Kann ich als Angestellte im Schuldienst in der Probezeit kündigen?

  • Ich habe zum 01.09.14 eine Stelle als Lehrkraft an einer privaten Schule in BaWü angetreten. Habe nun in den ersten Wochen festgestellt, dass immer mehr Dinge auf mich zukommen, die im Vertrag nicht geregelt sind etc. Das heißt, ich bin sehr unzufrieden. Leider habe ich über das Listenverfahren des RP keinen Job bekommen. Nun habe ich gesehen, dass das RP aktuell noch viele Stellen an öffentl. Schulen anbietet. Könnte ich mich da trotzdem parallel bewerben? Und gäbe es Konsequenzen, wenn ich innerhalb der 6 Monate Probezeit kündigen würde?


    Über Nachrichten wäre ich dankbar :)

  • Zitat

    Während der Dauer einer vereinbarten Probezeit gilt nach § 622 Abs. 3 BGB eine Kündigungsfrist von zwei Wochen in den ersten sechs Monaten einer vereinbarten Probezeit. Aus einem Tarifvertrag kann sich eine kürzere Frist ergeben. Per privatvertraglicher Regelung ist auch eine längere Kündigungsfrist möglich. Die Probezeit trägt den praktischen Bedürfnissen beider Arbeitsvertragsparteien Rechnung, in einer überschaubaren ersten Zeit der Beschäftigung die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers bzw. die Arbeitsbedingungen zu erproben und bei negativem Ausgang das Arbeitsverhältnis relativ kurzfristig beenden zu können.

    https://de.wikipedia.org/wiki/…#Situation_in_Deutschland


    Lass dich aber nicht von Sprüchen wie "du lässt die Kinder im Stich", "leuchtende/weinende Kinderaugen" einlullen...


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

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