Hallo zusammen!
Meine Frage bezieht sich auf die Jahressonderzahlung in NRW. Für Referendare, die jetzt im Herbst abschließen gibt es keine Sonderzahlung, da sie am 1.12. nicht im Beamtenverhältnis stehen.
Wie sieht es denn mit der Berechnung nach TV-L aus, wenn man im Anschluss eine Vertretungsstelle annimmt? Ausbildungszeiten und vorangegangene Beamtenverhältnisse werden wohl nicht berücksichtigt. Richtig?
Sehr ärgerlich, da in beiden Fällen der Arbeitgeber der selbe ist.
Grundlage für die Berechnung soll das durchschnittliche Gehalt der Monate Juli/August/September sein. Wenn das vorangegangene Beamtenverhältnis nicht anerkannt wird, worauf gründet sich denn dann die Berechnung? Auf die Anwärterbesoldung oder das Gehalt nach TV-L, das in den Monaten gezahlt worden wäre, wenn man denn zu dem Zeitpunkt schon dort beschäftigt gewesen wäre?
Versteht man, was ich meine?
Vielen Dank und schöne Grüße aus den Herbstferien!