Frage nach Rechtslage in besonderem Fall

  • Kollege A erhält morgens 10 vor 8 (Unterrichtsbeginn) Anruf von Abteilungsleiter dass Kollege B krank sei.


    Stundenplan sei geändert worden. Kollege A solle daher Kollege B in 2. und 3. Std in Klasse 2 vertreten. Da Kollege A


    schwerbehindert ist und keine Ü-Std. leisten muss habe Abteil.Leiter daher Klasse 1 für Kollege A nachmittags abbestellt.


    Kollege A ist nicht einverstanden, da er ja dadurch einen Ausfall in seinem regulären Unterricht erhält, der aufzuholen ist.


    Er bietet sich an, Klasse 2 für Std 2 u. 3 mit geeigneten Aufgaben zu versorgen und den Nachmittagsunterricht in Klasse 1 regulär zu leisten.


    Abteilungsleiter unterstellt Kollege A Ungehorsam und schaltet Schulleiter ein. Dieser ordnet an, dass die Anweisungen des AL grundsätzlich zu befolgen seien.


    Wie ist die Rechtslage ?


    Man kann doch nicht grundlos eine Klasse heimschicken.

    Einmal editiert, zuletzt von atlantic ()

  • Wäre der SL dem AL in den Rücken gefallen, hätten wir hier einen Beitrag gelesen der lautet "Mein Chef fällt mir vor Kollegen in den Rücken"...


    Warte doch erstmal ab, ob sich solche Vorkommnisse häufen, oder ob hinter verschlossenen Türen etwas anderes besprochen wurde ohne es dir gegenüber an die große Glocke zu hängen.

  • solche unlogischen Vorkommnisse häufen sich leider seit Jahren. Daher schreibe ich hier auch mal.


    Meine Frage wäre nun mal: Kann man eine Klasse ohne Grund einfach abbestellen ?


    (Hinweis: Lehrer A hat Klasse 2 morgens beschäftigt, und Klasse 1 nachmittags nach Plan unterrichtet. Nur das rote Tuch wurde damit nicht kleiner.)

  • Ich bin kein Schuljurist, würde aber vermutlich eben diesen mal kontaktieren.
    Aber - dass Lehrer A nun Mehrarbeit geleistet hat, obwohl er Schwerbehindert ist, sehe ich für den SL beinahe noch als das größte Problem.
    In der Grundschule gibt es U+. Ich nehme mal an, dass es das in der Berufsschule nicht gibt.
    Lies doch mal im Schulgesetz nach, dort steht es doch bestimmt.

    • Offizieller Beitrag

    Also wenn ich das richtig sehe, sollte der Kollege A anstelle der Klasse 1 am Nachmittag die Klasse 2 am Vormittag unterrichten.
    Wenn Klasse 1 am Nachmittag zweistündig wäre, käme der schwerbehinderte Kollege auf keine Mehrarbeitsstunden.
    Damit wäre die Anweisung formal korrekt und der Kollege A müsste dieser auch Folge leisten - ungeachtet eines konstruktiven Gegenvorschlags oder des Einwands der möglichen Nachteile für Klasse 1.


    Falls Klasse 1 jedoch nur einstündig am Nachmittag wäre, dann wäre die Anweisung zur Mehrarbeit rechtswidrig gewesen, worauf Kollege A hoffentlich hingewiesen hat.


    Im Idealfall wird der SL dem AL die Rechtslage erläutern und ihm nahelegen, sich für die Unterstellung zu entschuldigen. Dann sollte die Sache eigentlich erledigt sein.


    Gruß
    Bolzbold

  • Ich kenne mich nun im Schulrecht von NRW nicht aus. Aber: die Tatsache, dass es rechtens sein soll, Regelunterricht ausfallen zu lassen um anderen Regelunterricht zu vertreten, würde ich jenseits der nach der ursprünglichen Planung vorgesehenen konstanten Stundenzahl der schwerbehinderten Person prüfen lassen wollen.

    Was man zu verstehen gelernt hat, fürchtet man nicht mehr. Marie Curie


  • Der Abteilungsleiter hat m.E. rechtswidrig Mehrarbeit für einen Schwerbehinderten angeordnet, denn eine solche Anordnung ist gegen den Willen des Betroffenen nicht möglich. An der Rechtswidrigkeit ändert auch nicht die Tatsache, dass er für diese Mehrarbeit eine Art "Freizeitausgleich" gewährleistet, indem er die die letzten Stunden des Schultages "abhängt". Die rechtswidrige Anordnung der Mehrarbeit wird durch die Zwangskompensation nicht rechtens. Mehrarbeit bleibt Mehrarbeit.


