Jahressonderzahlung nach Ref in NRW

  • Hallo zusammen!


    Meine Frage bezieht sich auf die Jahressonderzahlung in NRW. Für Referendare, die jetzt im Herbst abschließen gibt es keine Sonderzahlung, da sie am 1.12. nicht im Beamtenverhältnis stehen.


    Wie sieht es denn mit der Berechnung nach TV-L aus, wenn man im Anschluss eine Vertretungsstelle annimmt? Ausbildungszeiten und vorangegangene Beamtenverhältnisse werden wohl nicht berücksichtigt. Richtig?
    Sehr ärgerlich, da in beiden Fällen der Arbeitgeber der selbe ist.


    Grundlage für die Berechnung soll das durchschnittliche Gehalt der Monate Juli/August/September sein. Wenn das vorangegangene Beamtenverhältnis nicht anerkannt wird, worauf gründet sich denn dann die Berechnung? Auf die Anwärterbesoldung oder das Gehalt nach TV-L, das in den Monaten gezahlt worden wäre, wenn man denn zu dem Zeitpunkt schon dort beschäftigt gewesen wäre?


    Versteht man, was ich meine?


    Vielen Dank und schöne Grüße aus den Herbstferien! :wink_1:

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Man nehme den Tarifvertrag, der besagt:



    Zitat

    3Bei Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis
    nach dem 31. August begonnen hat, tritt an die Stelle des Bemessungszeitraums
    der erste volle Kalendermonat des Arbeitsverhältnisses; anstelle des
    Bemessungssatzes der Entgeltgruppe am 1. September tritt die Entgeltgruppe
    des Einstellungstages.


    Sprich du wirst nach dem Gehalt im ersten Monat, in dem du beschäftigt warst bei der Jahressonderzahlung bezahlt. Von der Jahresonderzahlung gibt es dann leider wirklich nur für jeden Monat nach TV-L 1/12 der Jahressonderzahlung.

  • Danke für die Antwort! Auf dich ist in solchen Dingen immer Verlass! :rose:

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

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