Pädagogische Einführung mit Master Maschinenbau (FH)

  • Hallo zusammen,


    ich habe Master Maschinenbau auf FH studiert und arbeite derzeit seit März an einem Privatgymnasium.
    Die Schule möchte mich nun zur pädagogischen Einführung anmelden.
    Durch gezielte Abschlussarbeiten sowie Studienfächer bekomme ich die notwendigen Credits für
    1. und 2. Fach problemlos zusammen... das ist nicht das Problem.


    Die Schulleitung und Geschäftsführung hat also, nachdem ich von März bis Sommer als Vertretungslehrer gearbeitet habe,
    bei der Bez. Reg. Köln eine pädagogische Einführung für mich beantragt, die mit der Begründung abgelehnt wurde
    (wohl neuere Mitarbeiterin), dass ich keinen Uni Master habe, sondern "nur" einen FH Master.


    Meine Frage an Euch:
    Hat jemand mit FH Master bereits eine päd. Einführung bewilligt bekommen?
    Ist der FH Master (nach Bologna Prozess) nicht mit dem Uni Master gleichwertig..?


    Sollten weitere Informationen fehlen, um dies beantworten zu können, fragt bitte nach. :)
    Ich danke allen für hilfreiche Antworten.
    Toll wären auch Gesetzes-Passagen oder ähnliches, auf dass man sich berufen kann...


    LG Chris

  • Hallo Mahone-87,


    ich zitieren mal von einer Seite des Schulministeriums NRW:


    "Gymnasium mit Fachhochschulabschluss ist an dieser Schulform zurzeit kein Seiteneinstieg möglich"


    Die Qualifizierungsmaßnahme "plädagogische Einführung" steht dort nur für Haupt-, Real- und Gesamtschulen (Sek I).


    Gruß
    Nitram

  • Zitat

    Ist der FH Master (nach Bologna Prozess) nicht mit dem Uni Master gleichwertig..?


    Vom Namen her schon, nicht aber von den Credit Points. Außerdem verlangt der Quereinstieg in NRW einen universitären Master. Das hat nichts mit einer neuen Mitarbeiterin zu tun, sondern das sind die Vorschriften. Ich frage mich auch, was Du an einem Gymnasium mit Maschinenbau machst? Mathe/Physik?

  • Weiß jemand wie die Situation aussieht:


    Kann ich mir mein FH Master Masch.bau. an einer TU (z.B. Dortmund) anerkennen lassen und dann
    päd. Einführung machen? Hat da jemand eigene Erfahrung? (oder eventuell andere Alternativen?)


    Besser als jede Menge nachstudieren zu müssen... Das Angebot auf Real zu gehen habe ich auch,
    aber Gymnasium gefällt mir wesentlich besser.. Vor allem würde ich gerne später Sek. II unterrichten.

  • Was haltet Ihr von folgender Äußerung (in diesem Bezug):


    "Zwischen Hochschule und
    Fachhochschule gibt es eigentlich keinen Unterschied, weil Hochschule der
    Oberbegriff von Uni, PH, Kunsthochschule als auch Fachhochschule ist. FH als
    auch Uni sind somit Teilmengen von Hochschule. Siehe dazu Hochschulrahmengesetz
    §1. Eine Fachhochschule muß schon deshalb eine Hochschule sein, weil sie sonst
    keine akad. Grade verteilen dürfte. Zweifelsfrei handelt es sich beim Bachelor,
    Dipl.-xxx (FH) und Master von der FH um akademische Grade. Die Absolventen sind
    demnach (Casmin) Akademiker. Und zwar mit der Wertigkeit Bachelor (180 bzw. 210
    ECTS)) und Master (300 ECTS). Der Bachelor einer FH
    ist dem Bachelor einer Uni gleichgestellt. Der Master ebenso. Weiterhin
    entspricht der Master (auch von der FH)von der Wertigkeit einem Unidiplom."

  • Bevor man hier zig tausend Sachen postet, sollte man direkt an die Quellen gehen.



