Pädagogische Einführung mit Master Maschinenbau (FH)

  • Nunja,


    Stand heute ist, dass die BR sowohl OBAS als auch pädagogische Einführung abgelehnt haben.
    Mit Master (Uni) allerdings kein Problem.


    ALso mein Maschinenbau Studium (M.Eng) scheitert nicht am Studium sondern daran dass ich an der FH studiert habe und nicht an einer TU.


    Hm..
    in dem letzten Link:
    https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…v_id=10000000000000000076



    finde ich die Wortwahl "universitärer Master" nicht.

  • *seufz*
    Aus der OBAS:


    Zitat

    Voraussetzungen für die Teilnahme an der berufsbegleitenden Ausbildung
    (1) An der berufsbegleitenden Ausbildung kann unbeschadet der Regelung des § 4 teilnehmen, wer


    1. einen an einer Hochschule nach § 10 Absatz 2 Satz 1 Lehrerausbildungsgesetz erworbenen Hochschulabschluss nachweist, der auf einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern beruht und keinen Zugang zu einem Vorbereitungsdienst nach § 5 Lehrerausbildungsgesetz eröffnet,


    Ok, also dann ins Lehrerausbildungsgesetz §10 Absatz 2 Satz 1.


    Aus Lehrerausbildungsgesetz:


    Zitat

    § 10 Studienabschlüsse
    (1) Der Zugang zum Vorbereitungsdienst setzt für alle Lehrämter den Ab- schluss eines Bachelorstudiums mit sechs Semestern Regelstudienzeit voraus sowie einen Abschluss zum „Master of Education“ mit vier Semes- tern Regelstudienzeit. § 53 Abs. 2 Satz 4 Kunsthochschulgesetz bleibt un-
    berührt.
    (2) Die Studienabschlüsse sind an Universitäten zu erwerben oder in den Unterrichtsfächern Kunst, Musik und Sport einschließlich der Bildungswis- senschaften an Kunst- und Musikhochschulen oder an der Deutschen Sporthochschule Köln. Leistungen aus Studiengängen an Fachhochschu- len können angerechnet werden, soweit das Studium nach diesem Gesetz insgesamt überwiegend an den in Satz 1 genannten Hochschulen geleistet wird. Für den Zugang zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Berufs- kollegs mit zwei verwandten beruflichen Fachrichtungen gelten Satz 1 und Satz 2 nicht, wenn der Master-Abschluss ausschließlich an einer Hoch- schule nach Satz 1 erworben wird. Für Kooperationen von Hochschulen sollen Kooperationsvereinbarungen geschlossen werden.


    Die Studienabschlüsse sind an Universitäten zu erwerben.


    Deutlicher geht es nicht und Spielraum gibt es da auch nicht. Wie Du ja nun erleben musstest.
    Also: Ab an die Uni, fehlende Scheine nachholen und dann gelingt der Quereinstieg. Oder eben über den FH-Erlass an ein BK.

  • Hallo,


    eine Frage habe ich derzeit noch:


    Im Dokument:


    Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelorund
    Masterstudiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 i.d.F. vom 04.02.2010)


    heißt es in Punkt:



    A 8. Gleichstellungen
    [...]
    - Bachelorabschlüsse verleihen grundsätzlich dieselben Berechtigungen wie
    Diplomabschlüsse an Fachhochschulen
    - Masterabschlüsse verleihen dieselben Berechtigungen wie Diplom- und
    Magisterabschlüsse an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen.


    Dies bedeutet doch, dass mein Masterabschluss wie ein Hochschuldiplom(Uni) gewertet wird/werden soll?


    Oder missverstehe ich was?



    PS: Danke für die interessante Diskussion. Ich freue mich über die vielen hilfreichen Gedankengänge.

  • Wenn es im Gesetzestext "ein universitärer Master" stünde, dann hätte man mal eine Chance.


    Aber, da "Die Studienabschlüsse sind an Universitäten zu erwerben" im Gesetz steht, kann man nichts daran ändern ...

  • Es mag ja diese Regelung geben, was aber nicht heißt, dass die Bezirksregierungen einen Master der FH als gleichwertig einstufen. Sie haben die Regelung, dass ein Quereinstieg nur möglich ist, wenn der Master an einer Uni gemacht wurde. Und es ist auch richtie so, denn: Man muss auch mal die Kirche im Dorf lassen. An einer FH wird viel praxisnäher gelehrt, während eine Uni eher wissenschaftliche Schwerpunkte setzt. Es ist nicht ganz falsch, dass Lehrer (vor allem an Gymnasien) die wissenschaftliche Arbeitsweise kennen.
    Ich habe FH und Uni besucht und habe deutliche Unterschiede erlebt. Von einer gleichwertigkeit kann also nur rein formal (Credit Pointe) gesprochen werden.

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