Eben habe ich im Einschulungsgespräch an einer inklusiven Modellschule erfahren, dass man vor zwei Jahren meinen Sohn hätte aufnehmen können, weil man durchgehend Doppelbesetzung gehabt habe. Nun aber, nach dem neuen SchräG in NRW, sei die Doppelbesetzung nicht mehr möglich, so dass es dieser Schule, die seit ÜBER 30 JAHREN inklusiv arbeitet, nun nicht mehr möglich ist, meinen Sohn angemessen zu beschulen.
Mein Fazit: Frau Löhrmanns Inklusion schließt nicht ein, sondern aus. Was vorher möglich war, geht jetzt nicht mehr. Mein Sohn wird eine Förderschule besuchen müssen - wobei es für seine Behinderungsart keine passende Förderschule gibt.
Wie, bitte, stellt Frau Löhrmann sich nun vor, soll ich meinen Sohn beschulen lassen?