    Lehrereinstellungserlaß:
    "[...] die einen nicht lehramtsbezogenen Studienabschluss einer Universität,
    Kunsthochschule, Musikhochschule oder der Deutschen Sporthochschule
    Köln in einem der ausgeschriebenen Fächer nachweisen, der auf
    einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern beruht
    (§ 13 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 LABG i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Ordnung zur
    berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern
    und der Staatsprüfung (OBAS) – vom 6.10.2009, geändert durch Vero
    rdnung vom 10.4.2011 – BASS 20-03 Nr. 17). "



    §13. Abs. 2, Nr 1. LABG:
    "ein an einer Hochschule nach § 10 Abs. 2 Satz 1 erworbener Hochschulabschluss"



    §10, Abs. 2, Satz 1:
    "Die Studienabschlüsse sind an Universitäten zu erwerben oder in den
    Unterrichtsfächern Kunst, Musik und Sport einschließlich der
    Bildungswissenschaften an Kunst- und Musikhochschulen oder an der
    Deutschen Sporthochschule Köln. Leistungen aus Studiengängen an
    Fachhochschulen können angerechnet werden, soweit das Studium nach
    diesem Gesetz insgesamt überwiegend an den in Satz 1 genannten
    Hochschulen geleistet wird.
    "



    Ich zweifele, daß der Abschluß anerkannt wird, denn von der Gleichwertigkeit
    brauchen wir nicht reden. Es geht um die Inhalte. Ein universitärer Master ist
    i.d.R wissenschaftslastiger als ein Master einer FH.


    Allerdings, kann ich sagen, daß keine Seiteneinsteigerstellen an Gymnasien
    ausgeschrieben werden, trotz Mathe/Physik, da so viele Gymnasien einen
    derartigen Stellenüberhang haben, daß es eben dauert, bis die was ausschreiben
    dürfen und DANN sind sie verpflichtet, Bewerber mit 2. Staatsexamen
    einzustellen.


    Ohne es böse meinen zu wollen: die Chancen auf eine Stelle für Seiteneinsteiger
    am Gymnasium sind unmöglich und für den Fall, daß es irgendwie doch aus einem
    Wunder eine stelle gibt, werden sie KEINEN mehr für die Pädagogische Einführung
    einstellen.


    Sorry, aber das ist wie es zur Zeit ist. Damals vor 5 Jahren waren das traumhafte
    Zustände. Nu können nicht mal fertige Lehrer stellen bekommen!

  • Ich würde auch behaupten, dass der einzige Grund, warum Du mit einem Maschbau-Studium Mathe/Physik unterrichten darfst, der ist, dass Du an einem Privatgymnasium gelandet bist. Die haben gewisse Freiheiten, die andere Schulen nicht haben. Die Chancen, dass Du mit Deinem Abschluss da die PE machen kannst, schätze ich wie callum aber auch utopisch ein. Zunächst wegen des Abschlusses und dann wegen der Lehrerschwemme an den Gymnasien.


    Anerkennung deines Masters an der Uni wird auch nicht ohne "Verluste" funktionieren. Der Bologna-Prozess mag in der Theorie funktionieren, in der Praxis aber nicht. Ich kenne jemanden, der aus seinem FH-Bachelor noch 12 Module nachstudieren musste (ca. 60 credit Points), weil er seinen Bachelor an einer FH gemacht hat. Da wirst Du also an der Uni Module aus Bachelor und Master nachstudieren müssen, um einen gleichwertigen Abschluss zu erlangen. Das ist dann von der Uni abhängig, wieviel Du da machen musst. Die Unis lassen sich nicht gern sagen, dass der FH-Abhscluss mit ihren Bachelor/Master-Abschlüssen gleichzusetzen sind. De facto sind sie es ja auch nicht. Da ich beides besucht habe, weiss ich das.


    Dann gebe ich zu bedenken, dass Du an einer Privatschule nicht den "normalen" Lehrern gleichgestellt bist. Falls es mal zu einem Wechsel kommt, wird Dir die Berufserfahrung nicht angerechnet. Wir haben grad einen Fall, wo jemand von einer Schule in privater Trägerschaft nach 8 Berufsjahren zu uns gewechselt ist und als Berufsanfänger gerechnet wird. Verdienst ist nun weniger als vorher.


  • Woher hast Du dieses Zitat? Wiki? In der Realität ist es nicht so! Warum ein Abschluss mit 210 CP einem Abschluss mit 180CP gleichgesetzt sein soll, verstehe ich aber nicht. Das wäre auch zu Diplom-Zeiten nicht so gewesen.

  • Hallo nochmal,


    im Internet habe ich folgendes Dokument gefunden:
    Inwieweit findet es bei der oben gestellten Diskussion Anerkennung?
    (Zitat Anfang:)


    "Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor und Masterstudiengängen:


    Mit den nachfolgenden Strukturvorgaben für Bachelor- und Masterstudiengänge kommen die


    Länder ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung im Hochschulbereich für die Gewährleistung der


    Gleichwertigkeit einander entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen sowie


    Studienabschlüsse und der Möglichkeit des Hochschulwechsels nach. Diese Vorgaben sind


    zugleich ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Errichtung des europäischen Hochschulraumes


    im Rahmen des Bologna-Prozesses. Bachelor- und Masterstudiengänge sind zu akkreditieren. [....]




