A13 Beförderung Hamburg, Voraussetzungen für eine Bewerbung

  • Hallo,


    mir fiel kein wirklich treffender Titel ein, da mein Problem etwas verzwickt ist.
    Kurz zur Situation: In Hamburg besteht ja die Möglichkeit, sich auf eine A13 Stelle zu bewerben. Konkret heißt das "Lehrer mit herausgehobenen Aufgaben".
    Ich hatte dieses Prozedere bereits vor ein paa Jahren durch, dann aber die Schule gewechselt und netterweise in allerletzter Minute von der Behörde das "Nein" signalisiert bekommen.
    Begründung: Laufbahnrechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt.
    Meine Sachbearbeiterin sagte damals sinngemäß: "Sie haben eben nicht in Hamburg studiert und das geht nur bei Landeskindern." Ich erinner mich nicht mehr genau, aber es hatte etwas damit zu tun, dass mein erstes Staatsexamen auf "Lehramt an Grundschulen" lautet und man mit der Thüringer Bezeichnung "Deutsch als Schwerpunktfach" nichts anfangen konnte. Laut Studienordnung berechtigt das Schwerpunktfach für den Unterricht über die Primarstufe hinaus. Vor 5 Jahren wollte man noch zwei Langfächer.


    Jetzt schreibt meine neue Schule erneut eine A13 Stelle aus und mein Personalrat ist unschlüssig. Hat sich das mitlerweile geändert oder muss ich Zeit meines (Hamburger) Lebens auf eine A13 Beförderung verzichten, nur weil ich in Thüringen studiert habe? Weiß da jemand Rat oder hat ähnliche Erfahrungen? Evtl. auch mit einem Abschluss außerhalb Hamburg.

  • Aktuelles habe ich auch nicht, aber vor 2 Jahren wollte eine Kollegin (in Niedersachsen studiert, allerdings mit Langfach SU, was in HH nicht akzeptiert wird da nus GS) sich auch bewerben und da wurde ihr auch gesagt, dass das nicht geht. Total albern meiner Meinung nach....

  • Total albern, da hast du Recht. Lag's an SU? Ich glaube, ich kontaktiere mal die Gewerkschaft.
    Irgendwie bescheuert, dass einem da Steine in den Weg gelegt werden. Immerhin hab ich mein 2. Examen an Grund- und Hauptschulen abgelegt und sogar in Hauptfächern. Dann kann bald keiner mehr so eine Stelle bekommen, weil viele aus anderen Bundesländern sind. : :sauer:

  • In Niedersachsen studierst du sogar Lehramt an Grund-Haupt und Realschulen. Es lag wirklich nur daran, dass es SU als Fach nicht gibt in Hamburg. In Niedersachsen kann man es als Hauptfach studieren mit einem Bezugsfach (bei mir z.B. Bio). HH akzeptiert das nur als "sonstiges Fach" und da es nicht bis Klasse 10 unterrichtet wird, kann man mit SU als Langfach weder das Ref. in HH machen, noch eine A13-Stelle bekommen. Zumindest war das der Stand vor 2 Jahren.


    Ironischerweise... als ich in Lüneburg anfing zu studieren, versprach man uns, dass man keine Nachteile hätte durch SU als Hauptfach. Man würde ja deswegen ein weiteres Kurzfach als Bezugsfach dazustudieren.

  • So viel zur gegenseitigen Anerkennung der Abschlüsse... :(
    Das Problem ist wohl, dass ich die Aufgaben in der Stellenbeschreibung schon seit langem mache. Wenn nun die Stelle ausgeschrieben ist und ich mich nicht bewerben darf, dann steh ich praktisch bei Null da und meine Schule darf einen neuen Bewerber langfristig neu anlernen. Warum sind die hier nur so unflexibel??


    Ursprünglich war nämlich gar nicht vorgesehen, dass diese Aufgaben an einer A13 Stelle hängen sollen.

    Einmal editiert, zuletzt von Siobhan ()

  • Also ich habe in NRW viele Jahre als verbeamteter A 12 er gearbeitet und bin gerade eine Funktionsstelle A 13 hier in HH angetreten. Bei mit ging es.

  • Nur eine kurze Rückmeldung.
    Laut GEW hat sich da die Rechtslage geändert. Sollte jetzt möglich sein, sich zu bewerben. Dann geh ich das wohl mal an.

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