Stellenausschreibungen am Berufskolleg: Abschluss BK - Abschluss GyGe - Wer hat nun den Vorrang auf die Stelle?

  • Guten Abend zusammen,


    ich hätte eine recht simple Frage, die ich mir selbst jedoch noch nicht richtig über die Suchfunktion beantworten konnte und mein eher laienhaftes Studentenverständnis über Schulgesetzte bringt mich da bisher auch nicht wirklich weiter. Und zwar studiere ich Sozialpädagogik (berufliche Fachrichtung) und Psychologie [allgemeinbildendes Fach (Psychologie wird an FOS/BOSen und im beruflichen Gym Gesundheit als eigenständiges Fach unterrichtet und auch gelegentlich öffentlich ausgeschrieben)] für das Lehramt an Berufskollegs und beobachte gelegentlich so mal die Stellenausschreibungen über LEO NRW. Dabei ist mir schon öfter folgender Fall begegnet:


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    Schulform: Berufskolleg
    Die Stelle ist ausgeschrieben für Sekundarstufe II
    mit den Fächern bzw. der Fächerkombination
    - Sozialpädagogik (berufliche Fachrichtung), beliebig


    Zulässiger Bewerberkreis:


    Zulässig sind Lehrkräfte mit den Lehramtsbefähigungen...


    Lehramt für die Sekundarstufe II
    Lehramt an berufsbildenden Schulen
    Lehramt für die Sekundarstufe II mit beruflicher Fachrichtung
    Lehramt an Berufskollegs


    Andere zulässige Bewerberkreise:


    Bewerbung von Lehrkräften mit anderer Lehramtsbefähigung:
    Die Stelle ist für Bewerber/innen mit dem Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen unter der Bereitschaft einen Zertifikatskurs zu absolvieren für folgende Fächer geöffnet:


    Fach 1: Pädagogik, Fach 2: beliebig


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    Einerseits sind Sozialpädagogik und gymnasiale Pädagogik ungefähr so ähnlich wie Physik mit Maschinenbautechnik oder Biologie mit Gesundheits- und Pflegewissenschaften, andererseits ist das obige Beispiel mit einem Zertifikatkurs ausgeschrieben. Wer hat nun Vorrang auf die ausgeschrieben Stelle? Die Person, welche auch direkt genau die gewünschte Schulform studiert hat, direkt einsetzbar wäre ohne irgendwelche Zusatzkurse, aber sich dementsprechend auch nicht an einem Gymnasium bewerben könnte, oder könnte die Zielschule auch die Person mit Gymnasialpädagogik präferieren und ihr den Zertifikatskurs ermöglichen, weil er/sie bspw. ein gesuchteres Zweitfach wie Englisch oder Mathematik hat? Ich weiß, dass sich GyGe-Lehrer seit geraumer Zeit nicht auf GHR/Sek-1-Stellen bewerben dürfen, weil a) die Qualifikation nicht stimmt und b) die Grund-. Haupt- und Realschullehrer sich umgekehrt auch nicht an Gymnasien bewerben dürfen und dann folglich größere Probleme hätten eine Stelle zu finden, ist das für den Fall Berufskolleg - GyGe ähnlich geregelt?


    Freundliche Grüße und einen angenehmen Start in die Woche.

  • Ich weiß nicht, ob es so eine Regelung Gy/Ge vs. BK gibt. Aber als Hinweis weiß ich, wie die Regelung bei einer Stelle war, die für die Sek 1 der Gesamtschule ausgeschrieben war und für alle Lehrämter sowie für Seiteneinsteiger geöffnet wurde. Lehrämter mit derLehrbefähigung für die Sek 1 und der Bereitschaft zu einem Zertifikatskurs konnten sich ebenfalls bewerben.


    Hier hatte die Schule die freie Auswahl unter allen Bewerbern, d. h. Kandidaten mit einer Ausbildung für Sek 1 mussten nicht vorrangig ausgewählt werden, egal ob mit einer Ausbildung in dem gesuchten Fach oder ohne.

  • Ich habe den aktuellen Einstellungserlass nur überflogen:


    http://www.tresselt.de/download/ein2014.pdf


    Ich interpretiere Seite 14 (2.5.2) so: Bei Ausschreibungen für das BK können sich zwar auch Gym/Ge bewerben. Diese dürfen aber nur berücksichtigt werden, wenn keine Bewerbungen mit BK-Lehramt vorliegen. Interessanterweise scheint das anders zu sein, wenn sich ein BK-Lehrer am Gymnasium bewirbt.

  • Vielen Dank an euch beide, "Einstellungserlass" war das goldene Stichwort welches ich brauchte.


    Laut der PDF und Google scheint es folgendermaßen auszusehen:


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    2.5.1 Originäre Lehramtsbefähigungen
    Bewerberinnen und Bewerber, die über eine der nachfolgenden Lehramtsbefähigungen verfügen, können am Ausschreibungsverfahren und am Listenverfahren teilnehmen:
    Lehramt an Berufskollegs (35), Lehramt für die Sekundarstufe II (29, 32), Lehramt an berufsbildenden Schulen (30).


    2.5.2 Andere Lehramtsbefähigungen
    Entsprechend dem Bedarf in den einzelnen Unterrichtsfächern können am Ausschreibungsverfahren auch Bewerberinnen und Bewerber mit nicht einstellungsrelevanten Lehrämtern teilnehmen,
    sofern die Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Soweit im Listenverfahren keine Bewerberinnen und Bewerber mit originärer Lehramtsbefähigung zur Verfügung stehen, können auch Bewerberinnen und Bewerber mit anderer Lehramtsbefähigung ausgewählt werden. Dies sind das:


    a) Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (27),
    b) Lehramt am Gymnasium (25).


    2.5.4 Andere Lehrbefähigungen mit Zertifikatskurs
    Entsprechend dem Bedarf in den einzelnen Unterrichtsfächern können am Ausschreibungsverfahren auch Bewerberinnen und Bewerber mit nicht einstellungsrelevanten Lehrbefähigungen (Fächern) teilnehmen, soweit sie über eine originäre Lehramtsbefähigung verfügen und die Stellenausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Voraussetzung für die Einstellung der Bewerberinnen und Bewerber ist die Verpflichtung zur Teilnahme an dem angebotenen Zertifikatskurs in dem ausgeschriebenen Fach. Eine Einstellung erfolgt im Dauerbeschäftigungsverhältnis (s. Nr. 6.1).


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    Wenn ich das jetzt also richtig verstehe haben Bewerber mit originärer Lehramtsbefähigung immer Vorrang gegenüber schulformfremden Absolventen. Im oben beschriebenen Beispiel ist die Stelle explizit mit einer beruflichen Fachrichtung ausgeschrieben ist, heißt in diesem Fall muss der BK-Bewerber mit beruflicher Fachrichtung gegenüber einem GyGe-Bewerber immer vorgezogen werden. Nur unter der Voraussetzung, dass sich kein originärer Bewerber mit der jeweiligen Fachrichtung finden lässt, werden schulformfremde Absolventen mit Option auf einen Zertifikatskurs eingeladen.
    Wäre sehr nett wenn mir jemand nur kurz bestätigen könnte, ob ich das jetzt richtig oder falsch interpretiert habe. Vielen Dank :rolleyes: :whistling:

  • So interpretiere ich das auch. BK nur mit BK-Lehramt. Ausnahme nur, wenn sich keiner mit BK-Lehramt bewirbt. Ist bei uns bei den allermeisten Fremdsprachenlehrern so. Spanisch/Französisch auf Gym/Ge und dann ab ans BK.

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