bei dieser Gelegenheit hast Du das Recht zu verlangen, dass er die Beurteilung mit Dir bespricht. Bekanntgabe und Besprechung sind auf dem Formular zu vermerken.


    Wie bei allen dienstlichen Vorgängen hast Du auch bei der Beurteilung das Recht, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Auch diese wird zu den Personalakten genommen. Und ich weiß, dass sie im RP auch gelesen wird.


    Ich empfehle Dir aber zunächst folgendes: Bitte Deinen Schulleiter - bevor er die Beurteilung geschrieben hat - um ein weiteres Beratungsgespräch, in dem er Dir seine methodisch-didaktischen Verbesserungsvorschläge darlegt. Sein Rat, Dich bei älteren Kollegen schlauzumachen, kannst Du locker als wenig zielführend zurückweisen. Dann mache ihm deutlich, dass Du Dich im Studienseminar ausführlich mit Sinn und Unsinn des modernen Methodenzirkus beschäftigt hast, und falls er ein unkritischer Klippert-Adept sein sollte, kannst Du ihn noch auf John Hattie hinweisen. Dann sieht er vielleicht, dass Du Dir bei Deiner Unterrichtsplanung mehr Gedanken gemacht hast als für ihn erkennbar waren.


    Da nach meiner Auffassung in der Kommunikation zwischen Dir und Deinem Schulleiter fast alles falsch gelaufen ist, wage ich jetzt auf die Schnelle die Vermutung, dass Dein Schulleiter 1. noch ziemlich jung ist, 2. noch nicht lange im Amt ist und 3. nie Mitglied des Personalrats war, bevor er Schulleiter wurde.


    Ich habe jeder Lehrkraft, die neu an meine Schule kam, in einem ausführlichen Gespräch alles über die Probezeit und die Beurteilungen erklärt. - Wenn eine Beurteilung anstand, habe ich ein Vorgespräch anberaumt, dabei deutlich gemacht, worauf es mir ankommt, und dass ich auf gar keinen Fall eine geklonte Fachleiterstunde sehen will, und dass ich als gelernter D/E-Lehrer schließlich weiß, was es heißt, ein Volldeputat zu unterrichten. Durch solche Kleinigkeiten kann man ganz viel Druck aus dem Vorgang nehmen. Ganz wichtig ist auch, dass ich als Schulleiter mich in der Nachbesprechung nicht als der grroße Zampano aufspiele, sondern der Lehrkraft ausreichend Gelegenheit gebe, ihre Planung und ihre methodisch-didaktischen Entscheidungen darzulegen. In den Schulleiter-Ausbildungsseminaren wurde uns schließlich beigebracht, solche Beurteilungs- und Beratungsgespräche dialogisch zu führen.


    Ob ein Schulleiter angekündigte oder unangekündigte Unterrichtsbesuche macht, ist ihm tatsächlich freigestellt. In der Regel waren meine Besuche immer angemeldet, aber es gibt durchaus auch Problemstellungen, die unangemeldete Besuche erforderlich machen.

  • Danke für den ausführlichen Beitrag, magister999. Dies war sehr hilfreich für mich!
    Über sein Gesamturteil (bewährt oder nicht bewährt) kann ich also aufgrund der Nachbesprechung der UB noch keine Rückschlüsse ziehen, oder?

  • Frag ihn doch einfach; zu einer kollegialen Bewertung und Beratung gehören schon umfangreichere Erläuterungen.

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