Hallo erstmal,
ich bin neu hier und habe direkt eine doch etwas blöde Frage.
Ich hatte eine Bewerbung an RLP geschickt für Aufnahme ins Referendariat. Ich selber hab Staatsexamen gemacht in Hessen.
RLP regelt es so, dass sie die Leute aus anderen Bundesländern auf zwei bestehende Gruppen aufteilen:
Leute mit BA/MA aus RLP -> dürfen direkt unterrichten
Leute mit Staatsex aus RLP -> müssen Praktikumsleistungen nachholen.
Ich hatte mich ja mit Staatsexamen beworben und die haben mich jetzt der ersten Gruppe zugeordnet aufgrund ihrer Konditionen (Praktikumsleistungen etc.). So nehme ich es an, weil sie in der Bewerbung im Netz aus meiner Staatsex-Note eine BA/MA Note gemacht haben.
Hat das irgendwelche Konsequenzen für nachher? Behandeln die mich dann als BA/MA und nicht mehr als Staatsex? Macht das irgendwelche Unterschiede? Steh da grad ziemlich auf dem Schlauch und meine Eltern haben jetzt die Befürchtung, dass ich kein "richtiges" 2. Staatsexamen mache und auf einem BA/MA sitzen bleibe.
Hoffentlich kann mir jemand die Frage beantworten. Wer es nochmal genauer nachlesen will, hier sind die Informationen zur Einstellung in den Dienst .
lg Kelpie
Referendariat in RLP
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Hallo Kelpie,
auch die Ausbildung nach der Landesverordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, an Realschulen plus, an Gymnasien, an berufsbildenden Schulen und an Förderschulen (Rheinland-Pfalz) steht am Ende die zweite Staatsprüfung.
Gruß
Nitram -
Ja das weiß ich ja, dass da am Ende auch ein 2. Staatsexamen steht, aber meine Eltern haben die Befürchtung, dass die mich jetzt als BA/MA ansehen und ich so später keine Chance auf eine Beamtenstelle oder sowas habe und eventuell auch anders bezahlt werde.
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Ich weiß nicht wie deine Eltern darauf kommen, aber am 2. Examen hat sich in der Form nichts geändert und da 1. Staatsexamen und Master of Education gleichgestellt sind, dürfte es auch keine Probleme bei der späteren Einstellung/Verbeamtung geben. Zumal sie dir dein Zeugnis sicher nicht weggenommen haben. Dein Abschluss ist und bleibt 1. Staatsexamen und nach dem Ref eben noch das 2. Wo also genau ist das Problem?
Es ist doch super, dass du keine Leistungen nachholen musst, also sei froh über diese Entscheidung!
Und bist du nicht auch alt genug selbst zu entscheiden, ob du nach RLP möchtest?
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Ja das weiß ich ja, dass da am Ende auch ein 2. Staatsexamen steht, aber meine Eltern haben die Befürchtung, dass die mich jetzt als BA/MA ansehen und ich so später keine Chance auf eine Beamtenstelle oder sowas habe und eventuell auch anders bezahlt werde.
Hast du die Befürchtung, dass du mit einem BA/MA-Abschluss nicht verbeamtet werden kannst? Der Master wird (wie schon geschrieben) als gleichwertig zu dem 1. Staatsexamen angesehen, da sollte es keine Vor- und Nachteile geben. "Wir" BA-/MA-Absolventen können nach dem 2. StEx später (nach Widerruf und Probe) genauso auf Lebenszeit verbeamtet werden, wie die Absolventen mit dem ursprünglichen 1. StEx. Wie genau das mit der Laufbahn in RLP aussieht, weiß ich allerdings nicht, konkret kann ich nur für NDS sprechen.
Wenn du weiterhin unsicher bist, könntest du natürlich bei der zuständigen Behörde noch einmal nachfragen, warum du anders zugeordnet wurdest. Nicht, dass das nur ein technischer Fehler oder so war (das wäre vllt. schon wichtig zu wissen (und nicht nur zu vermuten) *?*).
Um die Verbeamtung selbst würde ich mir erst einmal keine Sorgen machen. Du hast Lehramt studiert und abgeschlossen, zur Gleichwertigkeit s. o.
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