Ständig Vertretungsunterricht

  • Hallo!


    Wie wohl zur Zeit an vielen Schulen, haben wir einen massiven Krankheitsstand. Es fällt ständig Vertretung an.
    Eine Kollegin hat immer wieder Atteste, alle 3 Wochen ein neues und ich vertrete jede Woche eine Doppelstunde. Nun suche ich eine gesetzliche Grundlage, die mir sagt, wie viel ich vertreten muss. Ich bin Teilzeitkraft (18 von 25,5 Pflichtstunden), und unterrichte an einem Berufskolleg in NRW.
    Bisher habe ich nur rausbekommen, dass ich jede Überstunde bezahlt bekomme, was schon mal viel wert ist, aber auf Dauer komme ich an die Grenze meiner Leistungsfähigkeit, denn die Vertretungsstunden liegen immer in meinen Freistunden, so dass ich jeden Freitag 8 Stunden habe :(

  • Doch, es gibt dafür gesetzliche Grundlagen; zumindest ist es in RLP so geregelt, dass man im Monat für bis zu 3 unentgeltliche Vertretungsstunden herangezogen werden kann. Alles, was darüber hinausgeht, muss bezahlt werden. (Ich gehe hier von einer 100%-Stelle aus.)
    Ab dem 55. Lebensjahr muss man von der SL gefragt werden, ob man eine Vertretungsstunde übernimmt; man kann sich demnach auch weigern.


    Micky, frag einfach mal bei Deinem PR nach, der müsste eine entsprechende gesetzliche Regelung für Dein BL schnell zur Hand haben.

    I wonder which mistake I'm going to try to learn from today.

    • Offizieller Beitrag

    Ich meine, irgendwo gelesen zu haben (Tresselt?), dass eine regelmässig ("geplant" mehrere Wochen nacheinander in der selben Lerngruppe) stattfindende Vertretung nur mit Einverständnis des Vertreters möglich ist.
    Ist die jeweilige Doppelstunde immer die einzige der Woche? Sprich: übernimmst du komplett den Unterricht?
    oder hast du jede Woche eine bestimmte Vertretungsbereitschaftsstunde und genau in dieser Stunde vertrittst du immer und in den letzten Wochen war das zufällig dieselbe Klasse?
    Guck mal auf tresselt, ich bin leider gerade in Eile und kann nicht gut gucken.


    chili

    • Offizieller Beitrag

    Und die auch nicht als Regelmäßigkeit.


    Stimmt, hätte ich noch dazu schreiben müssen, wobei immer die Frage ist, was ist denn "regelmäßig"? Wenn eine Kollegin oder ein Kollege 5 Monate krank macht und man zu Dauervertretung eingeteilt wird, ist das sicher regelmäßig, aber wenn Lehrkräfte sich einfach sehr oft krank melden, dann muss ma da in Einzelfall genau prüfen.

    • Offizieller Beitrag

    Was ich meinte, Trantor, ist die neuerdings grassierende Angewohnheit, diese 3 Stunden grundsätzlich als zur Verfügung stehendens Stundenbudget der einzelnen zu betrachten und von vorneherein so zu planen (es gibt Schulen, da gibt es z.B. Bereitschaftsdienst mit Anwesenheitspflicht, unterlegt mit den Worten "drei Stunden mehr müssen Sie ja eh").


    So ist diese Gesetzesgrundlage nicht gedacht und das steht auch explizit drin. In vielen Schulen ist das so gang und gäbe, dass selbst die Personalräte in meinen Schulungen erstaunt aus der Wäsche gucken, wenn ich erkläre, dass und warum weder diese drei Stunden noch Dienstversammlungen/besprechungen und andere Präsenzzeiten über die Pflichtstundenverordnung hinaus eine Rechtsgrundlage haben.


