Liebe Kollegen,
mich würde mal interessieren, wie es an anderen Schulen gehandhabt wird, wenn eine schwangere Kollegin im Anschluss an eine Klausurphase oder Klassenarbeitsphase in den Mutterschutz geht? Wenn also innerhalb von ein oder zwei Wochen mehrere Klausuren und Klassenarbeiten geschrieben werden und der Mutterschutz direkt danach beginnt. In der Regel ist es ja so, dass die Korrekturen, je nach Anzahl, nicht innerhalb dieser zwei Wochen erledigt sind und die werdende Mutter somit noch weiterhin korrigieren müsste, obwohl ihr Mutterschutz bereits begonnen hat.
Ist es in solchen Fällen üblich, dass die Kollegen die Korrekturen übernehmen, teilt man die Korrekturen auf oder legt man der Kollegin nahe alle Arbeiten und Klausuren irgendwie noch schnell vor Beginn des Mutterschutzes zu korrigieren? Bietet man an, dass man zu Beginn des Mutterschutzes noch weiterkorrigiert? Immerhin steht es einem ja zu, vor der Geburt des Kindes "freiwillig" noch weiterzuarbeiten…
Soweit ich informiert bin, gibt es dafür keine einheitliche Regelung und ich vermute, dass in solchen Fällen individuelle Absprachen getroffen werden.
Möglicherweise gibt es auch schon einen Thread zu diesem Thema, aber leider habe ich ihn nicht gefunden. Freue mich daher über Antworten.
Grüße
Mrs Westlake