Hallo ihr Lieben,
ich interessiere mich seit geraumer Zeit für den Auslandsschuldienst. Ich habe zwar schon die Informationen auf http://www.bva.bund.de/DE/Orga…rbung/ADLK/adlk-node.html gelesen, bin mir aber bei einigen Dingen noch unsicher. Zu meiner Person:
Ich bin 33 Jahre alt. Ich bin verheiratet und habe einen Sohn (2,5 Jahre). Ich bin seit mehr als 2 Jahren lebenszeit-verbeamtet in NRW mit einer A13 Stelle an einem Gymnasium. Ich unterrichte Englisch und Geschichte sowie (fachfremd seit 5 Jahren) Politik; Englisch und Geschichte in SekI+II, Politik nur in der Sekundarstufe I. Ich wurde bereits von Klasse 5-7 als Klassenlehrer eingesetzt, habe derzeit wieder eine neue 5. Abiturerfahrung habe ich in Englisch und in Geschichte, sowohl mündlich als auch schriftlich. Zudem habe ich seit rund 2 Jahren einen Lehrauftrag an der Uni Duisburg-Essen im Fachbereich Didaktik der Anglistik. Meine Schulleitung steht meinem Wunsch für den Auslandsschuldienst positiv gegenüber, möchte aber erst die aktuelle Stellensituation für 2015 abwarten, bevor ich meine Unterlagen einreichen soll.
Nun bin ich in einer Sache etwas verunsichert. Da ich natürlich meine Familie an den neuen Wirkungsort mitnehmen würde, kommen für mich nur die Einsatzorte infrage, die meine Frau unterstützt. Mein Traum-Einsatzort wären alle Deutschen Schulen in den USA oder in Kanada. Zu Australien / Neuseeland könnte ich meine Frau auch noch überzeugen. Meine Schulleitung meinte allerdings letztens, dass ich mit Englisch als Hauptfach wohl eher keine Stelle an einer Schule im englischsprachigen Ausland bekommen könnte. Ist diese Annahme richtig? Begründung soll sein, dass sich diese Schulen in Sachen Englisch eher "native speakers" ins Haus holen.
Meine zweite Frage geht in Richtung meiner Qualifikationen: Ich habe keine Kenntnisse über DaF. Ich habe weder Kurse an der Uni gemacht, noch irgendwelche Fortbildungen. Wie wirkt sich das auf meine Chancen aus? Kann ich an dieser Stelle "aufsatteln", indem ich Fortbildungen zu DaF besuche? Wo finde ich dazu Informationen und was genau muss ich tun?
Eine letzte Frage habe ich an dieser Stelle auch noch: Sollte ich tatsächlich eine Schule im Ausland bekommen können, dürfen Ehepartner im Ausland arbeiten gehen? Da meine Frau mitkommen möchte, stellt sich diese Frage natürlich. Sie ist keine Lehrerin, würde aber "so ziemlich jeden Job" machen. Ist das generell verboten? Muss man so etwas parallel klären (Arbeitsvisum)?
Es würde mich freuen, wenn ich ein paar Antworten bekommen könnte.
Vielen Dank für Eure Mühe!
Matono