    Da Umgekehrte scheint das Standard zu sein. Berufsschulen sind da überwiegend angenehme Ausnahmen. Auch was die Informiertheit der Personalräte angeht. Meine Interpretation ist, dass das viele Fachlehrer aus der "freien Wirtschaft"(tm) arbeiten, denen es sehr viel näher liegt, sich mit Arbeitnehmerrechten und den Rechtsgrundlagen ihrer Tätigkeit zu beschäftigen und die (ich nenns mal frech) zum Teil weniger naiv an die Kollision von Arbeitsnehmerrechten und dem Druck der "leuchtenden Kinderaugen" herangehen. In Grundschulen ist das zum Teil zum Heulen. Die überwiegend sehr jungen Personalrätinnen staunen und staunen und staunen, wenn ich aus dem HPVG, der Dienstordnung, dem Arbeitsschutzgesetz und anderen zitiere... :O "Achsooo, das DARF der gar nicht?" "Was? DAS gibt es auch als Gesetz??" Man kann es ihnen ja nicht unbedingt vorwerfen (?) - der Driuck an den GSen ist schon höher als anderswo, wegen der ununterbrochenen Aufsichtspflicht, auch wegen des Durchschnittsalters der Kolleginnen und weil die Kleinen eben wirklich dumm dastehen, wenn bestimmte Dinge einfach verweigert werden - umso wichtiger ist es aber gerade in dieser Schulform, dass man das bisschen, was einem zusteht, auch kennt. Und da herrscht in dieser Schulform.... erheblicher Erklärungsbedarf. Auch und gerade bei den Schulleitungen.

  • Bisher habe ich nur rausbekommen, dass ich jede Überstunde bezahlt bekomme,

    Überstunden werden bezahlt? Hier in Sachsen-Anhalt hat man davon noch nie was gehört. Hier kann man verpflichtet werden bis zu 4 Mehrstunden pro Woche zu machen. Und erst nach 6 (ununterbrochenen) Wochen ist dazu das Einverständnis notwendig. Ansonsten gilt: 80 Mehrstunden im Schuljahr sind möglich. Aber sollten im nächsten Schuljahr abgegolten werden. Falls dies nicht möglich ist, dann hat man immer diese Mehrstunden und bekommt die nie bezahlt.

    • Offizieller Beitrag

    Was ich meinte, Trantor, ist die neuerdings grassierende Angewohnheit, diese 3 Stunden grundsätzlich als zur Verfügung stehendens Stundenbudget der einzelnen zu betrachten und von vorneherein so zu planen (es gibt Schulen, da gibt es z.B. Bereitschaftsdienst mit Anwesenheitspflicht, unterlegt mit den Worten "drei Stunden mehr müssen Sie ja eh").


    So ist diese Gesetzesgrundlage nicht gedacht und das steht auch explizit drin. In vielen Schulen ist das so gang und gäbe, dass selbst die Personalräte in meinen Schulungen erstaunt aus der Wäsche gucken, wenn ich erkläre, dass und warum weder diese drei Stunden noch Dienstversammlungen/besprechungen und andere Präsenzzeiten über die Pflichtstundenverordnung hinaus eine Rechtsgrundlage haben.


    Da Umgekehrte scheint das Standard zu sein. Berufsschulen sind da überwiegend angenehme Ausnahmen. Auch was die Informiertheit der Personalräte angeht. Meine Interpretation ist, dass das viele Fachlehrer aus der "freien Wirtschaft"(tm) arbeiten, denen es sehr viel näher liegt, sich mit Arbeitnehmerrechten und den Rechtsgrundlagen ihrer Tätigkeit zu beschäftigen und die (ich nenns mal frech) zum Teil weniger naiv an die Kollision von Arbeitsnehmerrechten und dem Druck der "leuchtenden Kinderaugen" herangehen. In Grundschulen ist das zum Teil zum Heulen. Die überwiegend sehr jungen Personalrätinnen staunen und staunen und staunen, wenn ich aus dem HPVG, der Dienstordnung, dem Arbeitsschutzgesetz und anderen zitiere... :O "Achsooo, das DARF der gar nicht?" "Was? DAS gibt es auch als Gesetz??" Man kann es ihnen ja nicht unbedingt vorwerfen (?) - der Driuck an den GSen ist schon höher als anderswo, wegen der ununterbrochenen Aufsichtspflicht, auch wegen des Durchschnittsalters der Kolleginnen und weil die Kleinen eben wirklich dumm dastehen, wenn bestimmte Dinge einfach verweigert werden - umso wichtiger ist es aber gerade in dieser Schulform, dass man das bisschen, was einem zusteht, auch kennt. Und da herrscht in dieser Schulform.... erheblicher Erklärungsbedarf. Auch und gerade bei den Schulleitungen.


