Häufig Läuse in der KLasse

  • Hallo, ich brauche mal einen Rat.
    Ich bin momentan Klassenlehrerin einer siebten Realschulklasse. Schon in den vergangenen Schuljahren hatten wir immer mal wieder Läusevorfälle. Ich hatte konkret ein Zwillingspäarchen in Verdacht als Verursacher und habe auch vorsichtig versucht mit den Eltern zu sprechen. Diese blockte aber sofort ab und sagten, da die Kinder eine leichte Afromähne hätten, könnte das gar nicht sein ????
    Ich habe dann auch mit dem Gesundheitsamt gesprochen, weil ich mir gewünscht hätte, dass die mal in die Schule kommen. Das ging aber leider nicht.
    Nun war heute wieder ne LÄusemeldung im Fach. Es juckt mich ja schon, wenn ich das lese. Ich habe jetzt alle anwesenden Kinder gebeten sich nach der Schule durchzugucken. Das Kind, dass aktuell Läuse hat, ist seit heute nicht in der Schule.
    Hat jemand ne Idee, was ich machen kann?


    Und jetzt nochmal ne ganz doofe Frage. Bin aktuell schwanger. Muss ich was besonderes beachten bei Läusen?

  • Hallo!
    Du musst bei den Shampoos darauf achten, ob du diese in der Schwangerschaft verwenden kannst. Einige natürliche Öle wirken wohl so, dass sie die Läuse ersticken,aber eben unbedenklich anzuwenden sind. Ich würde da direkt in der Apotheke nachfragen.
    Das Kind, bei dem nun Läuse festgestellt wurden, muss ja gemeldet werden. Wichtig ist die 2. Haarwäsche nach 8-10 Tagen. Aber sonst kann ich dir leider nichts empfehlen... Sorry

    • Offizieller Beitrag

    die betroffenen Kinder dürfen erst wieder in die Schule gehen, wenn der Arzt Lausfreiheit festgestellt hat.
    Und alle anderen sollten sich jeden 2.Tag untersuchen lassen.
    Wissen die Kinder, wie Läuse und Nissen aussehen? Worauf sie also achten sollen?


    Dass man bei einer Afromähne weniger lausanfällig sein, wundert mich jetzt extrem. Wenn, dann eher umgekehrt

  • Danke für eure Rückmeldungen.
    Die Eltern von den Kindern sind leider wenig zugänglich. Meine Schulleitung hatte schon mal vorgeschlagen, die Namen der Kinder an das Gesundheitsamt weiterzugeben, zumal das Kind, dass aktuell Läuse hat auch neben dem einen Zwilling sitzt.

  • Zitat

    die betroffenen Kinder dürfen erst wieder in die Schule gehen, wenn der Arzt Lausfreiheit festgestellt hat.

    leider nicht (mehr) überall.
    Hier http://www.nlga.niedersachsen.…fall_Stand_Sept.2011_.pdf
    vorletzter Absatz.
    Toll, nicht?
    Beim Afro bekommt man keine Läuse..*.Jaja, und Teebaumöl hilft und häufiges haarewaschen...Super, was die Eltern so alles glauben.
    Gegen das berühmte Goldgeist sind die Viecher auch oft resistent. Ich habe die bei meiner Tochter damit nicht platt bekommen. Und das ist schob über 10 Jahre her.
    Wir hatten neulich ein Kind mitsamt Läusen in der Schule. Ich wollte es abholen lassen, Schulleitung war dagegen. Das Kind hat keinen Tag gefehlt.
    Und richtig behandelt wurde auch nicht.
    Ich bekomme da echt die Krise. :schreien:


    * größer ist das Risiko aber auch nicht

  • Ich würde den Kindern genauer sagen, wie man nach Läusen sucht.


    Meine Erfahrung ist: Am besten ist es, die Haare über einem sauberen Waschbecken kopfüber auszubürsten und auszukämmen.


    Wenn die Kinder das tun und sie finden so ein Vieh, das ist so eklig, da werden sie ihre Eltern schon alarmieren. Wenn Eltern nur so ein bisschen "Sichtprobe" machen, reicht das nicht. Ich wusste anfangs gar nicht, wonach ich suchen sollte. Aber wenn im Waschbecken plötzlich Leben ist, wird es klar :explodier:

  • Beim Afro bekommt man keine Läuse..*.Jaja, und Teebaumöl hilft und häufiges haarewaschen...Super, was die Eltern so alles glauben.


    Bevor wir hier alle allzu herablassend lachen, sollte mal jeder in sich gehen, wer hier alles an Homöopathie, Schüsslersalze, Anthroposophie (bzw. Gespenster für den Elternschreck) etc. glaubt. Da habe ich in diesem Forum auch schon recht aufschlussreiche Erfahrungen gemacht.


    Nele

    Einmal editiert, zuletzt von neleabels ()

  • keine Ahnung, wer hier an irgendwelchen Hokospokus glaubt. Ich habe eine Esoterik-Allergie :D
    Ich finde es halt unglaublich, wenn da ein Mädchen vor mir steht und erklärt : mama hat gesagt, Haare föhnen hilft" o.Ä.


    Andererseits... es kommen ja auch Kinder mit Fieber, hungrig und ohne Essen...da kann man auch mal Läuse mitbringen

  • Naja, das ein Kind bereits am nächsten Tag direkt wiederkommt, ist jetzt nicht soooo unmöglich. In NRW darf man, wenn es von den Eltern bestätigt wird, dass es behandelt wurde, am nächsten Tag wieder in die Schule.

  • Wir vermuten es, aber 100% sicher sein, können wir uns nicht. Es sind halt immer die Kinder betroffen, die neben einem der Zwillinge sitzen.

    das macht aber nur Sinn, wenn diese Zwillinge ganz sicher die Überträger sind. Sind sie es?