    Teil A: Allgemeine Regelungen für alle Studienbereiche


    A 1. Studienstruktur und Studiendauer


    Das Hochschulrecht der Länder unterscheidet grundlegend zwischen Bachelor- und


    Masterstudiengängen und Diplom- und Magisterstudiengängen, was nicht


    ausschließt, dass in den Studiengängen der beiden unterschiedlichen


    Graduierungssysteme teilweise die gleichen Studienangebote genutzt werden. Eine


    strukturelle Vermischung der beiden Studiengangsysteme ist jedoch


    auszuschließen. In einem System mit gestuften Studienabschlüssen ist der Bachelor


    der Regelabschluss eines Hochschulstudiums. [...]


    Als Studiengänge, die zu berufsqualifizierenden Abschlüssen führen,


    müssen die Bachelorstudiengänge wissenschaftliche Grundlagen,


    Methodenkompetenz und berufsfeldbezogene Qualifikationen entsprechend dem


    Profil der Hochschule und des Studiengangs vermitteln.


    Im Übrigen gilt:


    1.1 Bachelor- und Masterstudiengänge können sowohl an Universitäten und


    gleichgestellten Hochschulen als auch an Fachhochschulen eingerichtet


    werden, ohne die unterschiedlichen Bildungsziele dieser Hochschularten in


    Frage zu stellen. (!!!)


    [...]


    1.3 Für den Bachelorabschluss sind nicht weniger als 180 ECTS-Punkte


    nachzuweisen. Für den Masterabschluss werden - unter Einbeziehung des


    vorangehenden Studiums bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss -


    300 ECTS-Punkte benötigt. (trifft beides zu bei mir)


    [...]


    2.3 Masterabschlüsse, die an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen


    oder an Fachhochschulen erworben wurden, berechtigen grundsätzlich zur


    Promotion. Die Universitäten und gleichgestellten Hochschulen regeln den


    Promotionszugang in ihren Promotionsordnungen.


    [...]


    3.2 Masterstudiengänge dienen der fachlichen und wissenschaftlichen


    Spezialisierung und können nach den Profiltypen „anwendungsorientiert“ (FH)


    und „forschungsorientiert“ (UNI) differenziert werden.



    A5: Abschlüsse


    [...]


    5.3 Eine Differenzierung der Abschlussgrade nach der Dauer der


    Regelstudienzeit wird bei den Bachelor- und Masterstudiengängen nicht


    vorgesehen. Für drei- und vierjährige Bachelorstudiengänge werden somit


    keine unterschiedlichen Grade vergeben. Dasselbe gilt für Masterabschlüsse,


    die nach ein oder zwei Jahren erreicht werden. Gleiches gilt sinngemäß für


    7semestrige Bachelor- und 3semestrige Masterstudiengänge. [...]




    A 8. Gleichstellungen


    Die Einführung des Graduierungssystems darf nicht zu einer Abwertung der


    herkömmlichen Diplom- und Magisterabschlüsse führen. Hinsichtlich der


    Wertigkeit der Bachelor- und Masterabschlüsse und der Abschlüsse


    Diplom/Magister gilt daher:


    - Bachelorabschlüsse verleihen grundsätzlich dieselben Berechtigungen wie


    Diplomabschlüsse an Fachhochschulen (Also Uni Bachelor=Diplom (FH) )


    - Masterabschlüsse verleihen dieselben Berechtigungen wie Diplom- und


    Magisterabschlüsse an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen.


    (keine Differenzierung!!!)




    [...]


    1.2 Anerkennung


    Die wechselseitige Anerkennung von Modulen bei Hochschul- und


    Studiengangswechsel ist mit handhabbaren Regelungen in den Studien- und


    Prüfungsordnungen zu verankern und in der Akkreditierung zu bestätigen. Sie beruht


    auf der Qualität akkreditierter Studiengänge und der Leistungsfähigkeit staatlicher


    oder akkreditierter nicht staatlicher Hochschulen im Hinblick auf die erworbenen


    Kompetenzen der Studierenden (Lernergebnisse) entsprechend den Regelungen der


    Lissabon-Konvention (Art. III). Demzufolge ist die Anerkennung zu erteilen, sofern


    keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen


    (Art. V).


    (Zitat Ende)


    LG mahone

  • Ich finde es sehr anstrengend, irgendwelche Texte aus dem Netz (ohne Quellenangabe!), die auch noch so grausam gezerrt wurden, zu lesen. Was genau möchtest Du uns denn damit sagen?


