Welcher Art soll die Sanktionierung einer in Wut ausgesprochenen Gewaltandrohung sein?
Was ist eigentlich, wenn eins unserer Kiddies wirklich mal Amok läuft und hat ein paar Tage vorher sowas verlauten lassen? greift hier sowas wie die Aufsichtspflicht? woher weiß ich, ob ein psychisch krankes Kind nicht wirklich gemeingefährlich ist?
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In Niedersachsen ist so etwas eindeutig geregelt:
Zitat3.1 Anzeigepflicht der Schule
Neben der allgemeinen gesetzlichen Pflicht zur Anzeige von bestimmten besonders schweren Straftaten hat die Schule die im Folgenden bezeichneten Anzeigepflichten.
Die Schulleitung hat unverzüglich die Polizei zu informieren, sobald sie Kenntnis davon erhält, dass eine der folgenden oder vergleichbare Straftaten an ihrer Schule oder im unmittelbaren Zusammenhang mit der Schule gegen oder durch ihre Schülerinnen und Schüler begangen worden ist oder eine solche Straftat bevorsteht:
Straftaten gegen das Leben, Sexualdelikte wie z.B. Vergewaltigung oder sexueller Missbrauch, Raubdelikte wie das sog. „Abziehen” von Sachen, gefährliche Körperverletzungen (wie z.B. Happy Slapping, mit Waffen, gefährlichen Werkzeugen oder gemeinschaftlich begangene) oder andere erhebliche Körperverletzungen, andere Gewaltdelikte, insbesondere solche, die gemeinschaftlich oder wiederholt begangen werden, wie auch besonders schwere Fälle von Bedrohung, Beleidigung (z.B. Sexualbeleidigung), Sachbeschädigung (z.B. Graffiti) oder Nötigung; weiterhin politisch motivierte Straftaten, Verstöße gegen das Waffengesetz, Einbruchsdiebstähle, aber auch einfache Diebstähle, wenn sie wiederholt vorkommen, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (z.B. Steinwürfe) und der Besitz, der Handel oder die sonstige Weitergabe von Betäubungsmitteln.
Gemeint sind vollendete wie versuchte Delikte. Die Lehrkräfte sind verpflichtet, sofort die Schulleitung zu unterrichten, sobald sie Kenntnis von solchen oder vergleichbaren Straftaten erhalten.
http://www.schure.de/22410/34,3,51661.htmEs handelt sich um eine AnzeigePFLICHT. Eine Lehrkraft oder Schulleitung, die dagegen verstößt, begeht ein Dienstvergehen.
Gruß !
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Auf jeden Fall die Schulleitung informieren und die Eltern bitten darauf zu achten, dass der Junge kein Messer besitzt.
Falls der Junge seine Drohung wirklich wahr machen sollte - und du hast nichts unternommen - bist du in der Mitverantwortung. Und das geht böse aus. -
Ich bin an der Förderschule ES, da hören wir solche Drohungen immer mal wieder. Die Kombination aus mangelnder Impulskontrolle und teils begrenztem Wortschatz führt meiner Meinung nach zu diesen Aussagen. Meist werden sie im Affekt ausgestoßen und am nächsten Tag kommen alle wieder miteinander aus.
Trotzdem gilt bei uns: es wird immer "das Fass aufgemacht". Zeitweiser Schulausschluss mit anschließendem Gespräch mit Eltern, Schüler, Klassenleitung und Schulleitung. Da gilt es auch den anderen SuS die Null-Toleranz-Linie zu vermitteln.Ob unsere SuS wirklich gefährlich sind, lässt sich doch im Vorfeld meist nicht feststellen. Und das ist auch gut so, sonst würden viele von uns, mich eingeschlossen, nicht mehr in der Lage sein, diesen anstrengenden Job professionell zu handhaben. Ich weiß nicht, ob ich solchen SuS mit der notwendigen Konsequenz gegenüber treten könnte...
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Gibt es jemanden, der an einer Grundschule Erfahrung mit solcherlei Drohungen gemacht hat?
Wie wurde dort mit der Situation umgegangen - ähnlich konsequent wie an den Förderschulen? -
Ich bin auch für Konsequenz... Eltern informieren und der gesamte Rattenschwanz...
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Danke für eure Hinweise. Ich werde mal suchen, ob es für uns auch so eine Richtlinie, wie in NDS gibt...
Klar, dass nicht jeder rausgeplauzte Satz für bare Münze genommen werden muss aber ich finde eben auch, dass das nicht zum normalen Umgangston werden darf. Förderschule hin oder her, fehlt noch, dass wir morgens Waffenkontrolle am Eingang machen
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