Hallo,
ich bin Lehrerin (Beamtin auf Probe) in Baden-Württemberg. Ich weiß, dass Versetzungsanträge in einen anderen Schulbezirk erst nach ca. 3 Jahren genehmigt werden.
Wisst ihr vielleicht, ob diese 3 Jahre weiterlaufen, wenn ich in Elternzeit bin, also eine Weile nicht arbeite? Oder beziehen sich diese 3 Jahre auf die tatsächlich gearbeitete Zeit?
Mein Mann möchte sich auf eine neue Stelle bewerben ... und wenn ich erst zwei Jahre später als er umziehen kann, wäre das blöd.
Vielen Dank für eure Hilfe!