Hallo,
mir fiel kein wirklich treffender Titel ein, da mein Problem etwas verzwickt ist.
Kurz zur Situation: In Hamburg besteht ja die Möglichkeit, sich auf eine A13 Stelle zu bewerben. Konkret heißt das "Lehrer mit herausgehobenen Aufgaben".
Ich hatte dieses Prozedere bereits vor ein paa Jahren durch, dann aber die Schule gewechselt und netterweise in allerletzter Minute von der Behörde das "Nein" signalisiert bekommen.
Begründung: Laufbahnrechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt.
Meine Sachbearbeiterin sagte damals sinngemäß: "Sie haben eben nicht in Hamburg studiert und das geht nur bei Landeskindern." Ich erinner mich nicht mehr genau, aber es hatte etwas damit zu tun, dass mein erstes Staatsexamen auf "Lehramt an Grundschulen" lautet und man mit der Thüringer Bezeichnung "Deutsch als Schwerpunktfach" nichts anfangen konnte. Laut Studienordnung berechtigt das Schwerpunktfach für den Unterricht über die Primarstufe hinaus. Vor 5 Jahren wollte man noch zwei Langfächer.
Jetzt schreibt meine neue Schule erneut eine A13 Stelle aus und mein Personalrat ist unschlüssig. Hat sich das mitlerweile geändert oder muss ich Zeit meines (Hamburger) Lebens auf eine A13 Beförderung verzichten, nur weil ich in Thüringen studiert habe? Weiß da jemand Rat oder hat ähnliche Erfahrungen? Evtl. auch mit einem Abschluss außerhalb Hamburg.