Hallo zusammen,
weiß einer von euch, wo ich die Aufgaben/ Befugnisse/ etc des Fachkonferenzvorsitzenden in NRW nachlesen kann?
Also z.B. so Dinge wie Anschaffungen im kostenniedrigen Bereich, kann so was auch "eigenmächtig" angeschafft (bzw. die Anschaffung beantragt) werden oder immer über Fachkonferenzbeschluss? Der §70 des Schulgesetz ist da natürlich sehr allgemein, weiß jemand, wo mehr darüber steht? ADO? Wo findet man solche Informationen?
Danke schon mal!
Lieben Gruß
katta