  • Die Schulleitung kann (zumindest bei uns) durchaus ein Attest verlangen.
    Bei uns kommt aber jemand vom Gesundheitsamt, wenn man darum bittet. Frag doch noch mal nach.

  • Dann bestellst du entweder mal die kostenfreie Broschüre der BZgA "Kopfläuse ... was tun?" (auch in diversen Sprachen erhältlich) und gibst sie mit nach Hause (Elternabend) oder (sofern es sowas bei euch gibt) mailst es gleich an die Eltern rum. Wenn die Eltern allerdings so desinteressiert sind, dann müsst ihr da mal einen schulinternen Beschluss fassen und die Attestsache regeln.

    Einmal editiert, zuletzt von immergut ()

  • Andererseits... es kommen ja auch Kinder mit Fieber, hungrig und ohne Essen...da kann man auch mal Läuse mitbringen


    In diesen Fällen bekomme ich Läuse :sauer:



    Zitat

    Nach § 33 und 34 des Infektionsschutzgesetzes besteht für Erziehungsberechtigte von Kindern mit Läusebefall die Pflicht, die Leitung der vom Kind besuchten Gemeinschaftseinrichtung über den Läusebefall zu unterrichten. Die so informierte Einrichtungsleitung ist verpflichtet, einen Befall dem Gesundheitsamt zu melden und zwar namentlich sowie Maßnahmen zur Bekämpfung einzuleiten. Einige Kindergärten und Schulen haben eigene Vorgehens- und Verhaltensweisen bei Kopflausbefall erarbeitet und in Form eines Handlungsplans und/oder durch Aufnahme in die Satzung veröffentlicht, andere in die Hausordnung integriert. Regelungen hierzu erlässt das Robert-Koch-Institut, welches entsprechend dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) in seiner beratenden Funktion Konzepte und Vorgehensweisen zu Eindämmung von ansteckenden Krankheiten und auch dem Kopflausbefall erarbeitet hat. Als Ursache für Kopflausbefall wird vor allem der gemeinsame Aufenthalt mit engem körperlichem Kontakt, z. B. beim Spielen benannt. Läuse werden aber auch aus dem benachbarten und entfernten Ausland eingeschleppt. Der Anstieg des Läusebefalls ist unmittelbar nach der Ferienzeit besonders deutlich.
    Infektionsschutzgesetz


    Laut Infektionsschutzgesetz dürfen befallene Personen weder die Gemeinschaftseinrichtung betreten, noch an ihren Veranstaltungen teilnehmen und zwar solange, bis nach ärztlichem Urteil keine Gefahr mehr für eine Weiterverbreitung besteht. Der § 34 IfSG sieht für die Prüfung auf Kopflausbefall aber keine medizinischen Sachkenntnisse als Voraussetzung vor. Die Eltern stellen selbst den Befall fest und führen die Behandlung durch, da die erhältlichen Anwendungsmittel als hinreichend wirksam gelten und damit keine Weiterverbreitung mehr zu befürchten ist. Lediglich für die Wiederzulassung ist ein ärztliches Attest erforderlich (§34 Abs.1 IfSG). Mit § 34 Abs.7 sieht das Gesetz aber auch eine Ausnahmeregelung vor, derzufolge die Erziehungsberechtigten selbst eine Bestätigung über die einwandfrei durchgeführte Behandlung geben dürfen. Die Zulassung der Vertretbarkeit dieser Ausnahmeregelung erteilt das Gesundheitsamt und empfiehlt sie den Einrichtungsleitungen.


    http://www.laeuse-infos.de/infektionsschutzgesetz.php


    Im Infektionsschutzgesetz wird gerne ein Passus überlesen und von Eltern behauptet, Lausbefall wäre dort nicht aufgeführt. Dies trifft zwar auf die Aufzählung zu - im ersten Satz danach (rot markiert) ist Lausbefall jedoch eindeutig erwähnt.



    http://www.gesetze-im-internet…ndesrecht/ifsg/gesamt.pdf




    Womit auch die Droh- und Durchsetzungsmittel klar sind.
    Wer sein Kind trotz Lausbefall in die Schule schickt, zahlt. Meldung ans Ordnungsamt mit Hinweis auf Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz und der Bitte um zügige Bearbeitung.
    Hausverbot mit Hinweis auf das Infektionsschutzgesetz aussprechen.
    Bei Verstoß Entfernung aus dem Gebäude durch die Polizei.


    Die anderen Kinder haben Anspruch auf Schutz und Fürsorge.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    2 Mal editiert, zuletzt von alias ()

  • Wie eigenartig. Bei uns geht zwar ein Brief an saemtliche Eltern der Schule (an meiner letzten war das fast einmal pro Monat), aber sonst auch nichts...


    Zitat

    Head lice and school
    There's no need for children with head lice to be kept off school.
    They'll probably have had head lice for several weeks, so keeping them off school is unlikely to affect transmission.
    (NHS Choices Website)

  • "Rechtliche Bestimmungen


    Bei Läusebefall dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Kinderhorte, Schwimmbäder et cetera solange nicht besucht werden, bis von den Betroffenen keine Übertragungsgefahr mehr ausgeht. Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, einen Kopflausbefall unverzüglich in der Gemeinschaftseinrichtung zu melden (§ 34 InfektionsschutzG). Gemeinschaftseinrichtungen dürfen erst am Folgetag einer korrekt durchgeführten pedikuloziden Behandlung wieder besucht werden. Bei einem Erstbefall reicht hierzu eine schriftliche Bestätigung der Erziehungsberechtigten. Bei wiederholtem Befall ist dagegen eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung oder eine Bescheinigung des Behandlungserfolges durch das Gesundheitsamt vorzulegen."


    http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=3059

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