Hallo,
ich habe lange überlegt, ob ich hier meine Frage formulieren soll, weil schon so viel im Forum steht, aber ich fand meine Antwort nicht und es kommt wahrscheinlich bald auf mich zu.
Ist es wirklich meine Aufgabe, als Regelschullehrer ein geistig behindertes Kind in Einzeldifferenzierung zu "unterrichten"?
Das heißt beispielsweise den Zahlenraum bis 20 und die Buchstaben in einem Zeitrahmen von 2 Jahren beizubringen, während die Klasse ganz andere Dinge lernt.
Der Schulbegleiter ist ja kein Co- Lehrer, der dem Kind alles beibringt und ich habe am Tag nur wenige Minuten pro Kind Zeit. Wie soll das funkionieren?
Welche Aufgaben hat denn der Schulbegleiter ganz konkret?
Weiß jemand wo ich was rechtliches/ schriftliches dazu finde? (Bundesland Bayern)