    Du hast es wie immer hervoragend dargestellt. Ich meinte das eigentlich auch so, neige aber wie so oft zum übermäßigen Verkürzen ;)

  • Ah, stimmt, Tresselt ist sicher eine gute Adresse, danke für den Tipp, da schau ich mal.
    Es handelt sich um regelmäßig die selben Stunden und die selbe Lehrerin, die fehlt. Ich unterrichte dann immer in den beiden selben Klassen im 14-tägigen Wechsel, so wie es eigentlich bei der Kollegin im Stundenplan steht, diese beiden Klassen, aber in meinem Fach oder in dem, was gerade anliegt. Diese Woche hat noch jemand gefehlt, so dass ich diese Woche auf 4 Stunden Vertretung komme.
    Ich habe ja grundsätzlich kein Problem mit Vertretung, v.a. wenn sie bezahlt wird, aber 8 Stundem am Stück sind heftig! Ich muss dann ja auch mehr vorbereiten und wenn ich nach der 8. Stunde dann meine beiden Kinder aus dem Kindergarten abhole, bin ich einfach nur noch fertig.

  • Stimmt, hätte ich noch dazu schreiben müssen, wobei immer die Frage ist, was ist denn "regelmäßig"? Wenn eine Kollegin oder ein Kollege 5 Monate krank macht und man zu Dauervertretung eingeteilt wird, ist das sicher regelmäßig, aber wenn Lehrkräfte sich einfach sehr oft krank melden, dann muss ma da in Einzelfall genau prüfen.

    Sollte ein solcher Fall auftreten, müsste die SL dem Vertretenden einen neuen Vertrag anbieten. Bei uns in RLP ist es möglich, im Rahmen von PES (selbst als bereits Verbeamteter) solche Vertretungsstunden in ihrer Regelmäßigkeit aufzufangen.
    Da wir Lebenszeitbeamten aber wesentlich teurer sind, als "normale" PES-Kräfte, ist das eher die Ausnahme; auch ist eine Stundenaufstockung im PES-Rahmen eher selten, da man bei einem vollen Deputat von 24 Stunden mit eventuellen Vorhaltestunden und ZAG-Stunden kaum noch 4 Stunden mehr machen kann und will.


    Wenn Lehrkräfte sich einfach sehr oft krank melden, muss die SL eben für einen Ersatz suchen, sofern die anderen Kollegen ihre 3 Vertretungsstunden im Monat bereits gehalten haben. Alles andere wird sonst wieder teuer bezahlt.


    Wie gesagt, einfach mal den PR ansprechen, der müsste ja ein entsprechendes Gesetz zur Hand haben.

    I wonder which mistake I'm going to try to learn from today.

  • In Grundschulen ist das zum Teil zum Heulen. Die überwiegend sehr jungen Personalrätinnen staunen und staunen und staunen, wenn ich aus dem HPVG, der Dienstordnung, dem Arbeitsschutzgesetz und anderen zitiere... :O "Achsooo, das DARF der gar nicht?" "Was? DAS gibt es auch als Gesetz??" Man kann es ihnen ja nicht unbedingt vorwerfen (?) - der Driuck an den GSen ist schon höher als anderswo, wegen der ununterbrochenen Aufsichtspflicht, auch wegen des Durchschnittsalters der Kolleginnen und weil die Kleinen eben wirklich dumm dastehen, wenn bestimmte Dinge einfach verweigert werden - umso wichtiger ist es aber gerade in dieser Schulform, dass man das bisschen, was einem zusteht, auch kennt. Und da herrscht in dieser Schulform.... erheblicher Erklärungsbedarf. Auch und gerade bei den Schulleitungen.

    Schade, dass es keinen "gefällt nicht" Button gibt. :(
    In den meisten Grundschulen sind gehäufte Vertretungsstunden gar nicht möglich.
    Bei einer Pflichtstundenzahl von 29 (in Hessen) ist ja die Mehrzahl der KollegInnen im eigenen Unterricht.
    Freistunden, Springstunden, in denen man zur Vertretung herangezogen werden kann, haben hier allenfalls die TeilzeitkollegInnen.
    Diese dann vermehrt zu Vertretung heranzuziehen, widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz.
    Das wäre auch für Dich, Micky, eine Möglichkeit.
    Sind bei euch denn alle KollegInnengleichermaßen mit Vertretung betraut?


    Gruß simone

    • Offizieller Beitrag

    Nein, es gibt keinen gefällt-nicht button und wenn, warum sollte der hier gedrückt werden? Es ist ja nicht so, dass ich kein Verständnis für die Situation der GSKollegInnen aufbringe, wie ich ja schon (hoffentlich deutlich genug) schrieb. Wofür ich in der Tat etwas weniger Verständnis aufbringe, ist für völlige arbeitnehmerrechtliche Uninformiertheit von Personalräten. Jenseits der Grundschuung 1. Und nur darauf bezog sich meine Kritik oben. ...

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