Hallo!
Wie wohl zur Zeit an vielen Schulen, haben wir einen massiven Krankheitsstand. Es fällt ständig Vertretung an.
Eine Kollegin hat immer wieder Atteste, alle 3 Wochen ein neues und ich vertrete jede Woche eine Doppelstunde. Nun suche ich eine gesetzliche Grundlage, die mir sagt, wie viel ich vertreten muss. Ich bin Teilzeitkraft (18 von 25,5 Pflichtstunden), und unterrichte an einem Berufskolleg in NRW.
Bisher habe ich nur rausbekommen, dass ich jede Überstunde bezahlt bekomme, was schon mal viel wert ist, aber auf Dauer komme ich an die Grenze meiner Leistungsfähigkeit, denn die Vertretungsstunden liegen immer in meinen Freistunden, so dass ich jeden Freitag 8 Stunden habe