Aber auch wenn die GK das abstimmt, ist das nicht zulässig. Beschlüsse der GK, die nicht zulässig sind, gelten nicht
Interessanterweise wäre es aber natürlich Aufgabe des Schulleiters, über die Rechtmäßigkeit von GeKo-Beschlüssen zu wachen.
Schade, wenn er das nicht tut, weil unrechtmäßige Beschlüsse in seine Hände spielen. Umso wichtiger, dass es PRs (oder eben Kollegen) gibt, die sich nicht scheuen, sich mit dem Dienstrecht zu beschäftigen.