    Grundsätzlich sind die beschriebenen Anweisungen eines im Auftrag des SL für den Vertretungsplan zuständigen Abteilungsleiters bindend, hält man sie für nicht rechtens, muss man dagegen remonstrieren. Ausführen muss man sie trotzdem.


    Unklugerweise argumentierst du nicht als ein von unzulässiger Mehrarbeit betroffener Schwerbehinderter, sondern in der Art und Weise von Eltern, die sich um den Unterrichtsausfall des eigenen Kindes sorgen. Insofern scheinst du selbst durch die Entscheidung des AL eben auch nicht belastet. Der Unterrichtsausfall der Schüler ist nicht dein Bier.


    Ist das mit der grundlos heimgeschickten Klasse eigentlich ernst gemeint?


    Mit freundlichem Gruß
    Anton Reiser

  • "Ist das mit der grundlos heimgeschickten Klasse eigentlich ernst gemeint?"


    Das ist ernst gemeint.


    Lehrer A hat eine Unterrichtsverpflichtung und ist dafür verantwortlich, dass der Stoffplan termingerecht und lückenlos eingehalten wird.


    Weiter besteht noch die potentielle Gefahr, dass Lehrer A ebenfalls in Zukunft wegen Krankheit ausfällt. Dann kommt er mit seinem Stoffplan noch weiter in Verzug und am Ende des Jahres fehlt ein Teil des Stoffplanes.


    Von Lehrer A wird durch die Abbestellung kein Druck genommen, sondern zusätzlich Druck aufgebaut. Der AL wird am Ende des Schuljahres (Prüfung-Abschlussklasse) derjenige sein, der ihm vorwirft, den Stoffplan nicht eingehalten zu haben.




    "Insofern 'scheinst' du selbst durch die Entscheidung des AL eben auch nicht belastet."


    "scheinst" - Das wird sich erst zeigen, wenn ein frühzeitiger Gehörsturz, Schlaganfall, Gehirnblutung oder Burn-Out eintritt ( wie in der Vergangenheit bei so manchen Kollegen ).( A ist vor einem Jahr mit höllischen Rückenschmerzen in die Schule gekrochen und auf halbem Weg auf der Treppe in sich zusammengesackt. Nach einer kurzen Pause konnte er dann die zweite Hälfte der Treppe noch bewältigen.)




    "Der Unterrichtsausfall der Schüler ist nicht dein Bier."


    Ein Lehrer sollte sich zunächst einmal seinen Schülern gegenüber verpflichtet fühlen. Aber in der Praxis ist er ja nur ein Instrument, wie die übrige Schulausstattung ( Tafel, Oh-Projektor, Kopierer ... ). Der Stellenwert der Hausmeister und Sekretärinnen ist da noch um einiges höher !




    Weiter könnte Lehrer A mittlerweile auch mit Lehrer B sprechen. Lehrer B leidet unter anderem an einer chronischen Krankheit (ohne Schwerbehinderung)


    und wird ebenfalls von den Vorgesetzten permanent gemobbt. Er hatte mit dem Einbruch des Krankheitsanfalles erst am WE gerechnet, dann kam er aber früher, an einem Tag mit 11 Std.

    11 Mal editiert, zuletzt von atlantic ()

  • An einem Tag mit 11 h?
    So viel darf man doch an einem Tag gar nicht unterrichten.


    Gruß
    Super-Lion

  • "Ist das mit der grundlos heimgeschickten Klasse eigentlich ernst gemeint?"


    Das ist ernst gemeint.


    Lehrer A hat eine Unterrichtsverpflichtung und ist dafür verantwortlich, dass der Stoffplan termingerecht und lückenlos eingehalten wird.

    Lehrer A hat die Stunden zu leisten, die ihm der Schulleiter zuweist. Möglicherweise muss sich das gesamte Kollegium Gedanken machen, wie Prüfungsklassen ausgefallene Stunden aufholen sollen.


    (Hinweis: Lehrer A hat Klasse 2 morgens beschäftigt, und Klasse 1 nachmittags nach Plan unterrichtet. Nur das rote Tuch wurde damit nicht kleiner.)

    ? Lehrer A hat also 1. mehr gearbeitet und sich 2. den dienstlichen Anweisungen widersetzt? dann darf er sich auch nicht über das "rote Tuch" wundern.


    Stunden vertreten und Unterrichtsausfall ist das Normalste der Welt, vielleicht sollte sich Lehrer A mit seiner Burnoutproblematik auseinandersetzen und sich beispielsweise bei Rückenschmerzen krankschreiben lassen.

