Aufgaben/ Befugnisse Fachkonferenzvorsitz NRW

  • Hallo zusammen,


    weiß einer von euch, wo ich die Aufgaben/ Befugnisse/ etc des Fachkonferenzvorsitzenden in NRW nachlesen kann?
    Also z.B. so Dinge wie Anschaffungen im kostenniedrigen Bereich, kann so was auch "eigenmächtig" angeschafft (bzw. die Anschaffung beantragt) werden oder immer über Fachkonferenzbeschluss? Der §70 des Schulgesetz ist da natürlich sehr allgemein, weiß jemand, wo mehr darüber steht? ADO? Wo findet man solche Informationen?


    Danke schon mal!


    Lieben Gruß
    katta

    "Et steht übrijens alles im Buch, wat ich saje. ... Nur nit so schön." - Feuerzangenbowle

    • Offizieller Beitrag

    Fachschaften oder -konferenzen verfügen in der Regel über keinen eigenen Etat, so dass Anschaffungen jeglicher Art, die seitens der Schule getätigt werden sollen, von der Schulleitung haushaltsrechtlich und auf der Basis der Kassenlage geprüft und genehmigt werden müssen.


    Die Kompetenzen der Fachschaften sind in §70 recht klar geregelt. Hinsichtlich der Anschaffungen steht uns ein Beratungsrecht, jedoch kein Etatrecht zu.


    Natürlich kann eine Schulleitung den kleinen Dienstweg ermöglichen und so auf kurze Anfrage oder Kurzantrag eine solche Anschaffung genehmigen.


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Also bei uns hat jede Fachschaft einen eigenen Etat, über den sie dann über das Jahr verteilt frei verfügen kann. Das ist sehr unterschiedlich, je nach Fach. Kunst oder Chemie etc. mit sehr viel Materialverbrauch haben natürlich wesentlich mehr als wir in Spanisch mit nur 120 €. Bestellt werden muss trotzdem über den Dienstweg, aber man kann, glaube ich, auch nachträglich die Rechnung bei der Schulleitung einreichen.


    Wieso möchtest du denn den FK-Beschluss umgehen? Frag doch einfach bei eurer nächsten Sitzung nach und dann wird abgestimmt. Ich meine, so wirklich kleine Dinge und auch viele Begleitmaterialien etc. schafft man sich doch eh persönlich an, dazu reicht doch der Etat eh nicht.


    LG Susanne

  • Danke für eure Antworten, dann bin ich schon mal schlauer.


    Ich will keinen Beschluss umgehen, ich wurde von einer Kollegin auf ein Aktionsangebot aufmerksam gemacht und habe mich gefragt, wie bei so etwas eigentlich das Prozedere ist, das ist der Hintergrund der Frage - wobei das halt grundsätzlich einige Fragen bezüglich der Aufgaben des Vorsitzenden bei mir aufwarf und ich dachte, ich könnte mich irgendwo noch besser informieren.

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