Kollege A erhält morgens 10 vor 8 (Unterrichtsbeginn) Anruf von Abteilungsleiter dass Kollege B krank sei.
Stundenplan sei geändert worden. Kollege A solle daher Kollege B in 2. und 3. Std in Klasse 2 vertreten. Da Kollege A
schwerbehindert ist und keine Ü-Std. leisten muss habe Abteil.Leiter daher Klasse 1 für Kollege A nachmittags abbestellt.
Kollege A ist nicht einverstanden, da er ja dadurch einen Ausfall in seinem regulären Unterricht erhält, der aufzuholen ist.
Er bietet sich an, Klasse 2 für Std 2 u. 3 mit geeigneten Aufgaben zu versorgen und den Nachmittagsunterricht in Klasse 1 regulär zu leisten.
Abteilungsleiter unterstellt Kollege A Ungehorsam und schaltet Schulleiter ein. Dieser ordnet an, dass die Anweisungen des AL grundsätzlich zu befolgen seien.
Wie ist die Rechtslage ?
Man kann doch nicht grundlos eine Klasse heimschicken.