    • Offizieller Beitrag

    Wäre dieser Fall in NRW, würde ich §12 (1) und §13 (3) der ADO heranziehen. Der letzte Satz aus §12 (1) ist hier unter Umständen nicht nur auf die allgemeine Unterrichtsverteilung zu beziehen.
    In §13 (3) kann die Anwesenheit im Einzelfall bei kurzfristig anfallendem Vertretungsunterricht angeordnet werden.


    Der Entfall des Nachmittagsunterrichts - sofern er derselben Stundenzahl wie der des Vertretungseinsatzes entspricht - kann m.E. durchaus als Kompensation und Vermeidung von Mehrarbeit, also Berücksichtigung der Vorgaben für Schwerbehinderte angesehen werden. Ich könnte mir zumindest vorstellen, dass die Schulleitung so argumentieren wird.


    Gruß
    Bolzbold

  • Lehrer A hat eine Unterrichtsverpflichtung und ist dafür verantwortlich, dass der Stoffplan termingerecht und lückenlos eingehalten wird. ...
    Der AL wird am Ende des Schuljahres (Prüfung-Abschlussklasse) derjenige sein, der ihm vorwirft, den Stoffplan nicht eingehalten zu haben.


    Das liest sich für mich so, als wäre der Schulleiter der Auffassung, dass das Dienstverhältnis des Lehrers A den Charakter eines Werkvertrages hätte.
    Ich bin da doch sehr gespannt, ob das einer arbeitsrechtlichen Überprüfung standhält.


    Grüße
    Steffen

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • ? Lehrer A hat also 1. mehr gearbeitet und sich 2. den dienstlichen Anweisungen widersetzt?


    Genau !


    Sinnlose dienstliche Anweisungen werden prinzipiell nicht ausgeführt. Die letzte menschliche Würde sollte man auch als Lehrer noch behalten !


    Was das Ausführen von sinnlosen dienstlichen Anweisungen bewirken kann, kann man sehen, wenn man nur einmal 90 Jahre zurück blickt, oder der die fatale Fehlprogrammierung menschlicher Gehirne aus dem 7. Jahrhundert betrachtet, die bis heute andauert ! ( I hope/think you know, what I mean )

    • Offizieller Beitrag

    Lieber atlantic,


    wir wollen doch jetzt nicht bereits so früh in einem Thread Godwin's Law bestätigen, oder?


    Lass uns lieber von rechtswidrigen statt von sinnlosen Anweisungen sprechen. Letztere gibt es zu Hauf und man mag sich darüber ärgern - und das ganz unabhängig von einem historischen Kontext.
    Rechtswidrige Anweisungen sind hingegen ein ganz anderes Kaliber, wogegen man in der Tat vorgehen muss - insbesondere dann, wenn der Beamte die Rechtswidrigkeit klar erkennen konnte.


    Gruß
    Roderik

  • ich will hier niemanden belehren,


    Fakt ist für mich allerdings:


    Ich kenne keine Berufsgruppe in diesem Land, die von ihren Vorgesetzten derart gegängelt und entmündigt wird, wie die Lehrer !


    Wo gibt es das sonst, dass Kollegen aus einer Besprechung heraus mit psychischen Problemen direkt ins Sanatorium katapultiert werden ? ( Hab ich mehrfach erlebt)


    Was besonders krass ist: es werden erbrachte Leistungen ganz anderen zugeschrieben und testiert.
    Ins Besprechungsprotokoll kommt nur, was dem Ober gefällt.
    Was bei Schülern sogar mit Schulausschluss und Abbruch geahndet wird (Täuschen und Abschreiben) wird selbst bis zum Exzess praktiziert. ( ab A15 aufwärts extrem.) Für die Karriere ist jedes Mittel recht. Ganz besonders beliebt:


    [Blockierte Grafik: http://www.ddr-hoerspiele.net/bilder/cover/lp/Des-Kaisers-neue-Kleider.jpg
    der hinten Kniende wird bald befördert

    7 Mal editiert, zuletzt von atlantic ()

  • Dann empfehle ich aber mal ganz schnell die Schule zu wechseln, das ist definitiv nicht überall so!
    Dass es mitunter so Schulleitungen gibt, glaube ich auch, aber da kann man wechseln, man kann mit Lehrerrat und Personalrat dagegen vorgehen - aber man muss da aber auch selber gegen vorgehen. Oder eben den Versetzungsantrag stellen.



    (Wobei ja jetzt vermutlich das Totschlagargument kommt, dass, wenn ich die Situation so nicht wahrnehme, dass ich gegängelt werde, dann wahrscheinlich der Popo-Kriecher bin...*seufz*)

    "Et steht übrijens alles im Buch, wat ich saje. ... Nur nit so schön." - Feuerzangenbowle

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