Gymnasien und Stundenausfall

  • Bei uns machen momentan die Kollegen soviel Mehrarbeit wie noch nie und wir haben keinen vollen Ganztag. Die Klassen 5/6 werden natürlich versorgt, aber wenn irgendwann
    kein (noch) gesundes Personal mehr zur Verfügung steht, gehts einfach nicht mehr.



    Recht hast du. Wir haben im Kollegium so viele Überstunden angesammelt, die nicht zurückgegeben werden können, dass wir im letzten Schuljahr extra Arbeitszeitkonten anlegen durften. Super! *ironieaus*

  • Naja, ich müsste jetzt noch mal genau nacgucken, wo es steht, aber es ist ja nun mal so, dass Lehrer zu Mehrarbeit verpflichtet werden können und dürfen, wenn die schulischen Belange dies erfordern. Diese Mehrarbeit wird dann eben vergütet (also sofern es sich um Vertretungsunterricht handelt). Man möge mich aufklöären, aber ich denke nicht, dass man sich wirklich dagegen wehren kann.

    "Et steht übrijens alles im Buch, wat ich saje. ... Nur nit so schön." - Feuerzangenbowle

    • Offizieller Beitrag

    Naja, ich müsste jetzt noch mal genau nacgucken, wo es steht, aber es ist ja nun mal so, dass Lehrer zu Mehrarbeit verpflichtet werden können und dürfen, wenn die schulischen Belange dies erfordern.


    In Hessen nur 3 Stunden im Monat

  • In Hessen nur 3 Stunden im Monat

    Jein. Diese drei Stunden für die Lehrkräfte entsprechen den fünf Stunden lt. §85 Abs. 2 HBG, die für hessische Beamte höchstens als Mehrarbeit ohne Ausgleich irgendeiner Art angeordnet werden dürfen. Darüber hinaus kann nach der gleichen Fundstelle auch zusätzlich Mehrarbeit angeordnet werden, nur muss dann Freizeitausgleich gewährt werden (bis zu vierhundertundebbes Stunden). Wenn dies aus dienstlichen Gründen nicht möglich ist, führt die Rechtsnorm an, dass die Stunden ausbezahlt werden könnten.


    In der Praxis wird das aber keiner machen, insofern, jein.

    Was man zu verstehen gelernt hat, fürchtet man nicht mehr. Marie Curie

    • Offizieller Beitrag

    Jein. Diese drei Stunden für die Lehrkräfte entsprechen den fünf Stunden lt. §85 Abs. 2 HBG, die für hessische Beamte höchstens als Mehrarbeit ohne Ausgleich irgendeiner Art angeordnet werden dürfen. Darüber hinaus kann nach der gleichen Fundstelle auch zusätzlich Mehrarbeit angeordnet werden, nur muss dann Freizeitausgleich gewährt werden (bis zu vierhundertundebbes Stunden). Wenn dies aus dienstlichen Gründen nicht möglich ist, führt die Rechtsnorm an, dass die Stunden ausbezahlt werden könnten.


    In der Praxis wird das aber keiner machen, insofern, jein.


    Es war mir schon klar, aber wir sprechen hier ja von Vertretung, daher sind es die drei Stunden. Was das Auszahlen angeht, so einfach ist das nicht, da bekommen die Schulleiter ganz schnell Ärger, das muss schon vorher explizit beantragt werden.

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