Anrechnung der OBAS-Zeit auf Stufenzugehörigkeit

  • Hallo,


    weiß jemand von euch, ob die OBAS-Ausbildungszeit in die Berechnung der Stufendauer einbezogen wird? Hintergrund: Ich habe 2012 das 2. Staatsexamen nach der OBAS-Ausbildung gemacht und bin danach - mit neuem Vertrag - festangestellt worden. Eigentlich hätte ich jetzt eine Höherstufung erwartet (4 Jahre Stufe 4), doch nichts ist passiert.
    Wird die OBAS-Zeit tatsächlich nicht angerechnet?


    Danke im Voraus


    koag

  • Das kommt mal wieder drauf an ... bei mir wurde sie z.B. angerechnet - in Stufe 3. Voraussetzung war (nach neur Erlasslage), dass keine "schädliche Unterbrechung" zwischen den beiden Verträgen (OBAS und Anschlussvertrag) vorliegt ... unmittelbar anschließend ist keine "schädliche Unterbrechung", zumal dieser Fall "OBAS -> Übernahme in unbefristetes Beschäftigungsverhältnis" im Erlass (von März (?) 2014) explizit erwähnt wird.


    ABER ... es kann sein, dass bei Stufe 3 (nach 4) anders gerechnet wird als bei Stufe 4 (nach 5), denn es gab da damals im Einstufungserlass ... aus meiner Erinnerung ... einen Unterschied. Ich meine ich hätte mir damals zurechtgelegt, dass ich auf jeden Fall nach 3 Jahren in Stufe 4 komme und vorher über die Restzeit bei der Ersteinstufung Zulagen erhalte, aber selbst, wenn man mir mehr aus meiner Vorberufszeit anerkannt hätte, ich nach der Ausbildung immer bei 0 in Stufe 4 anfange, selbst wenn ich da vorher schon drin war. Das würde zu deiner Erfahrung passen. Zur Sicherheit solltest du aber mal in die Erlasse gucken bzw. den freundlichen Mitarbeiter der BR kontaktieren. Maximal 6 Monate kannst du übrigens Gehalt nachfordern.


    Bei mir ist das alles über den Mitarbeiter der BR (Münster) gelaufen, der mir ganz am Anfang der OBAS den Einstufungsbrief geschickt hat. Da habe ich dann sofort nachgefragt, wie die Einstufung zustande kam und wie Zukunft aussehen wird, und der sagte mir gleich, dass ich in 3 Jahren automatisch höhergestuft werde und bestätigte auch meine Infos (stand glaube ich in einem GEW-Papier drin) bzgl. der Restzeiten lt. Erlasslage, "woran ich ihn dann zu gegebener Zeit erinnert habe" und was dann problemlos klappte, weil der Erlass nicht geändert worden war. Nur nach der Änderung ... ähm, deutlichen Verschlechterung ... des Erlasses zum Zeitpunkt meines neuen Vertrages musste ich nachbohren, aber auch da kam die Zulage nachträglich rüber und die Höherstufung diesen Monat lief problemlos.



    step
    Einstieg in 08/2011 in Stufe 3
    seit 08/2014 in Stufe 4
    wegen sog. Restzeiten (x Monate) bei der Ersteinstufung gab's auf Antrag auch noch eine Zulage in Höhe der Differenz zwischen Stufe 3 und Stufe 4 von dem Moment an, wo die x Restmonate plus die laufenden Monate der OBAS seit 08/2011 die üblichen 36 Monate Verweildauer (Stufe 3) erreicht hatten

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



    5 Mal editiert, zuletzt von step ()

  • Zitat

    Das kommt mal wieder drauf an ...


    :P Wie alles bei der BR!
    Interessant, was Du berichtest! Ich bin sehr gespannt, wie meine Einstufung nach der (hoffentlichen!!) Verbeamtung gerechnet wird.

  • Laut meiner Sachbearbeiterin wird im Regierungsbezirk Arnsberg die OBAS-Zeit nicht anerkannt. Die Tätigkeit als angestellter Vertretungslehrer allerdings schon...


    10 Monate Schule I
    12 Monate Schule II
    18 Monate OBAS
    3 Monate Schule II
    Verbeamtung mit A13 Stufe 5
    Erhöhung auf Stufe 6 nach 11 Monaten


    Waren also 25 Monate als Angestellter und 11 Monate als Beamter, dementsprechend drei Jahre...

  • na, dann werden wir mal schauen, welchen Erlass der/die Mitarbeiter/in bei der BezReg Köln herzaubert, um die nicht erfolgte Höherstufung zu begründen.
    Ich habe soeben eine Mail abgeschickt.


    Danke für eure Auskünfte.


    koag

  • Hi,


    hatte auch gerade eben Kontakt mit der BR Köln. Mir wurde die OBAS nicht anerkannt, da Ausbildungsjahre keine Anrechnung finden.


    Interessant, denn nach erster Einstufung (Ende März) wurde diese noch angerechnet...Da sollte ich dann weitere hauptberufliche Tätigkeiten, die auch mitunter angerechnet wurden, angeben und hatte so eigentlich auf eine schnellere Hochstufung gerechnet. Jetzt bin ich doch wieder langsamer unterwegs, als nach der ersten Einstufung...


    Hat denn jemand den Erlass gesehen, oder weiß welcher das ist?


    Grüße

  • Zur anschließenden Verbeamtung nach OBAS --> ÜBesG NRW §28, Abs 1, Satz 4:


    "4. Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit, die nic
    ht Voraussetzung für den Erwerb der Lauf-
    bahnbefähigung sind
    , im Dienst eines öffentlich-rec
    htlichen Dienstherrn (§ 29) oder im Dienst
    von öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften
    und ihren Verbänden sowie im Dienst ei-
    nes sonstigen Arbeitgebers, der die im öffentlichen
    Dienst geltenden Tarifverträge oder Ta-
    rifverträge wesentlich gleichen Inhalts anwendet un
    d an dem die öffentliche Hand durch Zah-
    lung von Beiträgen oder Zuschüssen oder in anderer
    Weise wesentlich beteiligt ist, "


    Somit entfallen auch die ersten 2 Jahren "Berufserfahrung" vor Eintritt in die OBAS, insofern sie an der Schule erworben wurde.

  • 14 Tage nach meiner Beschwerde-Mail an die BezReg habe ich eine Netto-Abschlagszahlung der Differenz zur höheren Stufe erhalten. In der neuen Bezügemitteilung ist die höhere Stufe mit Rückrechnung des Vormonats jetzt berücksichtigt. Keinerlei weitere Antwort, Erklärung oder Entschuldigung seitens der BezReg - aber auch egal. Fazit: OBAS wird anerkannt - auf Anfrage ;)
    koag

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