Liebe Kollegen,ich arbeite als Berufsschullehrer im Freistaat Sachsen. Infolge von Abordnungen werden immer wieder Kollegen von der Berufsschule an Förderschulen abgeordnet.
Abgeordnet bedeutet für die betreffenden Kollegen nicht nur anderen Unterricht und neue Schulart, sondern konkret
Körperpflege; wie waschen, duschen und Inkontinenzmaterial wechseln etc.!
Mich hat es bislang zum Glück noch nicht getroffen.
Ich habe auch nichts gegen "Förderschüler" oder Menschen mit Behinderungen, aber ich bin der Ansicht, dass ein Lehrer an
Förderschulen, der explizit und ganz bewusst dieses Studium gewählt und absolviert hat, erstens fähig ist Inkontinenzmaterial zu wechseln und die Förderschüler zu duschen und zu waschen und zweitens genau weiß,dass diese speziellen Tätigkeiten zu seinem Beruf gehören.
Ehrlich gesagt ziehe ich meinen Hut vor den Kollegen und Menschen, welche diesen schweren und sicher nicht immer
leichten Lehramtsstudiengang gewählt haben!
Ich hingegen habe, unter anderem, deshalb diesen Lehramtsstudiengang nicht gewählt!
Jetzt meine Fragen an Euch/Sie:
1.) In wieweit sind diese Tätigkeiten (bei den Förderschülern Inkontinenzmaterial wechseln, sie waschen, sie
duschen) wirklich Bestandteil des Lehrauftrages der Lehrkraft an Förderschulen?
Oder sind diese Aufgaben nicht die Aufgaben der Pädagogischen Unterrichtshilfe (PU)?
2.) Kann ein Berufsschullehrer ohne Einwilligung an eine Förderschule abgeordnet oder versetzt werden?
3.) Kann die Schulleitung der Förderschule diese Tätigkeiten von einem in diesem Bereich nicht ausgebildeten
Berufsschullehrer verlangen oder nimmt sie damit sogar Fehlbehandlungen/Körperverletzungen der Schüler billigend in Kauf?
4.) Gibt es diese Verfahrensweise der Abordnung/Versetzung von Berufsschullehrern an Förderschulen, einschließlich
der beschriebenen Tätigkeiten, auch in anderen Bundesländern?
Ich danke für Eure/Ihre Antworten.