Wie es ohnehin oft passiert, dass auf dem Weg bis zum Urteil der Tatvorwurf mehrfach reduziert wird. Auch hier wird sich noch zeigen, ob aus dem versuchten Totschlag nicht wundersamerweise gefährliche Körperverletzung werden wird.
Wenn wir schon dabei sind: Der Kollege war ja kurz nach der Tat laut Medienberichten wieder dienstfähig. Wer weiß, am Ende kommt vielleicht "leichte Körperverletzung" heraus? Das sollte man beobachten.
Und ich betone noch einmal: JEDER Kollege, JEDE Kollegin muss aus diesem Fall seine eigenen Konsequenzen ziehen. Letzendlich steht man auf einer Klassenfahrt mehr oder weniger alleine da, allen "Keiner darf verloren gehen"- und "Alle mitziehen"-Sprüchen vom grünen pädagogischen Tisch zum Trotz.
Gruß !