Wie liest man die Besoldungstabellen bzw. warum hat A13 keine erste Stufe?

  • Beispielsweise für Baden-Württemberg: http://www.dbb.de/fileadmin/pd…besoldungsteile/gg_BW.pdf


    A13 scheint erst auf Stufe 5 zu beginnen, heißt das jeder Berufsanfänger in A13 (bspw. ein Gymnasiallehrer) fängt sofort in Stufe 5 an und erreicht Stufe 6 auch erst entsprechend dem 3-Jahres-Rhzthmus nach 3 Jahren? Falls ja, aus welchem Grund? Und wo ist die Lesart genau spezifiziert?


    Danke!

  • Wohl eher, dass nach hinten nicht mehr so viele automatische Gehaltserhöhungen anstehen... das freut den Finanzminister :cash:

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Genau so ist es. Grund, vermutlich Erfahrungen, die sie voraussetzen.

    Das macht aber keinen Sinn. Den erweiterten Erfahrungen könnte wie bei anderen Besoldungsgruppen schlicht und einfach über ein höheres Grundgehalt in Stufe 1 Rechnung getragen werden.


    Wohl eher, dass nach hinten nicht mehr so viele automatische Gehaltserhöhungen anstehen... das freut den Finanzminister

    Würde es den Finanzminister nicht viel mehr freuen, wenn es vor Stufe 5 noch weitere Stufen mit entsprechenden niedrigeren Grundgehältern gäbe, wie das auch bei anderen Besoldungsgruppen der Fall ist?


    Was ist das Rational hinter dem augenscheinlichen Besoldungsprinzip: "Je höher die Besoldungsgruppe, desto weniger Stufen" ?


    Und wo ist die genannte Lesart der Tabelle überhaupt genau verbindlich definiert?


    PS: Wieso ist in der oben verlinkten Besoldungstabelle eine horizontalle Linie zwischen A9 und A10 sowie zwischen A11 und A12 eingezogen? Ist dies nur zur optischen Orientierung (merkwürdiger Stil, warum dann nur dort?) oder hat dies eine tiefere fachliche Bedeutung? (Und wieder stellt sich die Frage: wo ist die offizielle Erläuterung zur Lesart der Tabelle? ;))

  • Hallo iae,


    da ich nicht in Baden-Württemberg arbeite habe ich euer Vorschriften nur Überflogen.
    Die "Anleitung zum Tabelle-Lesen" und die Anrechnungen finden sich wohl im in der Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (und ggf. zugehörigen Verwaltungsvorschriften).
    Die Teilung der Tabelle bezieht sich wohl auf die Laufbahngruppen (mittlerer/gehobener/höherer Dienst).


    Gruß
    Nitram

  • Früher (in NRW bis glaube ich letztem Jahr) wurdest du nicht nach Erfahrung, sondern nach Lebensalter eingruppert. Das führte dazu, dass ein Lehrer, der mit 25 fertig ist, beispielsweise in Stufe 3 anfängt, ein Lehrer, der mit 35 fertig ist aber schon in Stufe 6. Es wurde also nicht Erfahrung bezahlt, sondern Alter. Im Zuge einer Reform wurde das in NRW umgestellt - jetzt zählt die Zeit, die du im Dienst verbracht hast. Um zu kompensieren, dass die meisten Lehrer z.B. erst mit 28 oder 30 fertig sind, wurde einfach die Eingangsstufen entfernt. Wenn du mal in die Besoldungsstufen des einfachen Dienst schaust, wirst du da auch eine Stufe 1 finden.


    Vermutlich gilt das in BW genauso. Das System ist fairer, es belohnt z.B. schnelles Studium (auch der 25 jährige wird in der hohen Eingangsstufe eingruppiert).

  • Die Antwort steht in der von Dir verlinkten Besoldungstabelle, oben rechts. Es sind die unterschiedlichen Gültigkeiten.

    Stimmt! :autsch: Danke!


    Komische Tabelle mit teilweise erst zukünftiger Gültigkeit..

  • Komische Tabelle mit teilweise erst zukünftiger Gültigkeit..