    Zitat

    Demzufolge ist die Anerkennung zu erteilen, sofern


    keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen


    Das ist der springende Punkt. Denn Du musst lange suchen, bis Du eine Uni findest, die Dir das attestiert! Ich habe selbst den Weg gemacht und danach 6 weitere erlebt, die alle (an unteren Unis) starke Probleme hatten, Leistungen, die an der FH erbracht wurden, von der Uni anerkannt zu bekommen.


    Zudem musst Du uns hier nicht mit Gesetzestexten oder sowas zuspammen: Wir entscheiden das hier nicht. Da deine erste Frage bereits 6 Monate her ist, scheinst Du auch noch nicht erfolgreich gewesen zu sein. Nimm das Zeug doch, druck es aus und geh damit zur Uni!

  • Also die Quelle ist:


    http://www.kmk.org/fileadmin/v…same-Strukturvorgaben.pdf



    (Beschluss der Kultusministerkonferenz)



    Inzwischen habe ich die Gleichwertigkeit der Abschlüsse durch eine Universität schriftlich vorliegen. Der betreffende Prof. hat beide Mastergänge
    mit aufgebaut und mir über die Universität diese Bescheinigung zukommen lassen.
    Nichtsdestotrotz tut sich die Bez. Reg. Köln mit der Anerkennung dieses Schreibens etwas schwer.


    Mein Problem ist, dass ich nun seit längerer Zeit als Vertretungslehrer (an derselben Schule) arbeiten kann/darf, aber keine Fortbildung machen kann.
    Zur Info arbeite ich auch schon im sechsten Jahr als wiss. Mitarbeiter an der Fachhochschule (Mathematik und Physik).


    Sissymaus, ich habe da Gefühl, dass du dich ein wenig ärgerst.. Wo liegt dein Problem? Wenn es dir zuviel Text zum lesen ist, dann geh auf zurück und
    mach dir nicht die arbeit..


    Ich habe aus dem Beschluss des Kultusministeriums die (für mich) relevanten Dinge einmal zusammengetragen.


    Und beim Punkt Gleichstellung beispielsweise heißt es, dass
    der Masterabschluss (und es wird kein Bezug zur Hochschule genommen) dieselben Berechtigungen,
    wie Diplomabschlüsse an Universitäten verleihen.
    Ferner lese ich, dass die Vergleichbarkeit bei akkreditierten Studiengängen durch die PO gegeben ist
    und eine gegenseitige Anerkennung zu erteilen ist. (bei gleicher Kompetenz)
    [...]


    Und nur weil die Bez. Reg. bestimmte Fortbildungen für eine eingegrenzte Gruppe freigibt (noch), heißt das nicht,
    dass dies auch so in Ordnung ist. Ich habe meinen Abschluss an einer deutschen Hochschule gemacht und einen
    akkreditierten Studiengang (Bologna) absolviert. Dann muss es im Umkehrschluss (zumindest theoretisch)
    möglich sein in den höheren Dienst zu kommen (entsprechend meiner Qualifikation lt. dt. Hochschulrecht).


    Der letzte Beitrag ist übrigens 6 Monate her, da die Fortbildungen immer alle 6 Monate starten.


    Also immer positiv denken. ;)

  • Nebensache: "höheren Dienst" ---> Beamte...bei der Päd. Einführung wird man nicht verbeamtet.


    Ich habe ebenfalls kein Problem, aber einen Text zu lesen, ohne konkrete Angabe finde ich mühselig.


    Fordere eine SCHRIFTLICHE Begründung, weshalb es niht klappen soll. Ist doch einfach, oder?

  • Zitat

    Und nur weil die Bez. Reg. bestimmte Fortbildungen für eine eingegrenzte Gruppe freigibt (noch), heißt das nicht,
    dass dies auch so in Ordnung ist. Ich habe meinen Abschluss an einer deutschen Hochschule gemacht und einen
    akkreditierten Studiengang (Bologna) absolviert. Dann muss es im Umkehrschluss (zumindest theoretisch)
    möglich sein in den höheren Dienst zu kommen (entsprechend meiner Qualifikation lt. dt. Hochschulrecht).


    Ist alles richtig! Aber wenn die BR es nicht akzeptiert, was sollen wir dann hier dazu sagen? Ich habe die gleichen Erfahrungen gemacht und musste einiges nachstudieren. Das ist eben so. Entweder Du gehst mal zum Anwalt und lässt den das regeln oder Du studierst nach. So sieht es einfach aus.


