Kollegiumsausflug

  • Moin,
    gestern wurde uns von unserer Schulleiterin klar gemacht, ein Kollegiumausflug sei eine Dienstveranstaltung und daher Pflicht, alle müssten kommen. Damit verpflicht sie uns doch auch zu Zwangsausgabe von Geld, weil das gebuchte Programm ja mein Geld kostet. Ein Kollegiumsausflug ist doch keine Pflichtverantstaltung??

    • Offizieller Beitrag

    strenggenommen nicht, solange kein Unterricht dafür ausfällt.
    Wird dafür Unterricht gestrichen, fährt man Minusstunden ein, wenn man nicht mitgeht.


    Aber ich würde mir sehr gut überlegen, den aus Prinzip zu boykottieren, wenn du länger und entspannt an der Schule und unter den Kollegen bleiben möchtest.


    Allerdings klingt die Ankündigung eurer Schulleitung, es sei eine Pflichtveranstaltung, in meinen Ohren fast ein wenig drohend. Hatte sich denn im Kollegium Widerstand gebildet?

  • Unterricht fällt nicht aus, ist ja heute, noch in den Ferien, aber ich finde auch, das es sehr drohend klang. Boykottieren will ich gar nicht, aber ich möchte mich auch nicht zwingen lassen. Ich mache gern was mit den Kollegen zusammen.
    Meinke, wie habt ihr es gelöst bzw. was ist gelaufen?

  • Unterricht fällt nicht aus, ist ja heute, noch in den Ferien, aber ich finde auch, das es sehr drohend klang. Boykottieren will ich gar nicht, aber ich möchte mich auch nicht zwingen lassen. Ich mache gern was mit den Kollegen zusammen.
    Meinke, wie habt ihr es gelöst bzw. was ist gelaufen?


    Moment, gibt es bei euch Präsenztage in den Ferien und das ist einer davon, dann ist es natürlich eine Dienstveranstaltung und damit die Kosten auch über die Einkommenssteuererklärung zum Teil wiederzuholen!

  • Interessante Kombination - wenn die Schulleitung eine dienstliche Veranstaltung in Form eines Kollegiumsausfluges anordnet, kann sie nicht gleichzeitig die Aufwendung von Privatmitteln anordnen. Dein Geld ist dein Geld und darum kann man bestenfalls bitten, da kann die Schulleitung hoch und runter springen...


    Boykottieren will ich gar nicht, aber ich möchte mich auch nicht zwingen lassen.


    Du möchtest den Kuchen gleichzeitig haben und essen. :) Was du ganz konkret tun kannst, ist die Zahlung des Beitrages zu verweigern und den Ball an die Schulleitung zurückzuspielen. Soll sie das Problem bitteschön lösen.


    Ohne Konflikt wirst du allerdings niemals deine Interessen durchsetzen können....


    Nele

  • Lehn dich entspannt zurueck. Wenn die Schulleitung das als verpflichtende Dienstveranstaltung ansetzt - lass dir das schriftlich geben und rechne dann die Kosten als Dienstreise ab. Deine Schulleitung weiss scheinbar nicht, welchen Aerger sie sich mit dem Landesamt einhandelt.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Susannea,
    wenn man sich die Kosten über die Einkommensteuererklärung zurückholen kann, das wäre ja prima, dann versuche ich die Belege aufzuheben bzw. zu bekommen. Was ich eigentlich wissen will, ob ein Kollegiumsausflug zur Dienstverpflichtung gemacht werden kann. Und eigentlich gibt es die Präzenstage bei uns in Nds doch nicht mehr!?

  • Susannea,
    wenn man sich die Kosten über die Einkommensteuererklärung zurückholen kann, das wäre ja prima, dann versuche ich die Belege aufzuheben bzw. zu bekommen. Was ich eigentlich wissen will, ob ein Kollegiumsausflug zur Dienstverpflichtung gemacht werden kann. Und eigentlich gibt es die Präzenstage bei uns in Nds doch nicht mehr!?


    Klar kannst du das, aber nur anteilig. Ob es die bei euch gibt, weiß ich nicht, deshalb sagte ich ja, wenn es bei euch welche gibt und das einer ist, ist natürlich Anwesenheitspflicht. Wobei dich niemand zwingen kann dafür zu zahlen!

  • Eine Pflichtveranstaltung bei gleichzeitigem Einsatz von privatem Geld schließt sich aus.


    Ich würde es wie Alias machen: Einfach im Anschluss Dienstreise-Abrechnung einreichen und den Kollegiumsausflug auf Staatskosten genießen...


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

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