    Das hängt mit den Tarifabschlüssen zusammen, die für höhere Besoldungsgruppen teilweise später zu vollziehende Gehaltserhöhungen enthalten. In Ba-Wü wurden die im öffentlichen Dienst ausgehandelten Lohnerhöhungen für manche Gruppen teilweise erst ein Jahr später vollzogen.Das sieht auf dem Papier harmlos aus, für den Geldbeutel ist das jedoch ... :uebel:

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Das macht aber keinen Sinn. Den erweiterten Erfahrungen könnte wie bei anderen Besoldungsgruppen schlicht und einfach über ein höheres Grundgehalt in Stufe 1 Rechnung getragen werden.


    Nein, das ginge nicht, denn es heißt nun mal "Erfahrungsstufen" und ma hat einfach schon mehr Erfahrung bei E13 z.B. durch das Studium als bei E6. Zumal es ja dann auch was mit dem Aufstieg in höhere Bezeichnungen zu tun hat, da darf man dann ja nicht plötzlich weniger bekommen ;)

  • Zitat von »Susannea«
    Nein, das ginge nicht, denn es heißt nun mal "Erfahrungsstufen" und ma hat einfach schon mehr Erfahrung bei E13 z.B. durch das Studium als bei E6.

    Es scheint viel sinniger, wenn sich "Erfahrung" im Kontext einer Besoldungsgruppe auch auf tatsächliche und klar fassbare Erfahrung innerhalb dieser Besoldungsgruppe bezieht, anstatt auf irgendwelche anderweitig geartete, etwa während des Studiums gesammelte "Erfahrung".

    Zitat von »Susannea«
    Zumal es ja dann auch was mit dem Aufstieg in höhere Bezeichnungen zu tun hat, da darf man dann ja nicht plötzlich weniger bekommen

    Auch in der verlinkten Tabelle mit entfallenden Stufen gibt es den Fall, dass der Aufstieg in einer höhere Besoldungsgruppe ein niedrigeres Grundgehalt bedeutet. Die vermeintlich geforderte Bedingung "Jede Stufe jeder Besoldungsgruppe ergibt ein höheres Grundgehalt als alle Stufen aller niedrigeren Besoldungsgruppen" ist also sowieso nicht erfüllt.

  • Es scheint viel sinniger, wenn sich "Erfahrung" im Kontext einer Besoldungsgruppe auch auf tatsächliche und klar fassbare Erfahrung innerhalb dieser Besoldungsgruppe bezieht, anstatt auf irgendwelche anderweitig geartete, etwa während des Studiums gesammelte "Erfahrung".

    Auch in der verlinkten Tabelle mit entfallenden Stufen gibt es den Fall, dass der Aufstieg in einer höhere Besoldungsgruppe ein niedrigeres Grundgehalt bedeutet. Die vermeintlich geforderte Bedingung "Jede Stufe jeder Besoldungsgruppe ergibt ein höheres Grundgehalt als alle Stufen aller niedrigeren Besoldungsgruppen" ist also sowieso nicht erfüllt.


    Du verstehst das ganze Lesen der Tabelle nicht, oder?


    Übrigens werden generell die Erfahrungen ja mit angerechnet von außerhalb, denn auch in anderen Gruppen steigt man oft nicht mit 1 ein, auch wenn es die Möglichkeit gäbe laut der Tabelle ;)
    Da werden auch Vorerfahrungen angerechnet.
    Egal wie sinnvoll du das findest.
    Und dementsprechend kann man auch nicht nach 3 Jahren z.B. in A6 bei A7 mit Stufe 1 einsteigen, weil man Erfahrungen angerechnet bekommt. Somit kommt es dann doch hin, dass man nach einer bestimmten Zeit immer ein höheres Gehalt haben muss.
    Es hat aber niemand gesagt, dass es immer von der letzten Stufe ausgeht, ganz im Gegenteil, sie haben eben die übliche´n Zeiten für einen Aufstieg genommen. Ich sehe also nirgends, dass man in ein niedrigeres Grundgehalt fallen kann!


    Wenn die Tabelle dies nämlich nicht vorsieht, muss es außer der Tabelle gezahlt werden. Es gibt nämlich Bestandsschutz, sprich eine geringere Zahlung durch Aufstieg in eine höhere Besoldungsgruppe ist nicht zulässig!

  • Soso! Was man nicht alles wissen sollte, um "das ganze Lesen der Tabelle" zu verstehen.. :grins:


    Aber ist schon klar, das kommt ja ebenfalls mit der Erfahrung. So gesehen ist die Tabelle zumindest bzgl. Sinnhaftigkeit konsistent. :top: ;)

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