    Du sagst, ich klinge verärgert? Das ist zuviel gesagt. Ärgern über jemanden, den ich nicht kenne, halte ich für vergebene Liebesmüh. Warum ich überhaupt darauf geantwortet habe? Weil ich Dir damit sagen wollte, dass man auch in einem Forum gewisse Regeln einhalten sollte. Dazu gehört auch, dass man konkrete Frage stellt. Und nicht einfach Texte ohne Quellenangabe reinkopiert. Wie soll da jemand eine Antwort formulieren? Wie Du siehst hat es ja auch kaum einer gemacht.

  • Ist alles richtig! Aber wenn die BR es nicht akzeptiert, was sollen wir dann hier dazu sagen? Ich habe die gleichen Erfahrungen gemacht und musste einiges nachstudieren. Das ist eben so. Entweder Du gehst mal zum Anwalt und lässt den das regeln oder Du studierst nach. So sieht es einfach aus.

    Hallo,


    darf ich fragen, was du ursprünglich studiert hast und was du alles nachstudieren musstest?


    Ursprünglich bin ich davon ausgegangen, dass es noch ein paar "Leidgenossen" gibt... :)


    Ich werde nun auf jeden Fall eine schriftliche Stellungnahme abwarten.. und dann weitere Schritte bedenken..



    Wie viel musstest du selbst nachstudieren?

  • Schau mal hier:


    http://www.kmk.org/fileadmin/v…oeherer-Dienst-Master.pdf


    Darin ist die Zugangsberechtigung zum höheren Dienst klar geregelt und letztlich auch die Vergleichbarkeit der Masterabschlüsse der FH'en und Uni's - somit sollte man diesen Beschluss mal ruhig der Aufsichtsbehörde vorliegen, vielleicht kennen die das ja noch gar nicht - ist ja erst etwas mehr als 7 Jahre alt und somit noch neu... ;)

    Es grüßt aus Sinzig am Rhein


    Mario Wettlaufer

  • @mahone: Ich hab Maschinenbau auf Diplom (FH) studiert und bin über den alten FH-Erlass in den Schuldienst gekommen, dabei musste ich das Staatsexamen nachholen. Das gibt es jetzt so nicht mehr und ist auch nicht mehr direkt vergleichbar. Ich bin mit meinen Sachen auch von Prof zu Prof gerannt und viele wollten meine FH-Leistungen nicht anerkennen. Ich sollte also Sachen nachstudieren, die ich bereits abgeschlossen hatte.


    Meine Nachfolger haben es z.T. noch schwerer: Da sie nun den Master an der Uni nachholen müssen und nicht mehr ins auslaufende Staatsexamen einsteigen können, werden sie noch stärker unter die Lupe genommen und die Profs stellen sich zT noch mehr an, Leistungen der FH anzuerkennen. Es war daher an keiner Uni möglich, direkt in den Master einzusteigen, obwohl die Jungs des Bsc schon haben. Es sollten zum Teil 2 Semester des Bscs nachgeholt werden. Unterirdisch.


    Ich würde daher an Deiner Stelle mal mit dem Zeugs von der KMK (Post Mario) zur BR gehen. Die Unis müssen nichts anerkennen, wenn sie nicht wollen. Und sie zu zwingen ist ein juristischer steiniger Weg, da ist man oft mit dem Nachstudieren schneller.

  • Ich würde daher an Deiner Stelle mal mit dem Zeugs von der KMK (Post Mario) zur BR gehen. Die Unis müssen nichts anerkennen, wenn sie nicht wollen. Und sie zu zwingen ist ein juristischer steiniger Weg, da ist man oft mit dem Nachstudieren schneller.

    Hallo Sissymaus,


    gerade mit dieser Vereinbarung der KMK ist sicher gestellt, dass alle Masterabschlüsse insoweit gleichgestellt sind, was den Zugang zum höheren Dienst (=also SEK II) angeht und die einstellenden Behörden haben dies anzuwenden.


    Ich bin überzeugt, dass man da nicht lange klagen muss, denn kein Behördenleiter wird sich der Blamage aussetzen, diesen Beschluss nicht zu kennen und schon gar nicht nicht anzuwenden (Wow, was für eine Formulierung... ;) ).

    Es grüßt aus Sinzig am Rhein


    Mario Wettlaufer

  • OBAS sagt aber eindeutig: universitärer Master. Und das ist der von der FH nun mal nicht. Also muss die Behörde einen FH-Master nicht akzeptieren. Ich wüsste auch nicht, wie man dagegen vorgehen kann.

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